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BERLIN
Ausblick: Was sich im Jahr 2021 alles ändert
Neues Jahr, neue Regeln: Der Solidaritätszuschlag fällt weg, es kommt ein nationaler Kohlendioxid-Preis für die Bereiche Verkehr und Heizen – und einiges mehr.
Neues Jahr, neue Regeln: Was ändert sich 2021 zum Beispiel beim Solidaritätszuschlag und dem Kindergeld? (Symbolfoto)
Foto: Patty Varasano | Neues Jahr, neue Regeln: Was ändert sich 2021 zum Beispiel beim Solidaritätszuschlag und dem Kindergeld? (Symbolfoto)
dpa
 |  aktualisiert: 09.02.2024 06:45 Uhr

Steuern hoch oder Steuern runter und wenn ja, für wen? Diese Fragen sind seit Beginn der Corona-Krise in aller Munde. Die einen fordern weniger Steuern für Unternehmen, die anderen mehr für Vermögende. Beschlossen wurde für 2021 nichts davon. Es gibt aber eine ganze Reihe von Änderungen, die sich auf den Geldbeutel der Bürger auswirken. Ein Überblick über einige wichtige Änderungen im Jahr 2021:

Solidaritätszuschlag

Für 90 Prozent der heutigen Zahler fällt der Soli ab Januar komplett weg, für weitere 6,5 Prozent zumindest zum Teil. Nur den Top-Verdienern wird er weiter in voller Höhe abgezogen. Der Zuschlag beträgt 5,5 Prozent der Körperschaft- oder Einkommensteuer – insgesamt sparen die Bürger durch den Abbau rund zehn Milliarden Euro. Ob man weiter zahlen muss oder nicht, hängt vom zu versteuernden Einkommen und den Lebensumständen ab, etwa, ob man Kinder hat, alleinerziehend oder verheiratet ist. Singles sparen laut Soli-Rechner des Finanzministeriums bis zu einem zu versteuernden Einkommen von rund 96 800 Euro Geld. Zusammen veranlagte Paare bis etwa 193 500 Euro. Demnach kann ein Single Steuern von bis zu 930 Euro im Jahr sparen, ein Paar mehr als 1860 Euro. Wer sehr wenig verdient, profitiert allerdings kaum.

Mehrwertsteuer

Ab Januar gilt wieder der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent auf die meisten Güter und sieben Prozent auf Waren des täglichen Bedarfs. Die Bundesregierung hatte die Steuer wegen der Corona-Pandemie für ein halbes Jahr gesenkt, damit die Menschen trotz der unsicheren Zeit weiter Geld ausgeben.

Kindergeld

Das Kindergeld steigt für das erste und zweite Kind ab Januar auf 219 Euro pro Monat, für das dritte Kind gibt es 225 Euro und ab dem vierten Kind 250 Euro. Darüber wurde der Kinderfreibetrag bei der Steuer um mehr als 500 Euro auf 8388 Euro angehoben. Eltern können entweder Kindergeld oder Kinderfreibetrag nutzen. Der Freibetrag verringert die Einkommensteuer und lohnt sich daher vor allem für Besserverdiener. Das Finanzamt prüft, welche Hilfe für welche Familie mehr bringt. Kritiker sagen, Familien mit ganz geringem Einkommen hätten nichts von der Erhöhung, weil das Kindergeld mit Hartz-IV verrechnet wird.

Grundfreibetrag

Die Einkommensgrenze, ab der man Steuern zahlen muss, wird um 336 Euro auf 9744 Euro angehoben. Dadurch zahlen die meisten Bürger weniger Steuern. Zugleich steigt die Grenze, ab der der 42-prozentige Spitzensteuersatz fällig wird, leicht auf ein Jahreseinkommen von 57 919 Euro.

