LESERANWALT
Ein Kardinal geht in den Ruhestand, aber nicht in Rente
Mit einem inhaltlichen Fehler in einer Überschrift der gedruckten Zeitung, der dort entgegen journalistischen Grundsätzen nicht korrigiert worden ist, beginne ich diese Kolumne. Ausgerechnet auf derselben Seite (S. 4) standen am Dienstag, 17. Mai, zwei Beiträge, in denen der Ruhestand eine Rolle spielt. Der eine, überschrieben mit „Teure Staatsdiener a.D.“, beschäftigte sich mit den Pensionen, die Beamte beziehen, wenn sie ihr Arbeitsleben beenden. Genau das hat aus Altersgründen der Mainzer Kardinal Karl Lehmann getan.
Hier dazu ein erklärender Beitrag aus "Die Welt", der zur Pension von Tebartz-van Elst im Jahr 2014 veröffentlicht wurde.
Der Beitrag zum Ruhestand von Bischof Lehmann ist hier auf mainpost.de anders überschrieben:"Papst nimmt Bischof Lehmanns Rücktritt an."
Im Sprachgebrauch begegnet es einem oft, dass Ruheständler einfach pauschal als "in Rente gegangen" eingeordnet werden. Oder es wird zu Rentnern gesagt, sie seien in Pension gegangen. In journalistischen Medien darf solche Nachlässigkeit privater Unterhaltungen nicht Einzug halten. Da ist Genauigkeit notwendig. Deshalb musste der inhaltliche Fehler vom 17.5. (siehe redaktionelle Leitlinien der Main-Post) mit einer Entschuldigung berichtigt werden. Dafür steht nun dieser Beitrag.
Medien, also auch die Redaktion dieser Zeitung, sollten den bestehenden Informations- und Aufklärungsbedarf in einem schwierigen Thema erkennen. Schließlich betrifft dieses Thema nahezu jeden. Und der laufenden kontroversen politischen Diskussion sollten belastbare Fakten mitgegeben werden.
Und in aufklärenden Beiträgen ist stets eine gut verständliche Sprache gefragt. Politische und amtliche Begrifflichkeiten sollten niemals so unerklärt in Berichten stehen bleiben, wie die „Flexirente“ in einem Standpunkt am Mittwoch, 18. Mai: „So bleibt die Rente sicher“. Oder wie die Mitnahme-Effekte für Besserverdienende im Bericht dazu („Jedes Rentenversprechen hat seinen Preis“). Die Mitnahme-Effekte aus der Main-Post jedenfalls, die sollten Nutzer zufriedenstellen.
Anton Sahlender, Leseranwalt
Die Klarstellung
Und um den Ruhestand des Kardinals ging es im zweiten Beitrag auf Seite 4, denn der Vatikan hatte das Rücktrittsgesuch des 80-jährigen gebilligt. Die Überschrift dazu lautete: „Lehmann geht in Rente“ . Aber das ist falsch. Deutsche Bischöfe erhalten ihre Ruhestandsbezüge nämlich nicht aus der Rentenkasse. Sie werden aus Steuergeldern (nicht aus Kirchensteuer) bezahlt, also von Staat oder in Bayern vom Land. Man spricht von Pensionen, weil Bischöfe vergleichbar mit Beamten behandelt werden. Somit hätte die Überschrift korrekt lauten müssen: „Lehmann geht in Pension.“ Das sei hiermit klargestellt.Hier dazu ein erklärender Beitrag aus "Die Welt", der zur Pension von Tebartz-van Elst im Jahr 2014 veröffentlicht wurde.
Der Beitrag zum Ruhestand von Bischof Lehmann ist hier auf mainpost.de anders überschrieben:"Papst nimmt Bischof Lehmanns Rücktritt an."
Nachlässigkeit
Im Sprachgebrauch begegnet es einem oft, dass Ruheständler einfach pauschal als "in Rente gegangen" eingeordnet werden. Oder es wird zu Rentnern gesagt, sie seien in Pension gegangen. In journalistischen Medien darf solche Nachlässigkeit privater Unterhaltungen nicht Einzug halten. Da ist Genauigkeit notwendig. Deshalb musste der inhaltliche Fehler vom 17.5. (siehe redaktionelle Leitlinien der Main-Post) mit einer Entschuldigung berichtigt werden. Dafür steht nun dieser Beitrag.Belastbare Fakten
Aus Diskussionen über Renten und Pensionen, deren Größenordnung und Finanzierung, ist nämlich ohnehin grundsätzlich zu oft Unkenntnis herauszulesen. Beispielhaft steht dafür die Online-Diskussion unter dem Beitrag vom 17.5.: „Teure Staatsdiener a.D.“. Darin werden unter anderem Durchschnittsrechnungen als wenig sinnvoll bezeichnet.Medien, also auch die Redaktion dieser Zeitung, sollten den bestehenden Informations- und Aufklärungsbedarf in einem schwierigen Thema erkennen. Schließlich betrifft dieses Thema nahezu jeden. Und der laufenden kontroversen politischen Diskussion sollten belastbare Fakten mitgegeben werden.
Verständliche Sprache
Und in aufklärenden Beiträgen ist stets eine gut verständliche Sprache gefragt. Politische und amtliche Begrifflichkeiten sollten niemals so unerklärt in Berichten stehen bleiben, wie die „Flexirente“ in einem Standpunkt am Mittwoch, 18. Mai: „So bleibt die Rente sicher“. Oder wie die Mitnahme-Effekte für Besserverdienende im Bericht dazu („Jedes Rentenversprechen hat seinen Preis“). Die Mitnahme-Effekte aus der Main-Post jedenfalls, die sollten Nutzer zufriedenstellen.
Anton Sahlender, Leseranwalt
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