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WÜRZBURG
Klarstellung: Ist Sex mit einer 16-Jährigen strafbar oder nicht?
Redaktion
 |  aktualisiert: 11.12.2019 14:42 Uhr

„Gehe ich Recht in der Annahme, dass wir derzeit in Deutschland die absurde Situation haben, dass ein 30-jähriger Muslim, der sich Nacht für Nacht über seine 16-jährige ,Ehefrau' hermacht, gesetzeskonform handelt, ein 30-jähriger Nicht-Muslim, der mit einer 16-Jährigen schläft, sich aber des sexuellen Missbrauchs schuldig macht?“ Diese Frage hat Redakteurin Gisela Rauch in ihrem Samstagsbrief an Justizminister Heiko Maas zum Thema Kinderehe am 19. November formuliert. Leser kritisierten die Formulierung; sie schrieben, bei Sex zwischen einem 30-Jährigen und einer 16-Jährigen handele es sich nicht um sexuellen Missbrauch.

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