Die Reform des Wahlrechts, die der Bundestag am Freitag mit den Stimmen der Großen Koalition in erster Lesung beraten hat, wird das Parlament nicht deutlich verkleinern. Im Gegenteil: Viele Experten fürchten sogar, dass nach der Wahl 2021 mindestens so viele Abgeordnete unter der Kuppel im Berliner Reichstag sitzen wie heute. Mit 709 Parlamentariern leistet sich Deutschland aktuell die größte Volksvertretung in der westlichen Welt. Die gesetzliche Soll-Größe sind 598 Sitze, darunter 299 Direktmandate.
Zu den übrigen 299 Sitzen, die die Landeslisten der Parteien vergeben werden, kommen aktuell noch 111 sogenannte Ausgleichsmandate. Diese sollen, wie der Name sagt, den Überhang ausgleichen, der entsteht, wenn eine Partei mehr Direktmandate gewinnt, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis im jeweiligen Bundesland zustehen.
Das personalisierte Verhältniswahlrecht hat sich bewährt
Die Idee dahinter hat sich in über 70 Jahren Nachkriegsgeschichte bewährt: Entscheidend für die Zusammensetzung des Bundestags (und damit unter anderem auch für die Kanzler-Wahl) ist der Zweitstimmen-Anteil der Parteien. Dass jemand Regierungschef wird, ohne die Mehrheit der Wählerstimmen hinter sich zu haben, wie in den USA, ist hierzulande nicht möglich. Diese bewährte Regelung wird durch das neue Gesetz zumindest teilweise ausgehebelt, bis zu drei Überhangmandate sollen ab 2021 nicht mehr ausgeglichen werden. Das benachteiligt kleinere Parteien.
Fraglich ist, ob diese halbherzige Wahlrechtsänderung vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben wird. Ziemlich sicher ist, dass sie in Zeiten eines immer differenzierten Wahlverhaltens nicht wirklich hilft, ein Aufblähen des Bundestags zu verhindern. Der Bund der Steuerzahler spricht deshalb von einem "großen Bluff". Der Verband hat vor allem die Kosten im Blick: Demnach liegt der Gesamtetat des Bundestags aktuell bei jährlich knapp über einer Milliarde Euro, 2010 betrug er noch 660 Millionen Euro.
Wer den Bundestag arbeitsfähig erhalten möchte, ohne das personalisierte Verhältniswahlrecht aufzugeben, der wird nicht umhin kommen, die Zahl der direkt gewählten Abgeordneten und damit das Risiko von Überhangmandaten, die ausgeglichen werden müssen, nachhaltig zu reduzieren. Die Absicht von SPD und Union, das Bundesgebiet wenigstens ab 2025 statt in 299 nur noch in 280 Wahlkreise aufzuteilen, greift dabei zu kurz. Grüne, FDP und Linke haben einen Vorschlag gemacht, den viele Experten für sehr sinnvoll halten: Demnach sollte die Zahl der Wahlkreise auf 250 verringert werden, die Gesamtzahl der Sitze einer Partei aber würde sich weiterhin vor allem am Zweitstimmenergebnis orientieren.
Schäuble: "Keine Reform, die den Namen verdient"
Ein Plan, der deshalb keine Mehrheit findet, weil viele direkt gewählte Abgeordnete um ihre Mandate fürchten. In Bayern sind das CSU-Politiker. Lange konnten sie argumentieren, in einem zu großen Wahlkreis sei die Nähe des Abgeordneten zu den Bürgern nicht vernünftig zu gewährleisten. In Zeiten der Digitalisierung zieht diese Begründung nicht mehr, jeder Volksvertreter ist quasi rund um die Uhr für "seine Bürger" erreichbar. Wer heute engagiert arbeitet, wird das auch in einem größeren Wahlkreis tun, egal übrigens auch, ob er direkt oder ober die Liste gewählt ist.
