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Berlin
Online Belästigungen: So können Eltern ihre Kinder schützen
Die Bundesregierung will das Gesetz zum Cybergrooming verschärfen. Schon der Versuch soll strafbar sein. Der Retzbacher CSU-Mann Hoffmann sieht dringenden Handlungsbedarf.
Wer als Kind oder Jugendlicher mit dem Smartphone chattet, setzt sich der Gefahr des Cybergrooming aus. Strengere Gesetze sollen helfen, Übergriffe zu verhindern.
Foto: Stefan Sauer, dpa | Wer als Kind oder Jugendlicher mit dem Smartphone chattet, setzt sich der Gefahr des Cybergrooming aus. Strengere Gesetze sollen helfen, Übergriffe zu verhindern.
Michael Czygan
 |  aktualisiert: 07.04.2020 13:02 Uhr

Der Fall sorgte für Aufsehen: Im März nahm die Polizei einen 19-Jährigen aus dem Landkreis Würzburg fest. Ihm werden unter anderem Vergewaltigung und schwerer sexueller Missbrauch von Mädchen im Alter zwischen zwölf und 15 Jahren vorgeworfen. Der Mann hatte über soziale Medien wie Instagram und Snapchat Kontakt zu den Mädchen aufgenommen. "Durch manipulatives Geschick" sei es ihm gelungen, ihr Vertrauen zu erlangen und Treffen mit ihnen zu vereinbaren, so die Ermittler. Fachleute nennen diese Form der Anbahnung sexueller Kontakte via Internet Cybergrooming. Strafbar waren bislang nur tatsächlich vollendete Taten. Geht es nach der Bundesregierung, ist künftig auch schon der Versuch strafbar. Der Bundestag brachte am späten Donnerstagabend in erster Lesung die entsprechende Gesetzesänderung auf den Weg.

Hoffmann: Höchste Zeit, das Gesetz zu verschärfen

Für Alexander Hoffmann, den CSU-Bundestagsabgeordneten aus Retzbach (Lkr. Main-Spessart), ist es höchste Zeit, dass die Große Koalition die Gesetzesänderung realisiert. Viel zu lange habe das SPD-geführte Justizministerium die Umsetzung einer Vereinbarung im Koalitionsvertrag herausgezögert, sagte der Rechtsexperte am Donnerstagabend im Plenum. Verbrecher nutzten die Anonymität des Internets schamlos aus und gäben sich als Kinder oder Jugendliche aus.

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Das ist bislang nicht strafbar, wenn der Täter lediglich glaubt, mit einer Minderjährigen zu chatten, tatsächlich aber mit einem Erwachsenen, einem Elternteil oder eben auch einem Ermittler kommuniziert. Für die Polizei ergäben sich durch die Gesetzesänderung neue Möglichkeiten, Missbrauchstäter aufzuspüren, so Hoffmann. Der CSU-Politiker plädiert gleichzeitig dafür, auch den Strafrahmen – Cybergrooming wird bisher mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis fünf Jahren geahndet – zu verschärfen.

Rottmann: Gesetzesänderung ist nur symbolisch

Inwieweit auch die Opposition die Regierungsinitiative zur Gesetzesverschärfung mitträgt, ist  noch offen. Es sei keine Frage, dass Kinder und Jugendliche besser vor Straftaten in der digitalen Welt geschützt werden müssen, sagt auch Manuela Rottmann aus Hammelburg (Lkr. Bad Kissingen). Die Grünen-Obfrau im Rechtsausschuss meint jedoch, dass bereits das aktuelle Strafrecht ein konsequentes Vorgehen gegen Cybergrooming ermöglicht. Dafür brauche es vor allem "entsprechende Kapazitäten und das Wissen bei Polizei und Strafverfolgung, neue Ermittlungsansätze und qualifiziertes Personal". Dafür aber seien die Landesinnenminister zuständig. Solange Union und SPD sich aber um diese entscheidende Frage herumdrückten und stattdessen "nur eine symbolische Änderung im Strafgesetzbuch" vornähmen, werde sich "rein gar nichts verbessern".  

Wie viele Cybergrooming-Fälle bei der Polizei anhängig sind, lässt sich nur schwer abschätzen. Es sei nicht möglich, "belastbare Zahlen" für das Phänomen zu liefern, da darüber keine eigene Statistik geführt werde, heißt es beim Polizeipräsidium Unterfranken. Cybergrooming sei aber sehr wohl auch in der Region ein Thema. "Präventionsbeamte" informierten "intensiv und zielgruppenorientiert" unter anderem in Gesprächen mit Schülern, Lehrern und Sozialpädagogen.

Konkrete Tipps, wie Eltern ihre Kinder vor Cybergrooming schützen können, gibt der Medienratgeber "Schau hin", eine Initiative unter anderem des Bundesfamilienministeriums.

Tipps für Kinder und Eltern:

  • Altersgerechte Angebote aussuchen und einrichten: Gerade für den Einstieg sind moderierte Kinder-Communities geeignet. Ansonsten ist es gut, wenn Eltern und Kind zunächst mal im gleichen Netzwerk aktiv sind, ohne dass man dem Kind nachspioniert.
  • Sicherheitsregeln vereinbaren: Eltern aktivieren die entsprechend Einstellungen gemeinsam mit dem Kind. Sie klären es über Kontakt-Risiken und die Gefahren beim Veröffentlichen privater Daten und Bilder auf. Wichtig ist, im Gespräch zu bleiben. Das Kind soll sich mit Fragen an die Eltern wenden können, ohne Vorwürfe oder Verbote fürchten zu müssen.
  • Persönliches schützen: Niemals intime Daten weitergeben, auch nicht von Dritten. Standort-Dienste deaktivieren, Webcam ausschalten oder abkleben. 
  • Misstrauisch bleiben: Man kann nie wissen, wer sich auch hinter harmlos wirkenden Profilen und Nutzernamen verbirgt. Ganz wichtig: Kein Treffen mit fremden Personen vereinbaren, zumindest nicht ohne die Begleitung Erwachsener.
  • Entschlossen handeln: Wenn Eltern von Belästigungen erfahren, sollten sie mit dem Kind ruhig darüber sprechen und Beweise via Screenshot sichern. Auffälligkeiten beim Betreiber melden und gegebenenfalls bei der Polizei anzeigen.

Im Fall des 19-Jährigen ist mittlerweile ein Gerichtsurteil ergangen. Das Amtsgericht Würzburg hat ihn unter anderem wegen Vergewaltigung zu einer Jugendstrafe von 4,5 Jahren Gefängnis verurteilt. Gegen diese Entscheidung haben sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt.

 
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