Kohlendioxid-Preis

Um fossile Energien zu verteuern und klimaschonende Alternativen voranzubringen, gibt es ab 2021 einen nationalen Kohlendioxid-Preis für die Bereiche Verkehr und Heizen. Pro Tonne Kohlendioxid, die beim Verbrennen von Diesel und Benzin, Heizöl und Erdgas entsteht, müssen verkaufende Unternehmen wie Raffinerien zunächst 25 Euro zahlen. Nach und nach wird es mehr, wie es in der zweiten Hälfte der 2020er-Jahre weitergeht, ist noch offen. Heizen mit fossilen Energieträgern und Tanken wird also teurer. Dazu kommt, dass die vorübergehende Senkung der Mehrwertsteuer ausläuft. Der Mineralölwirtschaftsverband rechnet deswegen damit, dass die Kosten beim Tanken insgesamt um zehn bis elf Cent pro Liter steigen.

Pendlerpauschale

Der Staat nimmt durch den Kohlendioxid-Preis knapp acht Milliarden Euro ein. Das Geld will er sich aber nicht einfach in die Tasche stecken, sondern die Bürger im Gegenzug auch entlasten. Deshalb steigt die Pendlerpauschale in der Steuererklärung – allerdings erst ab dem 21. Kilometer. Dann gibt es 35 Cent statt bisher 30 Cent pro Kilometer. Nach Rechnung des Steuerzahlerbunds kann man mit einem Arbeitsweg von 35 Kilometern im kommenden Jahr rund 165 Euro mehr Entfernungspauschale geltend machen als bisher.

Strompreis und EEG-Umlage

Auch die EEG-Umlage zur Förderung des Ökostroms wird mit 5,4 Milliarden Euro aus Steuermitteln leicht gesenkt. Sie ist ein wesentlicher Bestandteil des Strompreises. Die Umlage wäre sonst stark gestiegen. In der Politik läuft außerdem längst eine Debatte, wie die EEG-Umlage langfristig auslaufen kann. Die Strompreise in Deutschland gehören zu den höchsten in Europa.

Reform der Kfz-Steuer

Für neue Autos mit hohem Spritverbrauch steigt die Kfz-Steuer, allerdings nur für Wagen, die neu zugelassen werden. Das soll Bürger dazu bringen, sparsamere Pkw zu kaufen. Einer Studie zufolge wird es pro Jahr im Schnitt um 15,80 Euro teurer, bei vielen Autos ändert sich aber überhaupt nichts.

Pauschale für Homeoffice

Wer in der Corona-Krise von zuhause arbeitet, bekommt einen Steuerbonus. Pro Homeoffice-Tag kann man fünf Euro geltend machen, maximal aber 600 Euro im Jahr. Die Pauschale zählt zu den Werbungskosten. Daher profitieren nur diejenigen Steuerzahler davon, die über die ohnehin geltende Werbekostenpauschale von 1000 Euro kommen.

Wohngeld

Damit Menschen mit geringen Einkommen durch die Kohlendioxid-Bepreisung nicht belastet werden, gibt es ab Januar die sogenannte Kohlendioxid-Komponente beim Wohngeld. Die zu erwartenden Mehrkosten beim Heizen sollen durch einen Zuschlag ausgeglichen werden. Dessen Höhe richtet sich nach der Haushaltsgröße und dem Einkommen des Haushaltes.

Grundsicherung

Die Regelsätze für Bezieher von Hartz IV steigen leicht. Ein alleinstehender Erwachsener bekommt künftig 446 Euro im Monat, das sind 14 Euro mehr als bisher. Der Satz für Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren steigt um 45 Euro auf 373 Euro, der für Kinder bis fünf Jahre um 33 auf dann 283 Euro. Für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren ist mit monatlich 309 Euro ein Plus von einem Euro vorgesehen.

Beitragsbemessungsgrenzen

In der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung werden im Westen bis zu einem monatlichen Einkommen von 7100 Euro (bisher 6900 Euro) Beiträge fällig. Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung steigt zu Jahresbeginn auf 4837,50 Euro monatlich. Bisher lag sie bei 4687,50 Euro.ral

von Andreas Hoenig und Theresa Münch (dpa)

 
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