Ein herrlicher Blick über die Stadt eröffnet sich Franz Gebhart auf seinem Balkon. Doch seine Gedanken schweifen weiter, nach München und sogar bis nach Berlin. Die Zahl der Abgeordneten im Bayerischen Landtag und im Deutschen Bundestag beherrscht er aus dem Effeff. Gebhart hat nachgerechnet: Gerecht sei die Verteilung nicht, sagt er. Die Zuteilung der Sitze auf die Parteien stimme zwar. Der Stimmanteil einzelner Regionen werde aber unterschiedlich gewichtet.
Ein Beispiel: Bei der Landtagswahl vor zwei Jahren wog eine Wählerstimme aus Mittelfranken um den Faktor 1,2083 mehr als eine Stimme in Unterfranken. Gebhart ärgerte das. Noch mehr aber ärgerte ihn, dass die ehemalige Landtagspräsidentin und Unterfränkin Barbara Stamm ( CSU ) es nicht mehr ins Parlament schaffte.
Sie ist deshalb nicht zum Zuge gekommen, weil alle neun der CSU zustehenden Mandate in Unterfranken von Direktkandidaten geholt wurden. In Bayern werden die Wahlergebnisse der sieben Bezirke zusammengezählt und nicht - wie das zum Beispiel bei einer Bundestagswahl bei den Bundesländern gemacht wird - untereinander ausgeglichen.
Petition an den Landtag
Würde das Ergebnis hingegen ausgeglichen, würden drei Abgeordnete mehr aus Unterfranken im Landtag sitzen, sagt der ehemalige Buchhalter. Profitiert davon hätten der ehemalige Würzburger Oberbürgermeister Georg Rosenthal ( SPD ), Stefan Wagener (Grüne) aus Aschaffenburg - und eben Barbara Stamm . Mit einer Petition richtete sich Gebhart damals an den Landtag . Der Verfassungsausschuss diskutierte die regional ungleiche Sitzverteilung auch.
Allerdings sahen die Abgeordneten keine Notwendigkeit, das Wahlrecht zu ändern. Deshalb erhob Gebhart gemeinsam mit drei anderen Kritikern eine Popularklage am Bayerischen Verfassungsgerichtshof. Eine solche Klage kann jeder Bürger einreichen, wenn er die Rechte der Allgemeinheit verletzt sieht. Auch die Bundestagsabgeordnete und Kreisrätin Manuela Rottmann (Grüne) aus Hammelburg schloss sich der Klage an.
"Franz Gebhart hat mit seinen Berechnungen recht", sagt die promovierte Juristin. "Der Landtag müsste das prüfen." Der Bayerische Verfassungsgerichtshof habe die Klage angenommen und das Bayerische Innenministerium mit einer Stellungnahme beauftragt. Diese liege inzwischen vor. Eine Entscheidung des Gerichts stehe allerdings noch aus.
Brief an Wolfgang Schäuble
Juristische Verfahren dauern lange. Und weil Gebhart eine ähnliche Ungleichverteilung auf Bundesebene sieht - in Nordrhein-Westfalen beispielsweise holte die CDU bei der vergangenen Wahl 344.325 Zweitstimmen mehr als die CSU in Bayern, ist aber mit vier Sitzen weniger im Bundestag vertreten - möchte er bei der Reform des Wahlrechts helfen. Ende August bewarb er sich deshalb beim Bundestagspräsidenten Wolfgang Schäuble ( CDU ) um einen Sitz in der zuständigen Kommission.
Für die Wahlkommission hat er ganz konkrete Vorschläge: Die Zahl der Wahlkreise solle verkleinert werden. Gebhart würde sie von 299 auf 223 reduzieren. Mit allen möglichen Überhang- und Ausgleichsmandaten würden dann nur noch höchstens 669 Abgeordnete im Bundestag sitzen. "Ich möchte erreichen, dass ein Wahlrecht eingeführt wird, wo bundesweit jede Stimme das gleiche Gewicht hat", erklärt er seine Beweggründe.
Gleiches Gewicht für jede Stimme
Bisher hat Gebhart keine Antwort auf seine Anfrage erhalten. Auch der Redaktion lag bis zum Produktionsschluss keine Stellungnahme aus dem Bundestag vor. Ihm sei bewusst, dass sein Vorstoß provokativ aufgefasst werden könne, sagt der Bad Brückenauer. Er meint ihn aber durchaus ernst, "um der Politik klarzumachen, dass es nicht nur Berufspolitiker gibt, sondern auch interessierte Bürger."
Über eine Verkleinerung des Bundestags diskutiert das Parlament schon lange. Das ist auch eine Frage der Kosten. Der Bundeshaushaltsplan sieht in diesem Jahr rund 1,0328 Milliarden Euro Haushaltsmittel allein für den Bundestag vor - ein Rekord. 2018 waren es noch rund 895 Millionen Euro. "Meine Kernaussage ist, dass die CSU Angst hat, bundespolitisch an Bedeutung zu verlieren, weil sie kein Selbstbewusstsein hat", sagt Gebhart. Aus seiner Sicht hätte die CSU das gar nicht nötig.
So wird der Deutsche Bundestag gewählt
Wählerstimmen Deutschland ist in 299 Wahlkreise eingeteilt. Jeder Wähler hat zwei Stimmen: Mit der Erststimme wird ein Abgeordneter des Wahlkreises bestimmt. 299 so genannte Direktkandidaten ziehen auf jeden Fall in den Bundestag ein. Die Zweitstimmen werden zusammengezählt und entscheiden darüber, wie viele Sitze einer Partei zustehen. Auch hier werden 299 Abgeordnete entsandt, die so genannten Listenkandidaten.
Überhangmandate Es kann passieren, dass eine Partei mehr Direktmandate bekommt, als ihr nach ihrem Stimmenanteil (hier zählt die Zweitstimme) zustehen. Die Abgeordneten dürfen jedoch trotzdem in den Bundestag einziehen. In diesem Fall spricht man von Überhangmandaten.
Ausgleichsmandate Damit die anderen Parteien nicht benachteiligt sind, werden Überhangmandate ausgeglichen. Im Verhältnis zu ihrem Stimmanteil erhalten die Parteien so genannte Ausgleichsmandate. So wächst der Bundestag auf weit mehr als die ursprünglichen 598 Sitze an.
709 Abgeordnete vertreten die Bürger im Bundestag . Ihre Zahl erhöhte sich von Legislaturperiode zu Legislaturperioden.
1,0328 Milliarden Euro beträgt der Etat des Bundestags in diesem Jahr. 2018 lagen die Ausgaben noch bei rund 895 Millionen Euro.