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LESERANWALT
Falsche Fakten sollten auch in Nutzer-Kommentaren nicht verbreitet werden
Positiv beeindruckt. Schriftzug
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Anton Sahlender
Anton Sahlender
 |  aktualisiert: 27.04.2023 03:18 Uhr
Es ist eine hohe Anforderung an Redaktionen von Tageszeitungen, Anfragen von Lesern oder Nutzern sofort schlüssig zu beantworten. Vor allem dann, wenn es deren wieder mal viele sind. Aber Fragesteller sind erfreut, zuweilen sogar überrascht, wenn eine nachvollziehbare Erklärung zurückkommt. Dabei haben Leser oder Nutzer doch zumindest einen moralischen Anspruch, auf sachliche Anfragen oder Vorschläge eine sachliche Antwort zu bekommen.
 

Glaubwürdigkeit nutzen

Ansporn für Redaktionen kann ein aktuelles Beispiel sein. Leser W.H. hatte der Redaktion geschrieben, dass im Zeitalter von "Fake News" (falschen Nachrichten) Tageszeitungen ihre höhere Glaubwürdigkeit gegenüber dem Internet nutzen und krasse Falschmeldungen im Vorfeld nicht zulassen sollten. Das gelte auch für Leserbriefe, die in der Zeitung erscheinen. Denn oft würden Falschmeldungen bewusst gestreut, weil immer ein bisschen hängenbleibe.
Ich füge hinzu, das ist gerade im Internet nicht auszuschließen...


Die Verbreiterhaftung

Die Antwort des Redaktionsleiters an W.H. gebe ich in wesentlichen Auszügen weiter, weil sie richtig ist und ich sie als Erklärung für wichtig halte. Er schrieb: Als Redaktion sind wir nicht nur für das verantwortlich, was wir selbst recherchieren und schreiben, sondern genauso für die Inhalte Dritter, z.B. für Leserbriefe. Dafür gelten die selben rechtlichen Kriterien, das heißt, es darf nicht beleidigt oder verleumdet werden und es dürfen keine falsche Tatsachen behauptet werden. Die Redaktion hat dies vor Veröffentlichung zu prüfen.
Diese Kontroll-Verpflichtung für Redaktionen, gilt gleichermaßen für User-Kommentare in den Foren unter den Beiträgen auf mainpost.de. Selbst dann, wenn bei schlimmen Schmähungen und  Verletzungen von Persönlichkeitsrechten (die garnicht erst veröffentlicht werden sollten) auch der User zur Rechenschaft gezogen werden kann.
W.H. erhielt zudem als Beigabe noch eine Erklärung von Rechtsanwalt Oliver Stegmann, wie sie im Branchendienst für Lokalredaktionen, der Drehscheibe, veröffentlicht gewesen ist. Hier ist sie nachzulesen.

 

Falsche Behauptung verbreitet

Die Faktenkontrolle war bei einem Leserbrief in der Zeitung wohl nicht ausreichend wahrgenommen worden. Darin wurde deshalb eine falsche Behauptung verbreitet. Die, so gestand der Redaktionsleiter, hätte nicht durchgehen dürfen. Das sei folglich nicht nur der Fehler des Leserbriefschreibers, sondern auch der Redaktion. Für die gilt eine Verbreiterhaftung. So darf sie sich nicht darauf zurückziehen, dass sie die Falschmeldung nicht produziert, sondern "nur" veröffentlicht hat. Die Redaktion hat sie danach sofort berichtigt und die Leser um Entschuldigung gebeten.

Darauf der erfreute Leser W.H.:

"Herzlichen Dank für Ihre überaus rasche Reaktion. Ihre profunde und vor allem sehr ehrliche (bezüglich der Verantwortung einer Redaktion) Stellungnahme hat mich sehr positiv beeindruckt!"

 

Redakteure in der Verantwortung

Ich unterstreiche die Verantwortung der Redaktionen. Sie gilt auch, wenn es sich manches Mal nicht sofort erkennen lässt, was richtig und was falsch ist. Zuweilen fußen Meinungen oder Behauptungen auf falschen Fakten. Auch dann sollten Redakteure eingreifen. Gerade in den Foren von mainpost.de lässt sich das moderierend und erklärend schnell verwirklichen. Gewiss beeindruckt das auch dort positiv.
Sobald der Redaktion bekannt wird, dass sie falsche Tatsachen verbreitet hat, müssen die auch in ihrem Verantwortungbereich im Internet unverzüglich berichtigt oder gelöscht werden. Spätestens nach 24 Stunden. Das gilt gleichermaßen für Beiträge die Persönlichkeitsrechte verletzen. Dabei ist es egal ob sie von Usern oder von Journalisten kommen.

 

Bitte keine Gleichgültigkeit

Leserbriefschreiberinnen und -schreibern unterstelle ich ebenso wenig wie den Diskussionsteilnehmern in den Foren und Beiträgen von mainpost.de unredliche Absichten. Aber lassen Sie sich nicht von Emotionen leiten. Überprüfen Sie doch auch selbst nochmal, ob die Fakten korrekt sind, die ihre Ansichten stützen, auch wenn Sie (im Unterschied zur Zeitung) nur unter einem Phantasienamen schreiben. Das sollte bei keiner Veröffentlichung zur Gleichgültigkeit verführen.

Folgen noch drei weitere Beispiele, in denen es um Erklärungen geht, die für die wichtige Transparenz für redaktionelle Leistungen sorgen sollen.
1. Leseranwalt: Auch das gilt für User, die einen Kommentar schreiben ...
2. Leseranwalt: Ein Beispiel für redaktionelle Transparenz, wie sie immer wichtiger wird. Deshalb sind redaktionelle Antworten so wichtig.
3. Leseranwalt über ein verschämtes Bekenntnis..

Anton Sahlender, Leseranwalt
 
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