Im Gegensatz zur festlichen, kirchlichen Hochzeit ist die standesamtliche Trauung gesetzlich notwendig. Denn erst durch sie wird die Ehe rechtskräftig. Zwischen vielen Formularen, Urkunden und Bescheinigungen kann man schnell mal den Überblick verlieren. Damit Sie Ihren großen Tag trotz bürokratischer Hürden genießen können, haben wir die wichtigsten Informationen für Sie gesammelt.
Zu welchem Zeitpunkt können wir die standesamtliche Trauung anmelden?
Die meisten Paare haben sich schon im Voraus ihren Wunschtermin ausgesucht. Damit Ihnen der volle Terminkalender des Standesamts keinen Strich durch die Rechnung macht, ist eine frühzeitige Planung äußerst wichtig. Zumal die Beschaffung der notwendigen Unterlagen viel Zeit in Anspruch nehmen kann. Beachten Sie zudem, dass der Hochzeitstermin innerhalb der nächsten sechs Monate liegen muss. Bei manchen Ämtern können Sie Ihren Wunschtermin aber auch schon eher reservieren. Versuchen Sie Ihr Glück!
Generell können Sie sich in jedem Standesamt Ihrer Wahl das „Ja-Wort“ geben. Die Anmeldung erfolgt immer in dem Amt Ihres Wohnsitzes. Dabei ist egal, ob es der Wohnsitz des Mannes oder der Frau ist, sowie ob Haupt- oder Nebenwohnsitz. Weicht das Standesamt von Ihrem Wunsch-Standesamt ab, werden die benötigten Unterlagen in der Regel an das zuständige Amt weitergeleitet. Doch bedenken Sie: Hierfür werden Aufwandsgebühren berechnet.
In der Regel müssen bei der Anmeldung zur Trauung beide Ehepartner vorsprechen. Ist einer von Ihnen aus einem wichtigen Grund verhindert, kann dieser seinem Partner eine schriftliche Ermächtigung ausstellen.
Welche Unterlagen sind notwendig?
Da eine standesamtliche Trauung wenig Platz für Festlichkeiten mit sich bringt und klare bürokratische Strukturen befolgt, sind einige Unterlagen besonders wichtig. Damit stellen Sie sicher, dass bei Ihrer standesamtlichen Trauung alles reibungslos abläuft.
Beachten Sie vorab, dass alle Dokumente nicht älter als sechs Monate sein dürfen und im Original vorliegen müssen.
Folgende Unterlagen brauchen Heiratswillige für eine standesamtliche Trauung:
- gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Meldebescheinigung oder Aufenthaltsgenehmigung (erhältlich im Bürgeramt der jeweiligen Stadt gegen eine geringe Gebühr)
- Geburtsurkunde, sobald das Standesamt der Trauung nicht Ihr Geburtsstandesamt ist
Bei speziellen Lebenssituationen benötigen Sie weitere Dokumente:
- Gemeinsame Kinder: Sie benötigen die Geburtsurkunde der Kinder, in der beide Elternteile eingetragen sind.
- Vorherige Scheidung: Ist einer der beiden Ehepartner geschieden, benötigen Sie die beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister mit Auflösungsvermerk.
- Nachträgliche deutsche Staatsbürgerschaft: In diesem Fall muss die Einbürgerungsurkunde im Original vorliegen.
- Verstorbener Ehepartner: Ist aus einer vorangegangenen Ehe der Lebenspartner verstorben, wird die Sterbeurkunde benötigt.
Welche Kosten fallen für die standesamtliche Trauung an?
Dass eine Hochzeit nicht immer billig ist, ist sicher jedem bewusst. Auch wenn es keine kirchliche Hochzeit gibt, hat eine standesamtliche Trauung ihren Preis.
Die anfallenden Gebühren sind von Standesamt zu Standesamt unterschiedlich. Kosten fallen beispielsweise für die Anmeldung der Eheschließung, Urkunden und Dokumente sowie für die Raummiete an.
Sie können zwischen 60 Euro und 100 Euro betragen. Für Trauungen am Samstag werden meistens zusätzliche Aufpreise verlangt.
Wie läuft die standesamtliche Trauung ab?
Bei dem wichtigsten Tag in Ihrem Leben kann man vor Aufregung schnell mal die Fassung verlieren. Um dies zu verhindern und Ihnen ein wenig die Panik zu nehmen, können Sie sich auf ein klares Muster einstellen.
Die standesamtliche Trauung dauert ungefähr 20 bis 30 Minuten. Zuerst wird das Brautpaar vom Standesbeamten begrüßt. Anschließend werden die Personalien des Brautpaares und – optional – der Trauzeugen geprüft. Nach der Ansprache des Standesbeamten, wird die Frage aller Fragen gestellt. Mit beidseitiger Zustimmung folgen der Ringwechsel und der Brautkuss. Um der Bürokratie wieder gerecht zu werden, wird der Ehebucheintrag vom Standesbeamten verlesen. Mit der Unterschrift des Brautpaars, der Trauzeugen und des Standesbeamten ist der letzte Schritt geschafft.
Achtung: Der Ehepartner, dessen Nachname sich durch die Hochzeit ändert, unterschreibt bereits mit seinem neuen Nachnamen.
Nach dem offiziellen Teil kann die Party steigen! Ob im engsten Familienkreis oder mit allen Freunden, Bekannten und Verwandten. Die Anspannungen sind nun verflogen und Sie sind nun Braut und Bräutigam.
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