Bayerns Rassegeflügelzüchter und Halter von Federvieh in Kleinbeständen müssen ihre Tiere wegen der Gefahr der Verbreitung der Geflügelpest weiter im Stall lassen. Anders als in Baden-Württemberg gibt es im Freistaat bei der Vogelgrippe beziehungsweise Geflügelpest keine neue Risikobewertung.
Der tote Schwan an der Saale bei Gemünden hatte den Vogelgrippe-Virus
Allerdings gibt es einen neuen Fall: Bei dem Schwan, der Mitte vergangener Woche im Raum Gemünden an der Saale aufgefunden und zur Untersuchung zum Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) gebracht wurde, wurde das Vogelgrippevirus H5N8 nachgewiesen. In der Zwischenzeit wurden in diesem Gebiet sechs weitere tote Schwäne geborgen, sie werden noch untersucht. Aus anderen Regionen Bayerns wie der Oberpfalz gibt es ebenfalls neue positive Befunde.
Die seit Mitte November in ganz Bayern geltende Stallpflicht für Geflügel gilt bis auf Weiteres, unterstreicht LGL-Sprecher Aleksander Szumilas auf Anfrage der Redaktion. Ebenso sollen Ausstellungen aller Art unterbleiben und es gelten die strengen Biosicherheitsmaßnahmen fort, insbesondere Vorschriften zum Schuh- und Kleiderwechsel und für Desinfektionsmaßnahmen.
Eine neue Risikobewertung durch das Freidrich-Löffler-Institut
In Baden-Württemberg hingegen hat das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz am Donnerstag „eine risikoorientierte regionale Stallpflicht“ für zunächst sechs Wochen verfügt. In Gebieten in unmittelbarer Nähe zu großen Flüssen und Seen gilt die Pflicht zur Aufstallung weiter, anderswo wurde sie aufgehoben, unter anderem für den Main-Tauber-Kreis und den Neckar-Odenwald-Kreis. Außerdem bittet das Ministerium die Veterinärämter in den Kreisen mit Aufstallungspflicht, „Ausnahmegenehmigungen für Rassegeflügelzüchter und Kleinsthaltungen zu erteilen, sofern die Ansteckungsgefahr mit dem Vogelgrippevirus bei diesen Haltungen im Einzelfall vernachlässigbar ist“.
Begründet wird die Lockerung der Maßnahmen im Stuttgarter Ministerium mit einer neuen Risikobewertung durch das Friedrich-Loeffler-Instituts. Das FLI rät seit Ende Januar zu einer „risikobasierten Einschränkung der Freilandhaltung“ mindestens in Regionen mit hoher Wasservogel- oder Geflügeldichte beziehungsweise an Wildvogelsammel- und Wildvogelrastplätzen. Geflügelbestände, bei denen Ausnahmen von der Stallpflicht genehmigt wurden, sollten allerdings mindestens alle drei Wochen klinisch und virologisch untersucht werden, so das FLI.