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ORGANISATION
Checkliste: Erledigungen nach der Hochzeit
Formalitäten nach der Hochzeit       -  Auch nach dem Ja-Wort ist noch einiges zu organisieren: Verheiratete Paare sollten unter anderem daran denken, Verträge und Anschriften zu aktualisieren.
Foto: fizkes (iStockphoto) | Auch nach dem Ja-Wort ist noch einiges zu organisieren: Verheiratete Paare sollten unter anderem daran denken, Verträge und Anschriften zu aktualisieren.
Bearbeitet von Denise Schiwon
 |  aktualisiert: 27.04.2023 07:11 Uhr

Das letzte Stück Torte ist verputzt, alle Geschenke sind ausgepackt und das Hochzeitsoutfit ist in der Reinigung. Nachdem der große Tag mehrere Monate im Voraus akribisch geplant wurde, kehrt für viele frischgebackene Ehepaare wieder etwas Ruhe ein.

Dennoch sind auch nach dem Ja-Wort einige Erledigungen zu machen: Denn mit einem geänderten Familienstand und -namen können viele Änderungen erforderlich sein. Dafür hat das Standesamt Würzburg auf seiner Homepage eine Aufzählung veröffentlicht, die Vermählten als Anhaltspunkt dienen soll. 

In der Regel gebe es verschiedene Punkte, die zu beachten sind. Das Standesamt rät den Paaren, sich am besten eine persönliche Checkliste zu erstellen, die dann abgearbeitet werden kann.

  • Sie sollten allen Behörden und Einrichtungen, mit denen Sie zu tun haben, ihren geänderten Familienstand und unter Umständen neuen Nachnamen mitteilen. Beispielsweise auch, wenn Sie staatliche Einkommensergänzungen wie Arbeitslosengeld oder BaföG erhalten.
     
  • Wenn Sie bereits Rente oder Pension beziehen, sind Sie dazu verpflichtet jedes geändertes persönliches Verhältnis anzugeben. Das Standesamt Würzburg empfiehlt, dass Ehepaare ihren Rentenversicherungsträger grundsätzlich über die Heirat informieren sollten.
     
  • Wenn neben der Hochzeit auch ein Umzug ansteht oder Sie bereits umgezogen sind, sollten Sie sich ummelden bzw. ab- und wieder neu anmelden. Auch im digitalen Zeitalter muss das meistens noch persönlich vorgenommen werden. Beachten Sie, dass Sie sich maximal zwei Wochen nach dem Umzug ummelden müssen.
     
  • Überprüfen Sie, ob es sich nach der Eheschließung für Sie und Ihren Partner rentiert, die Lohnsteuerklassen zu wechseln. In jedem Fall ändert sich die Steuerklasse von I auf IV. Die Änderung sollten Sie entsprechend dem Finanzamt mitteilen. Mehr Informationen zur Änderung der Lohnsteuerklasse nach der Heirat finden Sie hier.
     
  • Auch Versicherungsverträge müssen unter Umständen den neuen Lebensverhältnissen angepasst werden. Tun Sie dies nicht, könnte es im Fall der Fälle ansonsten zu Schwierigkeiten oder gar Leistungsausschluss kommen. Möglicherweise können Sie Verträge zusammenlegen und so Geld sparen, rät das Würzburger Standesamt weiter.
     
  • Möglichst bald über die Eheschließung informieren, sollten Sie die Gebühreneinzugszentrale (GEZ). Wenn Sie zuvor getrennt Gebühren entrichtet haben, können Sie nun bei gemeinsamen Wohnsitz Rundfunkgebühren sparen.

 

Hat sich Ihr Familienname geändert?

  • Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, Ihren Namen im Reisepass, Personalausweis sowie in den Zulassungsbescheinigungen I und II (früher: Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) aktualisieren zu lassen.
     
  • Lassen Sie Ihren Führerschein umschreiben, insbesondere wenn Sie im Ausland ein Auto fahren oder mieten wollen.
     
  • Ebenfalls sollten Sie Ihren Arbeitgeber darüber informieren. Womöglich hat die Eheschließung auch Auswirkungen auf Ihr Gehalt. Wie Sie Ihren neuen Namen am besten im Job ansprechen, verraten wir Ihnen hier.
     
  • Sorgen Sie dafür, dass Ihre Bankdaten, Konten und Kreditkarten auf den neuesten Stand gebracht werden.
  • Achten Sie darauf Daueraufträge und Abbuchungsberechtigungen zu ändern.
     
  • Sie stecken noch im Studium? Dann teilen Sie der Universität Ihren neuen Namen mit.
     
  • Geben Sie Ihren geänderten Namen auch bei Krankenkasse, Rentenversicherungsträger und anderen Vertragspartnern wie Telefon-/Internetanbieter und Energieversorgungsunternehmen an.
     
  • Auch wenn Sie im Fitnessstudio angemeldet oder Mitglied in einem Verein sind, sollten Sie entsprechende Berechtigungsscheine ändern lassen.
     
  • Möglicherweise wird es auch notwendig, dass Sie Ihre bestehende E-Mail-Adresse ändern.

Ein weiterer Tipp des Standesamts: "Es hat sich bewährt den früheren Geburtsnamen zusätzlich zum neuen Namen noch einige Monate am Briefkasten zu belassen." So könne man sicherstellen, dass alle Briefe zugestellt werden, auch von den Stellen, bei denen man vergessen hat, den neuen Namen anzugeben.

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