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LIMBURG
Was das Kirchenvolk dem „Protzbischof“ verdankt
Franz-Peter Tebartz-van Elst       -  ARCHIV - Der Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst leitet am 09.09.2013 im Dom in Limburg an der Lahn (Hessen) einen Gottesdienst.  Foto: Fredrik von Erichsen/dpa   (zu dpa 'Medien: Bischof Tebartz-van Elst kehrt nicht nach Limburg zurück' vom 26.03.2014) +++(c) dpa - Bildfunk+++
Foto: Fredrik von Erichsen (dpa) | ARCHIV - Der Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst leitet am 09.09.2013 im Dom in Limburg an der Lahn (Hessen) einen Gottesdienst.
Gisela Rauch
 |  aktualisiert: 07.04.2020 11:37 Uhr

Rückblickend betrachtet haben die Deutschen dem Limburger Kirchenmann Franz-Peter Tebartz-van Elst einiges zu verdanken. Erstens mit dem „Protzbischof“ ein neues Wort, das es 2013 sogar in die Bestenliste der „Wörter des Jahres“ schaffte. Zweitens neues Wissen – dass katholische Bistümer große Teile ihres Vermögens in als „Bischöfliche Stühle“ betitelten Finanzdepots zu horten pflegten, war bis dato der Öffentlichkeit nicht bekannt. Auf den sorglosen Umgang des „Protzbischofs“ mit dem Vermögen des bischöflichen Stuhls des Bistums Limburg geht drittens auch ein neues Ziel zurück, das sich die Kirche nach dem Limburg-Skandal setzte. Das Ziel hieß: Transparenz-Offensive. Doch diese Offensive wird nicht wirklich offensiv betrieben – und das ist beschämend.

Wer kannte vor Limburg den Bischöflichen Stuhl?

Wir erinnern uns: 2013 geriet der Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst in die Schlagzeilen, als bekannt wurde, dass die Umbau-Kosten seines Bischofssitzes 31 Millionen Euro betragen sollten. Die Öffentlichkeit erfuhr, dass der „Protzbischof“ sich in seinem Bischofssitz unter anderem ein Karpfen-Becken für 213 000 Euro und Fenster samt Bronze-Fensterrahmen für 1,7 Millionen Euro hatte einbauen lassen.

Ein Ausufern der Baukosten hatte das bischöfliche Finanzdezernat Limburg nicht verhindern können – es hatte zum Bischöflichen Stuhl, aus dem die Gelder stammten, keinen Zugang. In der Folge begriff das Kirchenvolk, dass das Anhäufen von Kirchenvermögen in unkontrollierbaren und geheimen Finanzdepots nicht auf Limburg beschränkt war, sondern offenbar in allen 27 deutschen Bistümern gepflegt wurde. In dieser Lage gingen die deutschen Bischöfe, verunsichert durch massenhafte Kirchenaustritte, in die Offensive und versprachen Transparenz.

  • Lesen Sie auch: Bistum Würzburg trotz Rekordsteuereinnahmen auf Sparkurs

Jetzt, vier Jahre später, zeigt sich, dass die Transparenzoffensive nicht so offensiv war wie versprochen. Zwar gibt es viele Bistümer, die ihre zuvor verschleierten Vermögensverhältnisse aufgelistet haben. Das Bistum Würzburg etwa informiert die Presse mittlerweile regelmäßig über die – stetig wachsenden – Vermögenswerte seines Bischöflichen Stuhls. Aber nicht alle deutschen Bistümer tun das. Die Bistümer Bamberg, Münster und Eichstätt etwa haben sich bisher verweigert – und es gibt keine rechtliche Handhabe, sie zur Transparenz zu zwingen. Gerade wurde bekannt, dass das Bistum Eichstätt bei Anlagegeschäften in den USA rund 50 Millionen Euro verloren hat.

Der dortige Diözesanverwaltungsrat gab laut „Süddeutscher Zeitung“ an, von den Investitionen nichts gewusst zu haben; er habe den Haushalt verabschieden, aber ihn nicht kontrollieren sollen. Sieht Transparenz so aus?

Freiwilligkeit führt selten zu Transparenz, Zwang wäre besser

Wer Transparenz wirklich ernst nimmt, informiert detailliert – aber das tut die Deutsche Bischofskonferenz nicht. Auf ihrer Website etwa wird jede Bischofsreise, jede Kunstveranstaltung genauer dargestellt als das milliardenschwere gesamtdeutsche Bistumsvermögen. Wer sich über die Vermögenswerte einzelner Bistümer informieren will, bekommt fast fünf Jahre nach dem Limburg-Skandal keine Zahlen, sondern einen dürftigen Link, der seinerseits nur selten zu klaren Angaben führt. Und wer gar erhofft hat, im Zuge der Transparenz-Offensive Aufschluss darüber zu bekommen, seit wann und in welcher Menge sich die einzelnen deutschen Bistümer Zusatz-Finanztöpfe leisten, der wartet immer noch vergebens. Freiwilligkeit führt eben selten zur Transparenz. Zwang wäre besser.

Der Weimarer Kirchenartikel von 1919 garantiert den christlichen Kirchen eine ungestörte Vermögensverwaltung. Es ist Zeit zu fragen, ob diese Regelung noch zeitgemäß ist. Denn das Geld der Kirchen ist ja nicht vom Himmel gefallen. Es kam und kommt gleich doppelt vom kleinen Mann – über die Kirchensteuer und über Staatsleistungen.

 
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  • B. S.
    na das war ja mal interessant zu lesen.

    Wobei..wirkliche Überraschung ist das keine.Der Aufschrei ob diese unangemessenen Verschwendungssucht vor 5Jahren war wohl zu leise.

    Und wo..befindet sich Herr T van Elst jetzt? Nicht mehr in Münsterschwarzach verkrochen oder...in Rom,"strafversetzt"?

    Wer ist denn aktuell der Bischof des Bistums Limburg?

    Sind diese aufwändigen Bauten verwirklicht worden und werden diese wie vorgesehen auch genutzt von Angestellten des Ordinariats Limburg?
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  • T. S.
    OMNIA SVB SPECIE ÆTERNITATIS
    Die Würzburger Fürstbischöfe waren auch keine Kinder von Traurigkeit. Nach 250 Jahren freuen wir uns heute über die Residenz als ein einzigartigartiges europäisches Kunstwerk und Weltkulturerbe. Einfach mal abwarten, was die Leute im Jahre 2268 über den Palazzo des Limburger Protzbischofs sagen werden.
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  • B. S.
    da wird es zum Tagungszentrum der kath.Eventagentur,wird für Konzerte,Grossereignisse,Feste und Musikevents genutzt.

    Ob es bis dahin noch einen Bischof geben wird?
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