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MÜNCHEN/GEMÜNDEN/STUTTGART
Vogelgrippe: In Bayern bleibt es bei der Stallpflicht
Vogelgrippe in Niedersachsen       -  ARCHIV - Ein Schild weist auf den Geflügelpest-Sperrbezirk am 29.11.2016 am Ortseingang von Isernhagen in der Region von Hannover (Niedersachsen) hin. Experten rechnen weiterhin mit Neuansteckungen. (zu dpa vom 12.01.2017) Foto: Holger Hollemann/dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++ | Verwendung weltweit
Foto: Holger Hollemann (dpa) | ARCHIV - Ein Schild weist auf den Geflügelpest-Sperrbezirk am 29.11.2016 am Ortseingang von Isernhagen in der Region von Hannover (Niedersachsen) hin. Experten rechnen weiterhin mit Neuansteckungen.
Tilmann Toepfer
Tilman Toepfer
 |  aktualisiert: 11.12.2019 14:40 Uhr

Bayerns Rassegeflügelzüchter und Halter von Federvieh in Kleinbeständen müssen ihre Tiere wegen der Gefahr der Verbreitung der Geflügelpest weiter im Stall lassen. Anders als in Baden-Württemberg gibt es im Freistaat bei der Vogelgrippe beziehungsweise Geflügelpest keine neue Risikobewertung.

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