LESERANWALT
Journalistische Wahrhaftigkeit wiegt schwerer als eine Tendenz
Es gehört leider zum Alltag: Wahrheit und Wahrhaftigkeit im Journalismus werden in Frage gestellt. Kurzum: Es werden Lügen unterstellt. Gründe für nicht haltbare Unterstellungen finden sich für die, die danach suchen, immer neue: Zuletzt waren das angebliche Berichterstattungs-Vorgaben für TV-Journalisten (Siehe die freie WDR-Autorin Claudia Zimmermann und Wolfgang Herles, ZDF).
Aber solche Vorgaben, selbst wenn sie stimmen würden, heben die Verpflichtung zu wahrhaftigem Journalismus nicht auf. Sie wären deshalb kein Hinweis auf Lügen. Ich möchte Pressefreiheit ungern überstrapazieren: Aber gerade sie rechtfertigt Vorgaben, die zur Linie oder Tendenz eines journalistischen Mediums werden können.
Ein Interview mit der NDR-Info Programmchefin Claudia Spiewak ist hoffentlich auch glaubwürdig. Sie sagt, dass sie auch noch nie von einem Politiker aufgefordert worden sei, die Berichterstattung in eine bestimmte Richtung zu lenken.
Bei der folgenden Betrachtung soll es freilich um alle Medien gehen.
Würde ein journalistisches Medium bekennen, dass ein Grundsatz seiner publizistischen Arbeit beispielsweise die Förderung des europäischen Gedankens ist, dann wäre das noch nicht verwerflich. Das Grundgesetz schützt diese Freiheit. Die gilt gleichermaßen für Medien, die einer demokratischen Partei oder politischen Linie nahestehen. Parteizeitungen, so weit es sie überhaupt noch gibt, sind allerdings selten geworden und in der Öffentlichkeit relativ bedeutungslos.
In der Sache dürfen sich Zeitungen oder Sender folglich auch grundsätzlich für oder gegen Obergrenzen für Flüchtlinge in Deutschland einsetzen. Das reicht nicht, um ihren Nachrichten zu misstrauen. Denn die müssen auf jeden Fall stimmen.
Ein gewichtiger Faktor ist in diesem Zusammenhang, dass auch der Pressekodex des deutschen Presserates neben die Wahrhaftigkeit, also neben das Streben nach Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde stellt.
Lokalzeitungen - so die Main-Post - sehen sich mit ihren Inhalten in besonderer Weise noch der Region verpflichtet. Darüber hinaus habe ich in 40 Jahren Praxis bei dieser Zeitung niemals erlebt, dass irgendwelche politische oder weltanschauliche Richtungen vorgegeben wurden. Wenn Einfluss geltend gemacht wurde, dann hat es die Chefredaktion getan, die den Verleger publizistisch in der Redaktion vertritt. Sie pocht dabei vorwiegend auf die Einhaltung journalistischer Grundsätze, die in den Leitlinien festgeschrieben sind. Weitestgehend entscheiden aber die Redaktionen tatsächlich in ihren Bereichen in großer eigener Verantwortung.
Hat die Redaktion einer Zeitung oder eines Senders generelle Grundsätze oder eine Linie, die weiter geht als allgemein gültige Regeln des Journalismus, dann muss die für Rezipienten erkennbar sein. Generell heißt, sie reicht über die Bewertung von Einzelfällen hinaus. Offener Umgang mit der eigenen Linie gehört dann zur Klarheit und zur Wahrhaftigkeit.
Schließlich ist die Linie eines Mediums natürlich eine recht komplizierte Sache. Aus ihr ergibt sich eine Tendenz, die geschützt ist, die man kennen und beachten muss.
Als selbstverständlich darf aber immer vorausgesetzt werden, dass publizistische Arbeit im Sinne der freiheitlich demokratischen Grundordnung stattfindet, gleich welche Ausrichtung dahinter steht. Meist sind grundsätzliche publizistischen Haltungen – so es die gibt - in Leitlinien oder im Impressum eines Mediums festgehalten. In den Leitlinien der Main-Post stehen dabei auch Unabhängigkeit und Überparteilichkeit. Aber was da auch immer stehen mag und welche Tendenzen sich entwicklen: Unumstößlich bleibt die Korrektheit von Nachrichten und deren Vollständigkeit.