Es ist peinlich, dass die Mehrheit der Bundestagsabgeordneten aus Angst um die eigene Karriere nicht den Mut aufbringt, die Verkleinerung des Bundestags wirklich anzugehen. Ein Ja zum Entwurf der Opposition hätte auch SPD und Union gut angestanden. Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) sagte kürzlich, ihn schmerze, dass die Fraktionen keine Reform hinbekämen, "die den Namen verdient". Dem ist nichts hinzuzufügen.
Ist Großbritannien denn mit seinem Mehrheitswahlrecht besser regierbar und werden dort nicht ganze Regionen, wie Schottland, wegen dieses Wahlrechts unterbuttert?
Ist da der Wille der Wahlbürger wirklich besser im Parlament vertreten?
Dieser würde für mehr Zersplitterungen sorgen, noch mehr kleine Gruppierungen in den Bundestag hieven, die deutlichst weniger Wählerstimmen erhalten würden wie Listenkandidaten der großen Parteien ! Das kann nicht der Wille des Volkes sein, Italienische oder spanische Verhältnisse zu bekommen bis hin zur Unregierbarkeit!
Die Hälfte der Mandate als Direktmandate - die andere Hälfte über die Liste/ und die gegenseitige Verrechnung abzuschaffen- also Listenmandate als listenmandate zu sehen - und Direktmandate als Direktmandate.
Das würde zwar den großen Parteien mehr Einfluss verschaffen und den kleinen weniger- aber genau das war von den Gründungsvätern und -müttern unserer Bundesrepublik mit der Auftder Mandate in Direkt- und Listenmandate do gewollt!
Man wollte nicht nur Direktmandate, wie in Großbritannien - wenn jemand mit sehr wenig Stimmen das Mandat des Wahlkreises bekommen kann - und der Rest wird gar nicht gezählt- man wollte aber auch eine Zersplitterung verhindern- wohin wir gerade wieder auf dem besten Weg sind - weil genau das der Weimarer Republik das Genick gebrochen hatte!
Genau das wollten die Gründer der Bundesrepublik nicht.
Sie wollten ein Verhältniswahlrecht, bei der jeder Abgeordneter das gleiche Gewicht hat und nicht Abgeordnete erster Klasse (Direktmandate) und zweiter Klasse (Listenabgeordnete).
Die einzige vernünftige Lösung wäre eben die Anzahl der Wahlkreise zu reduzieren und das wäre auch locker möglich bei den heutigen Kommunikationsmöglichkeiten. In der heutigen Zeit kann ein Abgeordneter wesentlich größere Wahlkreise betreuen als in der Gründungsphase der Bundesrepublik.
Aber vor allem die CSU will ihre Pfründe mit aller Macht verteidigen.
Was ist falsch an einer Präsenz vor Ort?
Das ist das Recht des Bürgers! Und es ist auch die Pflicht des Abgeordneten vor Ort Präsenz zu zeigen! Das kann keine Digitalisierung auffangen!
Und da kann man so unsachlich oder unangemessen (und es ist ja klar aus welcher Ecke das kommt!) auftreten! Es würde nur die Splittergruppen und Extremisten - egal ob links oder rechts- begünstigen. Und das will ein den Grundrechten gefestigter Bürger nicht!
Nichts ist falsch an der Präsenz vor Ort, aber es wäre auch bei größeren Wahlkreisen immer noch besser gewährleistet als in den 50ern oder 60ern des letzten Jahrhunderts.
Aber falsch wäre es auf diesem stillen Weg das Verhältniswahlrecht auszuhebeln und ein verdecktes Mehrheitswahlrecht zu installieren. Gegen die übermäßige Zersplitterung des Parlaments haben die Gründerväter der Bundesrepublik ja die Mindestquote eingeführt und Deutschland ist bislang damit doch gut durch die Jahrzehnte gekommen.
Niemand will (s)einen Stuhl abschaffen auf den er sich so mühsam geschleimt hat!