Schüler, die morgens vor verschlossenen Türen stehen und unbeaufsichtigt den Tag verbringen müssen, weil ihre Lehrer für eine bessere Ausstattung der Unterrichtsräume streiken: Für viele Eltern ist das eine Horrorvorstellung. Aber eine, die schon bald Realität werden könnte. Dann nämlich, wenn das Bundesverfassungsgericht die Entscheidung trifft, das Streikverbot für verbeamtete Lehrer zu lockern.
Karlsruhe beschäftigt sich aktuell mit vier Verfassungsbeschwerden von Lehrern, die an Protestveranstaltungen teilgenommen hatten und dafür bestraft worden waren. Beamte in Deutschland dürfen nicht streiken, sie sind dem Staat zur Treue verpflichtet und werden im Gegenzug „alimentiert“ – so der etwas sperrige Fachbegriff für die lebenslange Versorgung der Staatsdiener.
Beamtentum ist keine heilige Kuh auf dem Weg zur Schlachtbank
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) fordert nun, das Streikverbot auf Beamte mit rein hoheitlichen Aufgaben zu begrenzen. Das sind Beamte, die unerlässlich sind für die öffentliche Ordnung und Sicherheit wie Soldaten und Polizisten. Lehrer zählen nicht dazu. Fallen ein paar Unterrichtsstunden aus, ist das sicher ärgerlich, gefährdet aber wohl kaum die Zukunft eines Schülers oder gar die öffentliche Ordnung des Landes.
Das Recht auf Streik ist ein hohes Gut. Nicht umsonst ist es im Grundgesetz verankert und in der Europäischen Menschenrechtskonvention festgeschrieben. Nicht umsonst entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte zweimal, dass Beamten, die keine hoheitlichen Aufgaben haben, ein Streikrecht zusteht. Dass der kommissarische Innenminister Thomas de Maiziere die Pädagogen, die in Karlsruhe vor Gericht ziehen, an ihre Treuepflicht erinnert hat und ihnen „Rosinenpickerei“ vorwarf, ist unfair und kurzsichtig. Das Beamtentum ist keine heilige Kuh, die auf die Schlachtbank geführt werden soll. Bereits ein Viertel aller Lehrer in Deutschland zählt nicht mehr zum Kreis der Staatsdiener. Derzeit stehen 600 000 verbeamteten Lehrern rund 200 000 angestellte Kollegen gegenüber. Wenn es den Ländern schon gestattet ist, so viele Pädagogen einzustellen, die als Angestellte in den Ausstand treten dürfen, wie kann es dann sein, dass das Streikrecht für Lehrer im Allgemeinen für den Staat untragbar wäre?
Ein starkes Signal an die deutsche Regierung
Wenn sich also das Bundesverfassungsgericht dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte annähern und den Lehrern das Streikrecht gewähren würde, dann wäre das ein starkes Signal an die deutsche Regierung. Dann geht es generell um die Frage, ob das Beamtentum in seiner Ausprägung noch zeitgemäß ist. Schließlich wären neben den Lehrern auch Tausende Beamte in der Verwaltung oder in privatisierten Unternehmen wie der Bahn oder der Post betroffen. Die Arbeitswelt hat sich seit dem 19. Jahrhundert, in dem das Beamtentum entstanden ist, gewaltig gewandelt. Sie ist flexibler und dynamischer geworden. Es ist an der Zeit, dass auch der Staat auf diese Entwicklung reagiert.
Zumal das System bereits ausgehöhlt wird, wenn auch nicht unbedingt mit dem besten Ergebnis für das Bildungssystem. Während in einigen neuen Bundesländern seit der Wiedervereinigung viele Lehrer nur angestellt wurden, bildet sich in Westdeutschland eine Art Zweiklassengesellschaft heraus. Ältere Kollegen genießen den Beamtenstatus, während jüngere Lehrer teilweise nur für ein Schuljahr angestellt werden. Dieser Entwicklung muss ein Riegel vorgeschoben werden.
Denn eins ist klar: Beamte sind nicht automatisch bessere Lehrer. Für eine gute Bildung braucht es qualifizierte, engagierte und nach Leistung bezahlte Pädagogen. Menschen, die sich bewusst für diesen Beruf entscheiden, und nicht nur für die Vorzüge, die der Beamtenstatus mit sich bringt. Die dann aber auch das Recht haben, für bessere Bedingungen einzutreten.
Das Beamtentum für Lehrer kann man gerne abschaffen, im Tausch gegen b ein ordentliches, unbefristetes Angestelltenverhältnis mit regelmäßiger Evaluierung der Leistung. Dann können sie mit außreichender Ankündigung auch streiken, wäre wahrscheinlich für das Bildungssystem besser, wenn die Fachleute in der Öffentlichkeit öfter mal gegen den Murks der Regierung den Mund aufmachen würden, als nur die Füße stillzuhalten.
Außerdem können verbeamtete Leher jetzt auch schon in der unterrichstfreien Zeit Demonstrationen veranstalten, das ist ja erlaubt.....aber halt geht nicht, da müssen sie ja immer korrigieren oder Stunden vorbereiten.
"Wenn du das nicht machst / wenn du keine Überstunden machen willst / wenn du mehr Lohn willst / wenn du unbedingt gemäß der Sicherheitsvorschriften arbeiten willst / wenn du unbedingt die Lenkzeit einhalten willst / wenn du blablabla...... DANN kannst du deine Papiere holen".
Das Recht auf Streik und Organisation ist ein dringend notwendiges Gegengewicht gegen die am längeren Hebel sitzenden Arbeitgeber.
Ob aber ausgerechnet eine derart privilegierte Gruppe wie die Beamten dieses Recht bekommen soll, möchte ich doch stark bezweifeln. Kümmern wir uns lieber um die benachteiligteren Arbeitnehmer anstatt um dieses Luxusproblem.
"Dann geht es generell um die Frage, ob das Beamtentum in seiner Ausprägung noch zeitgemäß ist. Schließlich wären neben den Lehrern auch Tausende Beamte in der Verwaltung oder in privatisierten Unternehmen wie der Bahn oder der Post betroffen. "
VON DEN AKTUELLEN BEAMTEN, GANZ EGAL WO, WÄRE NIEMAND BETROFFEN - EINMAL BEAMTER, IMMER BEAMTER - DIE VERBEAMTUNG GILT AUF LEBENSZEIT!!!!!
Es wären höchstens Neueinsteiger in diesen Berufen betroffen, aber wirklich NIEMAND, aber auch wirklich NIEMAND, der bereits verbeamtet ist! So kommt jedenfalls der Kommentar rüber, dass das dann Auswirkungen auf bereits verbeamtete Menschen hätte - das ist nach Beamtenrecht nicht möglich!
So einfach ist das!