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Berlin
Bund und Länder verlängern Corona-Lockdown bis Mitte Februar
19.01.2021, Berlin: Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Michael Müller, Regierender Bürgermeister von Berlin, sitzen im Bundeskanzleramt gemeinsam bei der Videokonferenz mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder zur Corona-Situation.
Foto: Steffen Kugler/Bundesregierung/dpa | 19.01.2021, Berlin: Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Michael Müller, Regierender Bürgermeister von Berlin, sitzen im Bundeskanzleramt gemeinsam bei der Videokonferenz mit den Ministerpräsidentinnen und ...
dpa
 |  aktualisiert: 21.02.2024 12:17 Uhr

Der bis Ende Januar befristete Lockdown zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Deutschland wird angesichts weiter hoher Infektions- und Todeszahlen bis Mitte Februar verlängert. Das haben Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder am Dienstag bei ihrer Schaltkonferenz beschlossen. Zugleich vereinbarten sie, die Maskenpflicht zu verschärfen. So müssen künftig in öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften sogenannte OP-Masken oder Mund-Nase-Bedeckungen der Standards KN95/N95 oder FFP2 getragen werden. Normale Alltagsmasken sind dort dann nicht mehr zugelassen.

Bund und Länder wollen außerdem einen weitgehenden Anspruch der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf Homeoffice einführen. Künftig müssen Arbeitgeber ihren Beschäftigten das Arbeiten von zu Hause aus überall dort ermöglichen, wo es die Tätigkeiten zulassen. Dazu soll das Bundesarbeitsministerium eine Verordnung erlassen. Durch mehr Homeoffice würden Kontakte am Arbeitsort, aber auch auf dem Weg zur Arbeit reduziert, so die Argumentation. Im Beschlusspapier werden die Beschäftigten zudem gebeten, das Angebot auch zu nutzen. Die Regelung ist bis zum 15. März befristet.

Besonders langes Ringen um Regelung an Schulen

Besonders lang wurde über das weitere Vorgehen bei den Schulen diskutiert. Vereinbart wurde, dass auch sie bis zum 14. Februar grundsätzlich geschlossen bleiben beziehungsweise die Präsenzpflicht ausgesetzt ist. Dies soll restriktiv umgesetzt werden. In Kindertagesstätten soll analog verfahren werden.

Mit dem Beschluss bleiben zum Beispiel Restaurants und Kneipen, Theater und Opernhäuser sowie weite Teile des Einzelhandels weiter geschlossen. Ausnahmen gelten weiterhin zum Beispiel für Supermärkte und Drogeriemärkte. Der Bund sagte zu, seine Überbrückungshilfe 3 zu verbessern. So sollen unter anderem die Zugangsvoraussetzungen vereinfacht und die monatlichen Förderhöchstbeträge für Unternehmen und Soloselbstständige deutlich angehoben werden. Auch will der Bund die Abschlagszahlungen spürbar erhöhen.

 
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