Vollständigkeit kann in der Praxis nicht bedeuten, dass wirklich alles berichtet wird. Ein Medium ist nicht in der Rolle des Protokollführers. Das würde überfordern: zuerst die Redaktion und dann den Rezipienten. Zum journalistischen Handwerk gehört deshalb die Auswahl. Die muss mindestens so getroffen werden, dass schon die Nachrichten ausreichen, damit Leser, Hörer oder Zuschauer ein Ereignis oder ein Thema erfassen und begreifen können.
Wer kurz und einfach journalistisches Bemühen um Richtigkeit geschildert haben will, darf sich ein kurzes Lego-Video des Nordbayerischen Kuriers anschauen.
Auch die viel diskutierte Richtlinie 12.1 im Kodex des deutschen Presserates, die vor Diskriminierungen schützen soll, führt nicht zur Lüge oder einseitigen Berichterstattung, so wie es mir jüngst ein Facebook-Nutzer vorgeworfen hat. Der Inhalt dieser nicht unumstrittenen Richtlinie kann mittlerweile als bekannt vorausgesetzt werden: Sie hält Journalisten dazu an, ethnische Zugehörigkeiten von Verdächtigen oder Straftätern nur dann zu nennen, wenn das für das Verständnis der Nachricht notwendig ist.
Nehmen wir eine seriöse Zeitung. Hätte die sich generell dem europäischen Gedanken verpflichtet, wird deren Redaktion sich hüten, deshalb Vorwürfe gegen europäische Politik zu verschweigen. Und sie wird sich auch selbst neben notwendigem Lob nicht der Kritik an Europa enthalten. Berichten muss sie Fakten und Ereignisse dazu allemal korrekt, sonst wäre sie wirklich angreifbar. Denn Fehlleistungen werden in der derzeitigen Medienumgebung schnell ruchbar. Die Glaubwürdigkeit ginge vor die Hunde. Lediglich im Meinungsteil, also bei Bewertung und Analyse, werden die Mitarbeiter des europafreundlichen Blattes wohl vorwiegend europäisch argumentieren. Hier wird dann eine Tendenz erkennbar. Und die macht Unterschiede zu anderen Medien deutlich. Sichtbar wird sie bei der Auswahl und Platzierung von Nachrichten.
Darin kann man auch ein wohltuendes Zeichen von Vielfalt in der Medienlandschaft sehen, nicht von Mainstream, bei dem einer wie der andere berichtet. Auf jeden Fall ist es das Gegenteil von Gleichschaltung. Andererseits lässt sich nicht leugnen, Personen die nur ein Medium nutzen, können auf Dauer über dessen Tendenz durchaus in Meinungsfragen und in ihrer Gewichtung von Themen beeinflusst werden.
Besondere Vorsicht ist dabei gegenüber Boulevardmedien geboten. Sie spielen gerne die emotionale Karte. Das gefährdet Wahrhaftigkeit. Stimmungen werden genutzt oder selbst erzeugt. Da muss man um Menschenwürde fürchten. Im Bildblog sind solche Bedenken beispielhaft zusammengefasst.
Fazit: Wenn ein Medium in der Öffentlichkeit mehr links oder rechts verortet wird, berechtigt auch das nicht, seiner Berichterstattung zu misstrauen. Dazu müssen schon Nachweise für falsche und nicht berichtigte oder unterschlagene wichtige Nachrichten vorliegen.
Mit der Vielfalt und mit unterschiedlichen Ausrichtungen von Medien können vor allem die Menschen souverän umgehen, die sich dafür Kompetenzen erworben haben. Die versetzen sie in die Lage, Veröffentlichungen einzuordnen und zu werten oder seriöse von unseriösen und sichere von unsicheren Quellen zu unterscheiden.
Hier sind schon die Schulen gefordert. Aber deren Lehrpläne schaffen leider wenig Möglichkeiten, eine Kompetenz ausreichend zu vermitteln, die der sich verändernden Medienwelt gerecht wird. Wer sich die erwerben will, dem sei empfohlen, sich selbst kundig zu machen und Medien bewusst zu nutzen. Der bayerische Medienführerschein ist guter Wille, aber kaum mehr als ein Tropfen auf dem heißen Stein.
