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WÜRZBURG/SCHWEINFURT
Wildschwein-Jagd in der Debatte: Auch im Naturschutzgebiet?
Experte: meilenweit vom Tierschutz entfernt       -  Schwarzwild soll ganzjährig bejagt werden dürfen – auch in Bayern. Stimmt der Bundesrat zu, dürfen im Frühling nicht nur Jungtiere, sondern auch Keiler und Bachen geschossen werden.
Foto: Carsten Rehder/dpa | Schwarzwild soll ganzjährig bejagt werden dürfen – auch in Bayern. Stimmt der Bundesrat zu, dürfen im Frühling nicht nur Jungtiere, sondern auch Keiler und Bachen geschossen werden.
Gisela Rauch
 |  aktualisiert: 07.04.2020 11:38 Uhr

In der vergangenen Woche hat das Bundeskabinett die Aufhebung der der Schonfrist für Wildschweine beschlossen. Eine entsprechende Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft liegt jetzt vor. Durch die dadurch ermöglichte ganzjährige Bejagung solle eine „erhebliche Ausdünnung der Schwarzwildpopulation erreicht werden, wodurch insbesondere das Risiko der Verschleppung der Afrikanischen Schweinepest vermindert werden solle“, heißt es darin. Allerdings muss der Bundesrat der Verordnung noch zustimmen. „Bis der Bundesrat zugestimmt hat, gilt die Aufhebung der Schonfrist noch nicht“, stellt Gertrud Helm, Pressereferentin des Bayerischen Jagdverbands klar.

Muttertier-Schutz gilt weiter

Helm betont allerdings, dass der Muttertier-Schutz aber selbst dann noch gilt, wenn die Schonzeit nach der Zustimmung des Bundesrats aufgehoben ist. „Wenn überhaupt, sollten nur Einzeljagden stattfinden und keine Drückjagden“, sagt sie – denn diese setzten nicht nur das Schwarzwild, sondern auch andere trächtige Tiere unter Stress. „Weiterhin gilt dann auch, dass Bachen nur geschossen werden dürfen, wenn sie keine kleinen gestreiften Frischlinge an ihrer Seite haben“, sagt Helm.

Wildschwein-Jagd in geschützten Bruchwäldern?

Unterdessen streiten sich der Deutsche Jagdverband und der Naturschutzbund Deutschland über die Aufhebung der Jagd in Naturschutzgebieten. Der Jagdverband hat sich für die Aufhebung von Jagdverboten in Naturschutzgebieten ausgesprochen. Feuchte Lebensräume mit Deckung wie Schilfgürtel oder Bruchwälder seien nämlich beliebte Rückzugsgebiete für Wildschweine, argumentiert der Verband. Der Naturschutzbund hält dagegen. „Bestehende Beschränkungen der Jagd in diesen Gebieten wurden mit gutem Grund erlassen, um sensible Lebensräume vor Störungen zu schützen“, teilt der Verband mit. Der Kampf gegen die Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest werde nicht über die Jagd in Schutzgebieten gewonnen, sondern durch konsequente Kontroll- und Hygienemaßnahmen an Verkehrswegen und landwirtschaftlichen Betrieben.

 
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