zurück
Würzburg
Fotografieren im Museum kann teuer werden
Kunstwerke fotografieren und die Bilder ins Netz stellen: Wann darf man das, und wann wird das Urheberrecht verletzt? Ein Würzburger Jura-Professor gibt Antworten.
Wer in Museen fotografiert (hier im Würzburger Museum im Kulturspeicher), muss aufpassen, dass er nicht mit dem Urheberrecht in Konflikt kommt. 
Foto: Julia Heres | Wer in Museen fotografiert (hier im Würzburger Museum im Kulturspeicher), muss aufpassen, dass er nicht mit dem Urheberrecht in Konflikt kommt. 
Ralph Heringlehner
Ralph Heringlehner
 |  aktualisiert: 12.09.2022 15:02 Uhr

Ein Urteil des Bundesgerichtshofs hat kürzlich den Fokus auf ein Problem gerichtet, das oft verdrängt wird: Viele Kunstwerke genießen Urheberschutz. Wer sie in Museen fotografiert und – wie das heute beinahe üblich ist – im Internet verbreitet, macht sich möglicherweise strafbar. Was darf der Kunstfreund und was nicht? Antworten von Professor Olaf Sosnitza, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Handelsrecht, Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht an der Universität Würzburg.

Immer informiert sein und
14 TAGE GRATIS testen
  • Alle Artikel in der App lesen
  • Bilderserien aus Mainfranken
  • Nur 9,99€/Monat nach der Testphase
  • Jederzeit monatlich kündbar