
Sehr geehrter Herr Maas,
ich bin entsetzt über Ihre Absicht, Kinderehen in Deutschland nicht komplett zu verbieten, sondern in Ausnahmefällen zuzulassen. Ich bitte Sie, umzudenken und darauf hinzuwirken, dass in Deutschland Ehen mit Minderjährigen nicht mehr möglich sind. Auch nicht ausnahmsweise – wie Sie das wollen. Auch nicht in geprüften Einzelfällen – wie Sie das wollen. Sondern überhaupt nicht mehr.
Als Bundesjustizminister wissen Sie, dass mit den muslimischen Flüchtlingen die Kinderehen nach Deutschland gekommen sind. Fast 1500 verheiratete Jugendliche sind aktenkundig; davon sind 361 jünger als 14 Jahre. Bei den minderjährigen „Ehepartnern“ handelt es sich meist um Mädchen. Wie in dem schlagzeilenträchtigen Fall aus Aschaffenburg, wo ein 21-jähriger syrischer Asylbewerber seine 14-jährige Cousine als Ehefrau mitbrachte. Die Stadt Aschaffenburg wollte die Ehe nicht anerkennen, der Ehemann klagte, das Oberlandesgericht in Bamberg gab ihm Recht – mit der Begründung, die Ehe sei in Syrien geschlossen worden, wo Kinderehen nach islamischem Recht erlaubt sind.
Der Bundesgerichtshof wird diesen Fall letztlich entscheiden müssen, aber aktuell lebt das derzeit 15-jährige Mädchen als Ehefrau ihres 22-jährigen Cousins. Mir wird schlecht bei der Vorstellung, was für ein Leben, was für eine Zukunft so eine Kindsbraut hat. Mich empört, dass ein deutsches Gericht diese „Ehe“ gutgeheißen hat. Ich sehe das nicht als „Ehe“, sondern erstens als einen Fall von sexuellem Missbrauch Minderjähriger, zweitens als Inzest. Dass in Deutschland immer noch im Ausland geschlossene Ehen nach den Gesetzen ihrer Herkunftsländer beurteilt werden, ist inakzeptabel. Da handelt es sich um falsch verstandene Toleranz!
Natürlich wissen wir beide, Herr Maas, dass die Religionsfreiheit in Paragraph 4 unseres Grundgesetzes festgeschrieben ist. Dennoch darf dieser Paragraph uns Deutschen nicht so heilig sein, dass wir nicht sehen wollen, dass er aktuell im Fall der Kinderehen mit Paragraph 2 des Grundgesetzes , dem Recht auf „freie Entfaltung der Persönlichkeit“, kollidiert.
Ich weiß mich mit aufgeklärten muslimischen Wissenschaftlern wie der türkischen Soziologin Necla Kelek oder dem deutsch-ägyptischen Politikwissenschaftler Hamed Abdel-Samad einig, wenn ich sage: Das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit muss schwerer wiegen als das Recht auf Religionsfreiheit. Es muss schwerer wiegen, damit muslimische Mädchen die Chance auf ein selbstbestimmtes Leben haben! Es muss schwerer wiegen, wenn wir für die Zukunft verhindern wollen, dass in Deutschland – ganz brutal ausgedrückt – erwachsene, muslimische Männer mit dem Verweis auf Religionsfreiheit minderjährige Mädchen Nacht für Nacht beschlafen. Wieviel Entfaltungsmöglichkeiten bleiben einem solchen Mädchen? Welche Entscheidungen für ihr Leben kann sie noch treffen, wenn sie mit 14 das erste Mal Sex hat, mit 15 schwanger wird und mit 18 mit zwei Kleinkindern in einem Land lebt, dessen gute Schulen und Ausbildungsmöglichkeiten sie nie eine Chance hatte kennenzulernen?
Vielleicht muss man brutale Worte finden, damit die Brutalität der aktuell bei uns gelebten Toleranz gegenüber mittelalterlich anmutendem islamischem Recht sichtbar wird. Der Vorsitzende der Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, hat das getan und drauf hingewiesen, dass allein schon der Begriff der „Kinderehe“ verharmlosend sei. „Ob man es religiös oder kulturell begründet, ist einerlei. Es verbirgt sich der schlichte Sachverhalt dahinter, dass sich ältere perverse Männer über junge Mädchen hermachen und sie missbrauchen“, so Wendt. Er fordert, dass „die Kinder in staatliche Obhut kommen und die Täter abgeschoben werden. Tatsächlich ist?s aktuell aber so, dass unser Rechtsstaat mit dem Verweis auf die Religionsfreiheit solche Täter schützt. Gehe ich Recht in der Annahme, dass wir derzeit in Deutschland die absurde Situation haben, dass ein 30-jähriger Muslim, der sich Nacht für Nacht über seine 16-jährige „Ehefrau“ hermacht, gesetzeskonform handelt, ein 30-jähriger Nicht-Muslim, der mit einer 16-Jährigen schläft, sich aber des sexuellen Missbrauchs schuldig macht? Das kann nicht so bleiben!
