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Sollen Lehrer streiken dürfen?
Unterricht (Symbolfoto)       -  Unterfrankens Lehrer wissen, was sie nicht wollen: ein Streikrecht für Beamte. Doch genau dies könnte das Bundesverfassungsgericht bald zulassen. Mit gravierenden Folgen.
Foto: Armin Weigel (dpa) | Unterfrankens Lehrer wissen, was sie nicht wollen: ein Streikrecht für Beamte. Doch genau dies könnte das Bundesverfassungsgericht bald zulassen. Mit gravierenden Folgen.
Angelika Kleinhenz
 |  aktualisiert: 10.05.2023 10:37 Uhr

Beamte dürfen nicht streiken. So steht es im Grundgesetz. Vier Lehrer aus Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen haben dagegen geklagt. Sie hatten sich an Streiks der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft beteiligt und wurden dafür mit Einträgen in die Personalakte und Geldbußen bis zu 1500 Euro bestraft. Nun entscheidet das Bundesverfassungsgericht. Die Richter prüfen, ob die deutsche Rechtsprechung im Widerspruch zur europäischen steht. Ein Urteil wird im Laufe der kommenden Wochen fallen.

Laut Artikel 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention darf Beamten das Streikrecht nur aberkannt werden, wenn sie – wie etwa Polizisten oder Finanzbeamte – hoheitliche, also aus der Staatsgewalt abgeleitete Aufgaben erfüllen. Ob Lehrer ebenfalls hoheitliche Tätigkeiten ausüben, ist umstritten. Kippt das Streikverbot, hätte das gravierende Folgen – auch für Schüler, Eltern und Lehrer in Unterfranken.

Lehrer wollen kein Streikrecht

„Natürlich ist die Vergabe von Abiturzeugnissen und damit von Lebenschancen eine hoheitliche Aufgabe“, sagt Peter Stegmann, unterfränkischer Bezirksvorsitzender des Bayerischen Philologenverbandes. Ein Streikrecht sei daher mit den Grundsätzen des Berufsbeamtentums unvereinbar. „Der Staat muss seine Aufgaben verlässlich und kontinuierlich erfüllen können.“ Dazu gehöre auch die flächendeckende Unterrichtsversorgung. Verbeamtete Lehrer hätten Rechte wie die „lebenslange Alimentation durch den Staat und die Unkündbarkeit“, aber auch Pflichten, wie die „volle Hingabe an den Beruf“. Sie können versetzt werden, der Dienstherr könne die Wochenarbeitszeit anheben und sie dürfen eben nicht streiken.

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Ein Streikrecht für Lehrer würde letztlich auf „Beamte erster und zweiter Klasse“ hinauslaufen, sagt der Philologe. Es würde wohl auch kein Rosinenpicken geben nach dem Motto: Zu den Vorteilen des Beamtentums komme noch das Streikrecht hinzu. Vielmehr befürchtet er: „Unterm Strich würden Lehrer für einige Streiks im Laufe zahlreicher Dienstjahre massive Nachteile haben. Ich bin mir sicher, dass das kaum ein Kollege in Unterfranken will.“

Ebenso wenig wäre es wohl im Interesse der Eltern, stünden ihre Kinder plötzlich vor verschlossenen Schultoren, so Stegmann. Unterrichtsausfall wäre programmiert. Eltern jüngerer Schüler müssten sich an Streiktagen Urlaub nehmen. Besonders gravierend wären die Folgen während der Abiturprüfungen – eine Zeit, in der ein Streik aus Gewerkschaftssicht besonders wirkungsvoll wäre, so der unterfränkische Verbandsvorsitzende.

Die Folge: „Beamte die streiken, also für die Aufgabenerfüllung, die der Staat garantiert, nicht einstehen könnten, sind nicht attraktiv für den Staat.“ Entsprechend könnte man dazu übergehen, dass Lehrer künftig nicht mehr – wie derzeit in Bayern üblich – fast flächendeckend verbeamtet werden.

Unterrichtsausfall wäre programmiert

Auch Gerhard Bleß, Vorsitzender des Unterfränkischen Lehrer- und Lehrerinnenverbandes, sieht „keine Notwendigkeit, ein Streikrecht für verbeamtete Lehrer einzuführen“. Beamte dürften demonstrieren. Sie dürften sich in Berufsverbänden zusammenschließen. Das reiche Lehrern völlig aus, um ihre Interessen zu vertreten. Streikende Lehrer seien mit dem gesetzlich verankerten öffentlichen Erziehungsauftrag der Schule unvereinbar. Sein Fazit: „Wenn alle Lehrerinnen und Lehrer in Unterfranken streiken würden, könnte an keiner Schule mehr ordnungsgemäß und verlässlich gearbeitet werden – kein Unterricht, keine Notenvergabe, keine Zeugnisse – und das vielleicht wochenlang.“

Zudem stünde mit dem Streikrecht auch der Beamtenstatus der Lehrer insgesamt auf dem Prüfstand. Gerade der Beamtenstatus stelle aber sicher, dass Lehrer von parteipolitischer und weltanschaulicher Bevormundung und Abhängigkeit frei seien – „ein hohes Gut gerade in gesellschaftlich unruhigen Zeiten“, so Bleß.

