Es muss ein Grundvertrauen geben zwischen Journalisten und ihren Informanten. Das stellte das Bundesverfassungsgericht schon 1966 fest. Wie richtig diese Einschätzung ist, zeigt sich regelmäßig im Redaktionsalltag. Dank Tippgebern, die sich auf den Schutz der Redaktionen verlassen können, kommen kleine und große Skandale ans Licht. Geschichten von Missständen auf lokaler und regionaler Ebene bis hin zu den großen Storys wie den "Panama-Papers" oder der sogenannten Ibiza-Affäre.
Der Gesetzentwurf aus dem CSU-geführten Innenministerium ist nichts anderes als ein hinterhältiger, nicht hinnehmbarer Angriff auf den Informantenschutz und das Redaktionsgeheimnis. Hinterhältig, weil sich die für Journalisten drastische Änderung im Paragrafen-Klein-Klein versteckt. Nicht hinnehmbar, weil er die Arbeit von Journalisten empfindlich stört.
Wertlose Lippenbekenntnisse
"Wir bekämpfen Terroristen und Extremisten, keine Journalisten." – "Wir werden Journalisten und das Redaktionsgeheimnis weiterhin besonders schützen." So reagierte das Ministerium auf Kritik an dem Entwurf. Solange dieser nicht entschärft wird, sind solche Aussagen als wertlose Lippenbekenntnisse zu verstehen.