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Journalisten sollen auch Meinung verbreiten, müssen mit ihrer Ansicht nicht hinter dem Berg halten
Anton Sahlender
 |  aktualisiert: 24.02.2013 18:49 Uhr

Die „persönliche Meinung Ihres Kollegen, Herrn Czygan, zu den Studiengebühren interessiert mich kaum“, schreibt mir ein Leser. Er findet es unmöglich und unprofessionell, dass sie in der heißen Phase des Volksbegehrens abgedruckt wurde (siehe: „Keine leichte Entscheidung/Gute Argumente pro und kontra Studiengebühren“, 29.1.). Das habe früher sein Pfarrer vor einer anstehenden Wahl praktiziert, erinnert sich der Kritiker aus dem Kissinger Landkreis.

Nein, mit der möglichst unpolitischen Seelsorger-Rolle ist die Aufgabe von Journalisten nicht gleichzusetzen. Sie zielt weniger aufs Seelenheil, mehr auf politische Bildung. Mit eigenen Ansichten ruft sie aber gelegentlich den Ärger von Lesern hervor. Manche halten Kommentare von Journalisten grundsätzlich für überflüssig. Die sind aber wesentlicher Teil der Aufgabe, die man ihnen in der Demokratie zugedacht hat. Hilfsweise zitiere ich aus der „Spiegel“-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (1969), die oft richterliche Bestätigung fand: „Soll der Bürger politische Entscheidungen treffen, muss er umfassend informiert sein, aber auch die Meinungen kennen und gegeneinander abwägen, die andere sich gebildet haben. Die Presse hält diese ständige Diskussion in Gang [...] in ihr artikuliert sich die öffentliche Meinung.“

Diesem hohen Anspruch wollte man gerecht werden, besonders am 29. Januar. Auf der Titelseite war der aktuelle Stand des Volksbegehrens dargestellt. Im Leitartikel hat Michael Czygan das Für und Wider von Studiengebühren abgewogen, zunächst noch unschlüssig. Deshalb stand dazu in einer anderen Leserzuschrift: Dann solle er doch „sein Maul halten“. Das hat er nicht, sondern seine persönliche Entscheidung noch deutlich gemacht: Er werde nicht für das Volksbegehren „Nein zu Studiengebühren“ unterschreiben.

Wie wir heute wissen, haben sich genug Leute anders als der Autor jenes Leitartikels entschieden. Das zeigt einmal mehr, dass die verbreitete Vorstellung trügt, ein Meinungsbeitrag in der Zeitung verändere wirksam das Meinungsbild. Gerade dem kritisierten Beitrag ist diese Absicht kaum zu unterstellen, trotz der persönlichen Note am Ende.

Die Überparteilichkeit der Redaktion stellt ein Kommentar nicht infrage, selbst wenn er in der Sache Partei ergreift. Wegen der begründeten Meinung eines Autors, wird diese Zeitung nicht zum Organ der FDP, weil auch die zu Studiengebühren steht.

Fazit: Der Leitartikel sollte zur Abwägung der Meinungen beitragen, besonders in dieser heißen Phase.

 
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Kommentare
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  • Berge
    Selbstverständlich hat auch ein Redaktionsmitglied das Recht auf eine eigene Meinung,
    das ist hier nicht das Thema. Unverrückbarer Maßstab einer seriösen Zeitung in einer
    Demokratie ist, dass Information ganz klar getrennt ist von Meinungsäußerung,
    Übrigens verdichtet sich immer mehr der Eindruck, dass die MP sich in inhaltlicher
    Gewichtung, Stil und Aufmachung immer mehr boulevardisiert, wenn man z. B. die Titel-
    seite mit anderen Zeitungen vergleicht.
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  • antonsah
    nein, ein Boulevardblatt will die Main-Post nicht sein. Aber der Vorwurf der Boulevardisierung begegnet Zeitungen öfter. Sie alle haben sich verändert. Die Frage ist nur: Handelt es sich um Boulevardsierung oder um eine zeitgemäße Veränderung der Präsentation? Für letztere bekommt die Main-Post alljährlich internationale Preise. Es ist also nicht nur meine Meinung, wenn ich schreibe, dass die MP-Gestaltung in der Branche, die sich austauscht, als vorbildlich gilt. Zeitungen können im aktuellen medialen Umfeld nicht mehr erscheinen wie vor zwanzig Jahren. Mich würde freilich interessieren, welche Zeitungen Sie zum Vergleich mit der Main-Post herangezogen haben...
    Anton Sahlender, Leseranwalt
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  • antonsah
    eines Lesers enthalte ich Ihnen nicht vor:
    Sehr geehrter Herr Sahlender,
    dass ich mich letzte Woche enschieden habe, meinen account sperren zu lassen; heute nämlich hätte ich dem Leseranwalt aus voller Überzeugung zugestimmt und gelobt. Nicht, weil Herr Czygan eine bestimmte Meinung geäußert hat und dafür jetzt kritisiert wird, sondern weil der Leseranwalt sich gegen diese Kritik wendet ihm dieses "Recht" recht deutlich zugesteht. Natürlich ist es rechtens, wenn auch ein Redaktions-Mitglied seine Meinung sagt, vor allem, wenn diese wie hier in Form eines Leitartikels oder Kommentars mit Namensnennung geschieht. (Was ich von der von Ihnen zitierten Kritik (Beispiel "Maul halten") halte, will ich lieber nicht sagen).
    M.f.G. X
    P.S.: Diese meine Meinung dürfen sie gerne als Beitrag eines (treuen grinsen ) Lesers, der sich momentan nicht mehr im Netz äußert, dort gerne veröffentlichen, ggf. sogar mit Hinweis auf meinen nickname.
    ... Ich machs ohne...
    Anton Sahlender, Leseranwalt
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  • Meinungen sollten allerdings auch als Meinung deklariert werden, damit keine Missverständnisse auftreten. Oftmals werden auch Meinungen als Wahrheit dem Leser aufs Auge gedrückt, am Besten sichtbar in einigen großen Medien.
    Der einzige Unterschied ist aber, dass die Meinung vom Journalisten vom Leser nicht zensiert werden kann, während die Redaktion das Privileg besitzt, Meinungen, vor allem wenn sie nonkonform sind zu eliminieren, vor allem weil es einige Forenbenutzer gibt, die anstatt zu kritisieren mit Beleidigungen um sich werfen, das will man im Vorfeld eindämmen. Mediale Willkür.
    Meinungsäusserungen öffentlich zu machen sollte gleichberechtigt sein.
    Nur diese primitive Art des Kommentators, wie er die Meinung von Herrn Cygan diskreditierte, das hat ihm höchstens ein Armutszeugnis eingebracht, da dieser ein Vertreter der Meinungsunterdrückung ist, so wie es vor allem bei den Grünen und Linken in normales Attribut ist
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  • antonsah
    ... Sie sind in ihrer Meinungsäußerung gleichberechtigt! Sie genießen Meinungsfreiheit. Wenn Sie sich allerdings im Forum eines Mediums bewegen, müssen Sie sich an die vorgegebenen Regeln der Fairrness halten. Alle Mitarbeiter unserer Redaktion müssen das auch. Es ist eben so, dass ein Medium als Verbreiter ebenfalls für Inhalte haftbar gemacht werden kann. Nonkonform ist nur, wer Regeln nicht beachtet, nicht die andere Meinung. - Recht haben Sie mit Ihrer Festellung, dass Meinung niemals als Nachricht verbreitet werden darf. Würde das geschehen, sollten Sie es sofort monieren, notfalls bei mir.
    Anton Sahlender, Leseranwalt
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