Streikverbot: Wen es in Unterfranken betrifft

In Unterfranken waren 9000 Lehrer im Schuljahr 2016/2017 an staatlichen Schulen beschäftigt. In ganz Bayern waren es 86 500.

92 Prozent, also die große Mehrheit, hat einen Beamtenstatus. Nur 3,5 Prozent haben eine unbefristete Stelle im Tarifbeschäftigtenverhältnis. Die restlichen 4,5 Prozent sind befristete Aushilfslehrkräfte, die erkrankte oder schwangere Kollegen während des Schuljahres vertreten.

Noch mehr, nämlich 95 Prozent, aller Lehrer sind Beamte, betrachtet man nur die staatlichen Gymnasien, Grund- und Mittelschulen in Bayern, so Andreas Ofenbeck, Pressesprecher im Bayerischen Kultusministerium. Er ist sich sicher: Die Verbeamtung sei ein „hohes Gut“ und diene dazu, Nachwuchs zu gewinnen und die Unterrichtsversorgung sicherzustellen.

Streikende Lehrer in Unterfranken gab es in der Vergangenheit bislang nicht – auch nicht unter den Tarifbeschäftigen, so Johannes Hardenacke, Pressesprecher der Regierung von Unterfranken. Die Regierung ist für die rund 7200 verbeamteten und 580 tariflich beschäftigten Lehrer an Grund-, Mittel-, Förder- und Berufsschulen in Unterfranken zuständig.

Kippt das Streikverbot, betrifft das allerdings nicht nur Lehrer. Insgesamt gibt es in Deutschland mehr als 1,8 Millionen Beamte. Allein bei der Regierung von Unterfranken liegt ihr Anteil im Verhältnis zu den Gesamtbeschäftigten bei rund 40 Prozent. In den Landratsämtern, in denen auch noch Kreispersonal arbeitet, sogar bei über 80 Prozent. akl

 
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  • 1958kosb
    Hallo, es sind nicht nur die Lehrer die verbeamtet werden können. Warum wird immer auf denen rumgehackt.
    Polizisten, Richter, Finanzbeamte usw. gibt es auch noch. Ich bin kein Beamter, finde aber das auch Beamten ein Mittel zustehen muss, um auf unhaltbare Zustände, wie z. B. unbezahlte Überstunden, veraltetes Arbeitsgerät usw. aufmerksam zu machen.
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  • 691969
    Wenn ich den Beruf des Lehrers ergriffen habe ist mir vorher bekannt, dass ich kein Streikrecht habe. Lehrer haben genügent Vorteile. Ich denke hier unter anderem an den Buß- u. Bettag u. der Beamtenstatus ist nicht zu vergessen.
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  • roswitha.oehrlein@aol.com
    Und genau da irren Sie sich aber gewaltig, denn es gibt in der BRD etwa 250 000 Lehrer, welche keine Beamten sind, sie sind nur Angestellte! Hat ein Lehrer den Beamtenstatus, so hat er auf das Streikrecht verzichtet, sobald er seinen Beamteneid ablegt! Wenn ihm das plötzlich nicht mehr passen sollte, dann soll er seinen Hut nehmen!
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  • Jeanrichard
    am Buß- und bettag haben nur die Kinder frei. Die Lehrer nicht!
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  • klaus-der-feuerwehrmann@t-online.de
    Ich bin auch Beamter.
    Mir ist seit über 30 Jahren klar
    daß ich nicht streiken darf.
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  • jebusara@web.de
    Streik ist nichts anderes als Erpressung und gehört demzufolge verboten!
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  • finoska
    Das Posting verstößt gegen unsere Netiquette und wurde daher gesperrt.
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  • berndloeber
    Wenn Streikrecht, dann Verlust des Beamtenstatus, selbstvetständlich ! Keine Rosinenpickerei !
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  • kurt-bach@gmx.de
    Dem stimme ich voll zu. Wer die Vorteile, wie z.B. kostenlose Versorgung durch den Dienstherrn bei Krankheit und Alter genießt, kann nicht den Nachteil des Streikverbotes anfechten. Wie Sie schreiben: Umstufung in Angestelltenstatus, dann haben die ein Streikrecht.
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