MÜNCHEN/GEMÜNDEN/STUTTGART
Vogelgrippe: In Bayern bleibt es bei der Stallpflicht

Bayerns Rassegeflügelzüchter und Halter von Federvieh in Kleinbeständen müssen ihre Tiere wegen der Gefahr der Verbreitung der Geflügelpest weiter im Stall lassen. Anders als in Baden-Württemberg gibt es im Freistaat bei der Vogelgrippe beziehungsweise Geflügelpest keine neue Risikobewertung.
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