Noch, Herr Maas, können Sie gegensteuern. Aktuell berät eine Arbeitsgruppe im Bundestag, wie mit Kinderehen umzugehen sei. Dass Kinderehen bei unter 16-Jährigen nicht zu dulden seien, hat die Arbeitsgruppe beschlossen – und das ist gut. Unklar ist aber, wie Deutschland künftig mit Ehen umgeht, bei denen Mädchen 16 oder 17 Jahre alt sind. Sie, Herr Maas, finden, dass es „Ausnahmesituationen“ geben soll, bei denen Ehen solch junger muslimischer Mädchen mit älteren Partnern akzeptiert werden sollen. Sie verweisen auf Fälle, die „die Aufrechterhaltung einer solchen Ehe als sinnvoll erscheinen lassen“.
Nein, Herr Maas! Auch 16- oder 17-jährige Mädchen gehören nicht ins Ehebett, sondern in die Schule oder in eine Ausbildung, Herr Maas!
Mit besten Empfehlungen,
Gisela Rauch
§ 182 Abs. 1 StGB
§ 1303 Abs. 2-4 BGB
Art. 13 Abs.1 EGBGB
Um nichts anderes ging es mir und anderen bei der Diskussion über diesen Artikel.
Haß, Intoleranz, Agressivität, Beleidigungen und Gewalttätigkeit überlasse ich gerne denjenigen die unter jedem Artikel der Main-Post ihr Unverständnis für Demokratie und Recht hinterlassen.
Wenn ein alter deutscher Sack und eine Minderjährige sich einig sind, Sex haben zu wollen, dann dürfen sie das ungestraft tun, sie müssen dazu noch nicht einmal heiraten. - Abgesehen mal davon, was die katholische Kirchenmoral vorschreibt.
Auch nach muslimischen Glauben ist so etwas nur innerhalb einer Ehe erwünscht.
Die geltende deutsche Rechtslage läßt eine Ehe mit Minderjährigen zu, genauso wie gewisse sexuelle Kontakte
Aber Thomas, James und andere haben das "gesunde Volksempfinden", daß es doch einen Unterschied geben sollte, bloß weil Muslime oder Flüchtlinge beteiligt sind.
Und sie unterstellen "Krankheit", jemanden der gegen ihren Rassismus argumentiert.
Außerdem: "Möchtegern-Journalistin" finde ich unfair. Frau Rauch schreibt grundsätzlich gut und mit viel Sachverstand. Der "Samstagsbrief" ist für mich eine Zwischenform von Glosse und Kommentar, darf überzeichnen.
Die strafrechtliche Beurteilung ist jedoch etwas anderes. Das Schutzalter im Sinne einer sexuellen Selbstbestimmung liegt in Deutschland bei 14 Jahren.
Jeder der älter ist, darf grundsätzlich Sex haben, mit wem er will, also auch die 30-jährige mit dem 16-jährigen. Nur unter gesetzlich festgelegten Ausnahmen kann eine Strafbarkeit gegeben sein.
Eine, auch nach ausländischem Recht geschlossene, Ehe mit einem Kind muß nicht ohne weiteres strafbar sein. Wird die Ehe nicht "vollzogen", sondern wohnen die beiden nur zusammen, liegt kein strafbarer sexueller Mißbrauch vor.
Ehen zwischen Cousins und Cousinen sind nach deutschem Recht nicht verboten. Ebenso nicht der sexuelle Verkehr, weil sie nicht in "gerader Linie" miteinander verwandt sind.
Wir dürfen nicht immer und überall den Zeigefinger heben.
Deutschland mit den meisten Pädophilen ist kein Vorbild.
Oder kommt jetzt wieder die Schechtes-Gewissen-Masche?
Wir die westl. Luxusländer, mit Sodom und Gomorra und Völker und Umweltvernichter, haben nicht das Recht anderen Kulturländern etwas vorzuschreiben. Mir steht es eigentlich auch nicht zu, zu urteilen.