
Der Bundestag hat am Freitag ein schärferes Gesetz gegen Cybergrooming verabschiedet. Künftig ist bereits der Versuch der Anbahnung sexueller Kontakte gegenüber Kindern im Internet strafbar. Außerdem wurde beschlossen, dass Ermittler in Einzelfällen computergenerierte Kinderpornografie nutzen dürfen, um Sexualstraftätern nachzuspüren.
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CSU-Rechtsexperte Alexander Hoffmann aus Retzbach (Lkr. Main-Spessart) begrüßt die Neuregelung ausdrücklich. "Mit der Änderung des Strafgesetzbuchs werden wir in Zukunft viele schlimme Straftaten an Kindern verhindern", so der Abgeordnete im Parlament. Hoffmann hatte lange für die Verschärfung gekämpft. Er zitierte einen Kriminologen, der gesagt hatte, kaum ein Kind wachse heute im digitalen Raum auf, ohne mit Sexualtätern konfrontiert zu werden.
Positiv wertete der CSU-Politiker auch die erweiterten Befugnisse für Ermittler. Um in die Darknet-Foren für Kinderpornografie zu gelangen und dort zu ermitteln, müssten diese ihre "Vertrauenswürdigkeit" unter Beweis stellen können, in dem sie selbst kinderpornografisches Material hochladen. Diese "Keuschheitsprobe" war bislang nicht erlaubt.
Hoffmann für höhere Strafen bei Besitz von Kinderpornografie
Laut Hoffmann hätten CDU und CSU im Gegensatz zur SPD auch gerne den Strafrahmen für den Besitz von Kinderpornografie erhöht. Dass dieser maximal drei Jahre beträgt, während bei einfachem Diebstahl bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe möglich sind, sei ein "Missverhältnis, das nicht so bleiben kann".