Anton Sahlender, Leseranwalt
Aber solche Vorgaben, selbst wenn sie stimmen würden, heben die Verpflichtung zu wahrhaftigem Journalismus nicht auf. Sie wären deshalb kein Hinweis auf Lügen. Ich möchte Pressefreiheit ungern überstrapazieren: Aber gerade sie rechtfertigt Vorgaben, die zur Linie oder Tendenz eines journalistischen Mediums werden können.
In eigener journalistischer Verantwortung
Speziell bei öffentlich-rechtlichen Sendern, duldet man solche Linien-Vorgaben schon vor dem Hintergrund ihres Grundversorgungsauftragesnicht, schon garnicht, wenn darüber eine unerwünschte Tendenz erkennbar würde oder gar die Einschränkung der Berichterstattung. Innere Pressefreiheit muss ebenso wie Staatsferne bei Öffentlich Rechtlichen Sendeanstalten als ein besonders hohes Gut gelten. So heißt es beispielsweise im Redaktionsstatut des SWR, dass die Programmbeschäftigten "unbeschadet des Weisungsrechts der zuständigen Vorgesetzten und unbeschadet der Gesamtverantwortung des Intendanten in eigener journalistischer Verantwortung" agieren.Und dass sie auch nicht veranlasst werden dürfen, eine ihrer Überzeugung widersprechende Meinung oder künstlerische Auffassung als eigene zu vertreten, eine ihrer Information widersprechende Sachangabe als richtig zu bezeichnen oder Meinungen und Sachangaben zu unterdrücken, die im Rahmen der Aufgaben des SWR zu einer umfassenden, wahrheitsgemäßen Information der Öffentlichkeit gehören.Ein Interview mit der NDR-Info Programmchefin Claudia Spiewak ist hoffentlich auch glaubwürdig. Sie sagt, dass sie auch noch nie von einem Politiker aufgefordert worden sei, die Berichterstattung in eine bestimmte Richtung zu lenken.
Zur Wahrhaftigkeit gehört die Menschenwürde
Bei der folgenden Betrachtung soll es freilich um alle Medien gehen.Würde ein journalistisches Medium bekennen, dass ein Grundsatz seiner publizistischen Arbeit beispielsweise die Förderung des europäischen Gedankens ist, dann wäre das noch nicht verwerflich. Das Grundgesetz schützt diese Freiheit. Die gilt gleichermaßen für Medien, die einer demokratischen Partei oder politischen Linie nahestehen. Parteizeitungen, so weit es sie überhaupt noch gibt, sind allerdings selten geworden und in der Öffentlichkeit relativ bedeutungslos.
In der Sache dürfen sich Zeitungen oder Sender folglich auch grundsätzlich für oder gegen Obergrenzen für Flüchtlinge in Deutschland einsetzen. Das reicht nicht, um ihren Nachrichten zu misstrauen. Denn die müssen auf jeden Fall stimmen.
Ein gewichtiger Faktor ist in diesem Zusammenhang, dass auch der Pressekodex des deutschen Presserates neben die Wahrhaftigkeit, also neben das Streben nach Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde stellt.
Der Verleger kann bestimmen
Bei privaten Medien ist der Verleger, dem das Medium gehört (das können mehrere Personen sein), berechtigt, die politische Richtung zu bestimmten. Er könnte Redakteure und freie Journalisten, die für das Medium arbeiten, auch verpflichten, Inhalte in einer bestimmten politischen Sichtweise zu produzieren. Ein Recht, davon journalistisch und inhaltlich unabhängig zu sein, bestünde für die Mitarbeiter nicht. Das ist mitunter umstritten. Deshalb gibt darum darum immer wieder bundesweite Diskussionen. Entgegen allen Umfrageergebnissen ist das in der Praxis aber eher selten, weil es kaum Medienhäuser gibt, deren vorbestimmte Richtung über die Vertretung von Demokratie und freiheitlichem Staatswesen hinaus geht.Lokalzeitungen - so die Main-Post - sehen sich mit ihren Inhalten in besonderer Weise noch der Region verpflichtet. Darüber hinaus habe ich in 40 Jahren Praxis bei dieser Zeitung niemals erlebt, dass irgendwelche politische oder weltanschauliche Richtungen vorgegeben wurden. Wenn Einfluss geltend gemacht wurde, dann hat es die Chefredaktion getan, die den Verleger publizistisch in der Redaktion vertritt. Sie pocht dabei vorwiegend auf die Einhaltung journalistischer Grundsätze, die in den Leitlinien festgeschrieben sind. Weitestgehend entscheiden aber die Redaktionen tatsächlich in ihren Bereichen in großer eigener Verantwortung.
