Auch Zeitungen sollten keine Ei
nbahnstraßen bleiben, ist doch die digitale Medienwelt zu großen Teilen eine Interaktion zwischen Sendern und Empfängern geworden. Da müssen die wenigen Chancen genutzt werden, die sich den gedruckten Medien zu mehr Kommunikation mit der Leserschaft bieten.
Frage zum Wahlgeheimnis
Wenn etwa ein veröffentlichter Leserbrief mit einer nachvollziehbaren Frage endet, kann nicht nur der Absender von der Redaktion eine Antwort erwarten. Es gibt gewiss mehr interessierte Leser.
Beispiel: Am 16.10. berichtete diese Zeitung, dass eine Untersuchung des Statistischen Landesamtes zur Landtagswahl ergeben habe, dass die Altersgruppe 60 Jahre und älter die meisten ungültigen Stimmzettel abgebe (Siehe Kopie am Ende des Textes). Am 19.10. fragt auf der Leserbriefseite Leser P.H., wie diese Untersuchung möglich sei, ohne das Wahlgeheimnis zu verletzen (Kopie am Textende). Seine Frage blieb von der Redaktion unbeantwortet. Das ist schlecht.
Stimmzettel mit Unterscheidungsaufdruck
So habe mir nun die Mühe gemacht nachzufragen, was auch auf der Internetseite des Landesamtes nachzulesen ist. Dass nämlich die altersbezogenen Stimmen, die es nach der aktuellen Wahl zu lesen gab, noch aus der repräsentativen Statistik zu den Landtagswahlen 2013 stammen. Zu diesem Zweck wurden damals 373 Urnenstimmbezirke (2,8 %) als Stichprobenbezirke ausgewertet. Dort wurden den Wählern Stimmzettel ausgehändigt, die mit einem Unterscheidungsaufdruck versehen waren (z.B. A.Mann 1989 - 1995). Die Stichprobenbezirke umfassten 2013 mit 301.544 Stimmberechtigten 3,2 % aller Stimmberechtigten. Diese Größenordnung gilt auch auf Landesebene als repräsentativ.
Keine Anhaltspunkte auf die Einzelperson
Da aber zu jeder Altersgruppe zahlreiche Personen gehören, können aus den Unterscheidungsaufdrucken auf den sonst anonymen Wahlzetteln keinerlei Anhaltspunkte für die Stimmabgabe einer Einzelperson gewonnen werden. So wertete das Landesamt (örtlich und zeitlich getrennt vom Wahllokal) das Wahlverhalten nach Geschlecht und Altersgruppe aus, ohne das Wahlgeheimnis zu verletzen. Genauo soll für 2018 wieder geschehen. Ausführliche Erklärung über das Landesamt für Statistik hier anklicken.
Ausgebliebene Erklärung
Zurück zu Leserfragen: Unbeantwortet blieb auch eine Leserbriefkritik (30.10.) an Härringers Spottschau vom 20.10. Leser S.O. hält es für inakzeptabel, dass der Karikaturist darin eine Parallele zwischen der als peinlich empfundenen Pressekonferenz des FC Bayern und dem grausamen Mord an Jamal Khashoggi in der Türkei herstellt. S.O. versteht nicht, „dass dieses Machwerk bei einer internen Kontrolle nicht auffällt“ (Siehe Kopie am Textende). So schwierig und umstritten Beurteilungen von Satiren auch sein können: Man kann erwarten, dass Redakteure, die sich für diese Satire entschieden haben, begründeter Kritik mit einer Erklärung begegnen. Die blieb aus.
Die Hoffnung
Nun gibt es Hoffnung für Zeitungsleser und für Leserbriefautoren. Ich erfahre aktuell aus der Redaktion, dass vereinbart ist, künftig mindestens jene Leserbriefe, die die Redaktion direkt ansprechen, mit einem Hinweis zu beantworten.
Wie bisher gibt es dann in hartnäckigen Fällen auch noch mich ...
Weitere Leseranwalt-Kolumne zu diesem Thema:
"Ein Eingeständnis wäre gut gewesen" (2017)
Anton Sahlender, Leseranwalt. Siehe auch www.vdmo.de
Leider sind bei Smartphones-Darstellungen die Kopien der Artikel nicht immer sichtbar.
Warum, Herr "Anwalt" haben Sie das nicht alles durch- und umgesetzt, als Sie das als leidender Redakteur oder was immer Sie Sie da oben einmal waren, doch sicher hätten tun können.
Jetzt zu beklagen, dass es nicht so ist, exkulpiert Sie m.E. nicht davon, dass es so ist.
Übrigens: Das es so ist hat für mich einen einfachen Grund: Als Monopolist hält man es nicht für nötig.
Gute Nacht