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Würzburg
Kommentar: Corona-Krise ist eine Bewährungsprobe für die Demokratie
Viele Menschen fürchten, dass unser liberales Gemeinwesen durch die drastischen Maßnahmen der Politik Schaden nehmen könnte. Wird unser Land jetzt autoritärer?
Corona-Krise: Die Freiheit der Bürger wurde eingeschränkt, viele Bereiche des öffentlichen Lebens geschlossen. Unser Bild zeigt einen gesperrten Spielplatz in Würzburg.
Foto: Heiko Becker | Corona-Krise: Die Freiheit der Bürger wurde eingeschränkt, viele Bereiche des öffentlichen Lebens geschlossen. Unser Bild zeigt einen gesperrten Spielplatz in Würzburg.
Michael Reinhard
Michael Reinhard
 |  aktualisiert: 27.04.2023 09:37 Uhr

In einem atemberaubenden Tempo stellt das Coronavirus unseren Alltag auf den Kopf. Fast nichts ist mehr so, wie es noch vor wenigen Tagen war. Seit Bayern am Montag den Katastrophenfall ausgerufen hat, ist das öffentliche Leben nahezu komplett lahmgelegt: Schulen und Kitas sind ebenso dicht wie praktisch alle Freizeiteinrichtungen.

Einen so tiefen Eingriff seitens des Staates in unser Leben hat es noch nie gegeben. Die drastischen Maßnahmen haben nur ein Ziel: die Ausbreitung des Virus Sars-CoV-2 zu verlangsamen, um das Gesundheitssystem vor dem Zusammenbruch zu bewahren. Denn besonders für ältere Menschen und Mitbürger mit Vorerkrankungen stellt der neue Erreger eine große Gefahr dar. Deshalb hat Ministerpräsident Markus Söder (CSU) seine bayerischen Landsleute am Mittwoch erneut dringend aufgerufen, sich an die neuen Auflagen und Beschränkungen zu halten. 

Aus gutem Grund. Die schwerwiegenden Einschränkungen stoßen nämlich vielfach auf Kritik. Die Zahl derer, die sich zu Wort melden, weil sie unsere freiheitlich-liberale Demokratie in Gefahr sehen, wächst mit jeder neuen Anordnung. Zu den prominenten Mahnern gehört unter anderem Journalistikprofessor Klaus Meier von der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt.

In einem Beitrag auf Facebook kritisiert der Medienwissenschaftler: "Wir erleben gerade eine Expertokratie der Virologen, denen die Politik und die Journalisten willfährig hinterherlaufen. Schneidig auftretende Politiker wie Sebastian Kurz oder Markus Söder werden in journalistischen Kommentaren aufgrund ihres harten Durchgreifens gefeiert. Dabei haben sie Freiheitsrechte handstreichartig ohne zeitliche Beschränkung weggenommen, die die Menschen über Jahrhunderte bitter erstreiten mussten und die in unseren demokratischen Verfassungen das Allerheiligste sind."

Was ihn besonders besorgt, ist sein Eindruck, dass inzwischen "asiatische Diktaturen und Propagandaregime" als vorbildlich im Umgang mit der Pandemie gelten. "Wir glauben ihnen aufs Wort." Meier fordert vor diesem Hintergrund, "dass die Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus' mit Augenmaß, zielgerichtet und nicht pauschal und unbegrenzt passieren" dürfen und durch kritische Distanz des Journalismus begleitet werden sollten.

Wie weit darf der Staat gehen, um die Pandemie einzudämmen?

Die Bedenken des renommierten Eichstätter Journalismusprofessors sind nicht von der Hand zu weisen. Unsere Grundrechte, die jeder Einzelne gegenüber dem Staat und auch ganz allgemein in unserer Gesellschaft hat, sind unantastbar. Das bedeutet: Sie können auch mit einer Mehrheit im Bundestag nicht einfach geändert oder gestrichen werden. Und: Jeder Bürger kann sie vor dem Bundesverfassungsgericht einklagen. Deshalb ist eine Diskussion über die Frage, wie weit der Staat gehen darf, um eine Pandemie einzudämmen, richtig und notwendig.

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier.
Foto: Guido Bergmann, dpa | Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier.

Auch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat darauf verwiesen, wie bedeutend der Umgang mit der Corona-Krise in Deutschland für die Demokratie ist. "Unsere Antwort auf diese Krise wird Teil der weltweiten Auseinandersetzung um das beste politische System sein", prophezeit das Staatsoberhaupt. In Zeiten wachsender Faszination des Autoritären stehe "unsere Demokratie vor einer neuen, in unserer Generation noch nicht dagewesenen Aufgabe".

Liberale Gesellschaften seien ein großes Maß an Individualität und Bewegungsfreiheit gewohnt. "Genau dies muss aber jetzt vorübergehend eingeschränkt werden, damit wir auf andere Rücksicht nehmen und Mitmenschen nicht gefährden." Er wünsche sich, "dass wir uns auch in dieser Krise auf das stützen, was uns als offene Gesellschaft, als Demokratie so stark macht: Transparenz, Ehrlichkeit, Vernunft, verantwortliches Verhalten". Das gelte für jeden Bürger genauso wie für die Spitze des Staates. "Wenn wir das beherzigen, dann können wir das Virus besiegen, ohne dass es unsere Gesellschaft im Innersten vergiftet", verbreitet Steinmeier Optimismus.