Korrektheit bleibt unumstößlich
Hat die Redaktion einer Zeitung oder eines Senders generelle Grundsätze oder eine Linie, die weiter geht als allgemein gültige Regeln des Journalismus, dann muss die für Rezipienten erkennbar sein. Generell heißt, sie reicht über die Bewertung von Einzelfällen hinaus. Offener Umgang mit der eigenen Linie gehört dann zur Klarheit und zur Wahrhaftigkeit.Schließlich ist die Linie eines Mediums natürlich eine recht komplizierte Sache. Aus ihr ergibt sich eine Tendenz, die geschützt ist, die man kennen und beachten muss.
Als selbstverständlich darf aber immer vorausgesetzt werden, dass publizistische Arbeit im Sinne der freiheitlich demokratischen Grundordnung stattfindet, gleich welche Ausrichtung dahinter steht. Meist sind grundsätzliche publizistischen Haltungen – so es die gibt - in Leitlinien oder im Impressum eines Mediums festgehalten. In den Leitlinien der Main-Post stehen dabei auch Unabhängigkeit und Überparteilichkeit. Aber was da auch immer stehen mag und welche Tendenzen sich entwicklen: Unumstößlich bleibt die Korrektheit von Nachrichten und deren Vollständigkeit.
Vollständigkeit kann in der Praxis nicht bedeuten, dass wirklich alles berichtet wird. Ein Medium ist nicht in der Rolle des Protokollführers. Das würde überfordern: zuerst die Redaktion und dann den Rezipienten. Zum journalistischen Handwerk gehört deshalb die Auswahl. Die muss mindestens so getroffen werden, dass schon die Nachrichten ausreichen, damit Leser, Hörer oder Zuschauer ein Ereignis oder ein Thema erfassen und begreifen können.
Was nicht mehr erträglich ist
An die Informationen, die es in den vergangenen Wochen zu den angeblichen Vorgaben von TV-Sendern für Berichterstatter gegeben hat, wurde in den sozialen Netzwerken häufig die Folgerung geknüpft, dass ihretwegen einseitig, deshalb nicht wahrheitsgemäß oder unvollständig berichtet würde. Die Feststellung von Einseitigkeit entspringt allerdings oft dem eigenen subjektiven Blickwinkel. Die Kritik, die sich daraus ergibt, die müssen Journalisten trotzdem ertragen können. Falsche und unvollständige Nachrichten müssen von ihnen sofort berichtigt werden. Die wurden den betroffenen Sendern aber nicht nachgewiesen.Wer kurz und einfach journalistisches Bemühen um Richtigkeit geschildert haben will, darf sich ein kurzes Lego-Video des Nordbayerischen Kuriers anschauen.
Auch die viel diskutierte Richtlinie 12.1 im Kodex des deutschen Presserates, die vor Diskriminierungen schützen soll, führt nicht zur Lüge oder einseitigen Berichterstattung, so wie es mir jüngst ein Facebook-Nutzer vorgeworfen hat. Der Inhalt dieser nicht unumstrittenen Richtlinie kann mittlerweile als bekannt vorausgesetzt werden: Sie hält Journalisten dazu an, ethnische Zugehörigkeiten von Verdächtigen oder Straftätern nur dann zu nennen, wenn das für das Verständnis der Nachricht notwendig ist.
