Würzburg
Fotografieren im Museum kann teuer werden
Kunstwerke fotografieren und die Bilder ins Netz stellen: Wann darf man das, und wann wird das Urheberrecht verletzt? Ein Würzburger Jura-Professor gibt Antworten.

Ein Urteil des Bundesgerichtshofs hat kürzlich den Fokus auf ein Problem gerichtet, das oft verdrängt wird: Viele Kunstwerke genießen Urheberschutz. Wer sie in Museen fotografiert und – wie das heute beinahe üblich ist – im Internet verbreitet, macht sich möglicherweise strafbar. Was darf der Kunstfreund und was nicht? Antworten von Professor Olaf Sosnitza, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Handelsrecht, Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht an der Universität Würzburg.
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