Für die Bekämpfung von Sars-CoV-2 gibt es keine Blaupause

Ja, in einer Demokratie mit weitreichenden Bürger- und Grundrechten kann eine Regierung dem Volk selbst im Katastrophenfall nicht so einfach vorschreiben, was es zu tun und zu lassen hat. Zum Glück! Wichtig bei allen Entscheidungen ist Augenmaß und Verhältnismäßigkeit. Beides haben die Regierenden in Bund und Land bislang fast ausnahmslos gezeigt.

Klar: Manchen Bürgerinnen und Bürgern mögen die Entscheidungsprozesse zu langsam sein. Einigen sind sie noch immer nicht radikal genug, anderen gehen sie dagegen zu weit. Wir sollten freilich nicht vergessen: Für die Bekämpfung des gefährlichen viralen Eindringlings gibt es keine Blaupause. Einen solchen Fall hat die Menschheit, zumindest in der jüngeren Vergangenheit, noch nicht erlebt. Fehler sind in so einer Ausnahmesituation, in der das Leben von Tausenden Menschen in Gefahr ist, nicht zu vermeiden. 

Das Eingreifen ist bitter, aber unumgänglich

Auf der einen Seite brauchen wir jetzt Vertrauen in Experten und Politiker, dass sie in einer komplexen Entscheidungslage angemessen handeln. Auf der anderen Seite müssen wir aber gleichzeitig ihr Tun immer wieder kritisch hinterfragen. Es ist vor allem Aufgabe von uns Journalisten, diese Fragen aus der Perspektive der Bürger zu stellen. 

Bislang haben Bund und Länder die Corona-Krise auf der Grundlage des demokratisch Möglichen weitgehend zufriedenstellend gemanagt. Ihr entschiedenes Eingreifen ist bitter, aber unumgänglich. Denn wie sich gezeigt hat, ist das Virus leider schneller als die Lernbereitschaft vieler Menschen.

So besteht weiterhin berechtigte Hoffnung, dass wir im Sinne des Bundespräsidenten "das Virus besiegen, ohne dass es unsere Gesellschaft im Innersten vergiftet."

 
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  • Zeder
    kein einziges! Wer es nicht glaubt, kann sich die Grundrechte im GG durchlesen.

    Das hätte Klaus Meier tun sollen, bevor er trotzig sein Unbehagen in die Welt herausschreit.

    So bleibt am Ende nur, dass Klaus Meier sich darüber beklagt, dass er nicht mehr alles tun kann, was ihm beliebt, und anscheinend keine Rücksicht auf andere nehmen will, weil auch er den Ernst der Lage offenbar noch nicht begriffen hat.

    Ihm sei Art 2 GG ans Herz gelegt

    (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
    (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
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  • Zeder
    nachweislich zeitlich befristet (Schulen, Universitäten: 19.04.2020, Geschäfte (18.03.2020 – 01.04.2020)). Es steht zwar zu befürchten, dass diese Maßnahmen verlängert werden, aber dann auch wiederum zeitlich befristet. Welche Freiheitsrechte, die ja auch Grundrechte sind, sind in D weggenommen worden?

    Übrigens irrt Michael Reinhard, mit folgender Aussage: „Unsere Grundrechte, die jeder Einzelne gegenüber dem Staat und auch ganz allgemein in unserer Gesellschaft hat, sind unantastbar. Das bedeutet: Sie können auch mit einer Mehrheit im Bundestag nicht einfach geändert oder gestrichen werden.“

    Grundrechte sind sehr wohl in dem Sinn antastbar, dass sie durch Gesetze einerseits eingeschränkt und durch Verfassungsänderungen anderseits gestrichen oder geändert werden können. Ausgenommen sind von beiden Verfahrensweisen nur Art 1 GG (Würde des Menschen) und Art 20 GG (Widerstandsrecht) aufgrund Art 79 (Ewigkeitsklausel).

    Welche Freiheitsrechte sind also weggenommen worden? Bislang kein
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  • Zeder
    Selbst ein „prominenter“ und „renommierter“ Medienwissenschaftler wie Klaus Meier scheint nicht davor gefeit zu sein, aus Alarmismus postfaktisch zu argumentieren Für mich ist sein Facebookpost nur die Artikulation eines Unbehagens eines besorgten Bürgers, nur dass es sich dieses Mal nicht um einen rechtskonservativen Kleinbürger, sondern um einen liberalen Bildungsbürger handelt. Letzter mag sein Unbehagen auch eleganter und eloquenter mit intellektuellem Touch (?) artikulieren, als es erstgenannter zu tun vermag, er kann aber mit seiner Kernthese genau so falsch liegen. Deshalb sollten auch seine Aussagen mit kritischer Distanz behandelt werden.

    Meier behauptet, dass u. a. der Bayerische Ministerpräsident Markus Söder „handstreichartig ohne zeitliche Beschränkung Freiheitsrechte weggenommen“ habe. Stimmt das denn überhaupt? Alle derzeitigen Maßnahmen von der Schließung der Schulen über die Einschränkungen in der Gastronomie bis zum Schließen nicht-systemrelevanter Geschäfte sind
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  • mausschanze
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