Ein Zeichen von Vielfalt
Hier noch der Versuch einer Erklärung des denkbaren Umgangs mit einer Vorgabe.Nehmen wir eine seriöse Zeitung. Hätte die sich generell dem europäischen Gedanken verpflichtet, wird deren Redaktion sich hüten, deshalb Vorwürfe gegen europäische Politik zu verschweigen. Und sie wird sich auch selbst neben notwendigem Lob nicht der Kritik an Europa enthalten. Berichten muss sie Fakten und Ereignisse dazu allemal korrekt, sonst wäre sie wirklich angreifbar. Denn Fehlleistungen werden in der derzeitigen Medienumgebung schnell ruchbar. Die Glaubwürdigkeit ginge vor die Hunde. Lediglich im Meinungsteil, also bei Bewertung und Analyse, werden die Mitarbeiter des europafreundlichen Blattes wohl vorwiegend europäisch argumentieren. Hier wird dann eine Tendenz erkennbar. Und die macht Unterschiede zu anderen Medien deutlich. Sichtbar wird sie bei der Auswahl und Platzierung von Nachrichten.
Darin kann man auch ein wohltuendes Zeichen von Vielfalt in der Medienlandschaft sehen, nicht von Mainstream, bei dem einer wie der andere berichtet. Auf jeden Fall ist es das Gegenteil von Gleichschaltung. Andererseits lässt sich nicht leugnen, Personen die nur ein Medium nutzen, können auf Dauer über dessen Tendenz durchaus in Meinungsfragen und in ihrer Gewichtung von Themen beeinflusst werden.
Besondere Vorsicht ist dabei gegenüber Boulevardmedien geboten. Sie spielen gerne die emotionale Karte. Das gefährdet Wahrhaftigkeit. Stimmungen werden genutzt oder selbst erzeugt. Da muss man um Menschenwürde fürchten. Im Bildblog sind solche Bedenken beispielhaft zusammengefasst.
Der Region verpflichtet
Zurück zur lokalen Tageszeitung und ihren digitalen Angeboten. Obwohl sich die Main-Post der Region und ihren Menschen verpflichtet fühlt, sind auch Kritiken und Nachrichten zu lesen, mit denen sie sich Mainfranken oder kommunale Einheiten nicht unbedingt schmücken können. Das sollte konstruktiv geschehen, also mit sachlichen Argumenten und dadurch vielleicht zu notwendigen Veränderung führen oder dazu, dass Missstände abgestellt werden. Und wer sich in besonderer Weise seiner Region verpflichtet fühlt, lehnt deshalb andere Regionen und andere Menschen nicht ab. Dem widerspricht schon das Grundgesetz. Die Nachrichtengebung bleibt der Wahrheit verpflichtet, wird allerdings ihren Schwerpunkt in der eigenen Region und bei deren Interessen haben.
Vorwürfe müssen nachgewiesen werden
Fazit: Wenn ein Medium in der Öffentlichkeit mehr links oder rechts verortet wird, berechtigt auch das nicht, seiner Berichterstattung zu misstrauen. Dazu müssen schon Nachweise für falsche und nicht berichtigte oder unterschlagene wichtige Nachrichten vorliegen.Mit der Vielfalt und mit unterschiedlichen Ausrichtungen von Medien können vor allem die Menschen souverän umgehen, die sich dafür Kompetenzen erworben haben. Die versetzen sie in die Lage, Veröffentlichungen einzuordnen und zu werten oder seriöse von unseriösen und sichere von unsicheren Quellen zu unterscheiden.
Hier sind schon die Schulen gefordert. Aber deren Lehrpläne schaffen leider wenig Möglichkeiten, eine Kompetenz ausreichend zu vermitteln, die der sich verändernden Medienwelt gerecht wird. Wer sich die erwerben will, dem sei empfohlen, sich selbst kundig zu machen und Medien bewusst zu nutzen. Der bayerische Medienführerschein ist guter Wille, aber kaum mehr als ein Tropfen auf dem heißen Stein.
Medienkompetenz
Mediennutzer ohne Kompetenz werden auch leichter Opfer von Lügen. Und wer selbst Lügen unterstellt, ohne sie nachzuweisen, besitzt keine Kompetenz oder er handelt unredlich. Das gilt vor allem dann, wenn er die eigene Haltung bewusst mit Wahrheit gleichsetzt. Leider schlägt eine solche Haltung mittlerweile zu häufig in Hass um. Das ist bedenklich. Deshalb verweise ich am Ende gerne noch auf die Worte, welche die TV-Journalistin Dunja Hayali bei der Verleihung der Goldenen Kamera (ab Min. 9) gesprochen hat. Sehr gut erklärt ist ihre Dankesrede auch in der Süddeutschen Zeitung.Anton Sahlender, Leseranwalt
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