
Wie weit die Sorgfaltspflicht von Journalisten reichen muss, hat der Deutsche Presserat jüngst in einer Entscheidung deutlich gemacht. Danach bedurften selbst Aussagen von Forschern weiterer redaktioneller Recherchen, bevor sie verbreitet werden konnten. Gesundes Misstrauen ist selbst bei seriösen Institutionen am Platze.
Unberechtigte Hoffnungen geweckt
In einer online veröffentlichten Exklusivgeschichte ist diese Überprüfung aus Sicht des Presserates versäumt worden. Die Überschrift lautete: „Erster Blut-Test erkennt zuverlässig Burstkrebs“. Darin erkannte aber der Presserat Verstöße gegen die gerade bei der sensiblen Medizin-Berichterstattung gebotene Sorgfaltspflicht. Habe der Beitrag über das als „medizinische Sensation“ beschriebene Testverfahren doch alleine auf einer Pressemitteilung des Universitätsklinikums und Aussagen der beteiligten Heidelberger Forscher beruht. Die seien geeignet gewesen, unberechtigte Hoffnungen bei Betroffenen zu wecken.
Fehlende Quellen
Dass die Forscher den Stand des Testverfahrens positiver darstellten als es dem Forschungsstand entsprach, stellte sich, wie der Presserat mitteilt, später heraus. Die Redaktion (von bild.de) habe es bei ihrer exklusiven Berichterstattung versäumt, die Mitteilung durch weitere Quellen zu überprüfen. Eine öffentliche Rüge war die Folge. In Ziffer 14 des Pressekodex heißt es: „Bei Berichten über medizinische Themen ist eine unangemessen sensationelle Darstellung zu vermeiden, die unbegründete Befürchtungen oder Hoffnungen beim Leser erwecken könnte. Forschungsergebnisse, die sich in einem frühen Stadium befinden, sollten nicht als abgeschlossen oder nahezu abgeschlossen dargestellt werden.“
Asteroideneinschlag in Schlagzeilen

Auch das gibt es. Die Gefahr bei Lesern Panik zu schüren. Die sah der Presserat in anderen Veröffentlichungen gegeben. Hamburger Morgenpost, Berliner Kurier, Kölner Express und TZ München hatten auf ihren Titelseiten mit Schlagzeilen wie „War´s das?“ und „8 Tage bis zum Einschlag“ für eine neue TV-Serie geworben, in deren Mittelpunkt ein Asteroideneinschlag auf der Erde steht.
Trennungsgebot verletzt
Es handelte sich aber um Anzeigen, die redaktionell gestaltet, aber nicht eindeutig als Werbung erkennbar gewesen sind, sagt der Presserat. Zu nah seien sie ans redaktionelle Layout angelehnt. So gab es wegen Verletzung des Trennungsgebotes Rügen für die Medien. Die seien „dieser bewussten Vermengung von Falschinformation zu Werbezwecken mit dem Anschein echter Nachrichten nicht entgegengetreten“.
Medienkompetenz dazugewinnen
Es lohnt sich nicht nur für Journalisten im Archiv des Deutschen Presserates die Entscheidungen nach Beschwerden nachzulesen. Man kann in Medien-Ethik dazulernen und gewinnt Medienkompetenz gewinnen. Das Urteilsvermögen über die Informationen aus dem Netz nimmt zu. Auch die Lektüre in den Leitlinien der Main-Post Redaktionen lohnt.
Zur Information: Der Presserat ist die Freiwillige Selbstkontrolle der Printmedien und deren Online-Auftritte in Deutschland. Nach Beschwerden überprüft er die Einhaltung ethischer Regeln, die im Pressekodex festgehalten sind.
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Anton Sahlender, Leseranwalt. Siehe auch www.vdmo.de