Im Landkreis Main-Spessart wurde ein Fall von Geflügelpest bestätigt. Hierbei handelt es sich um einen Schwan, der Mitte letzter Woche im Raum Gemünden an der Saale aufgefunden und zur Untersuchung an das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) gebracht wurde. Der Verdacht wurde am Donnerstag vom nationalen Referenzlabor auf der Insel Riems bestätigt, teilt das Landratsamt mit.
In der Zwischenzeit wurden laut Pressemitteilung sechs weitere tote Schwäne in diesem Gebiet geborgen und ebenfalls zur weiteren Untersuchung nach Erlangen transportiert.
Auch aus anderen Regionen Bayerns (zum Bespiel der Oberpfalz) wurden neue positive Befunde gemeldet. Daher weist das Veterinäramt Karlstadt nochmals auf die dringend notwendige Einhaltung der bestehenden Schutzregeln hin:
• Aufstallungspflicht für Geflügel aller Art (außer Tauben)
• Verbot von Ausstellungen und Märkten von Geflügel
• Schutzmaßnahmen für Geflügelhalter (Betreten mit Schutzkleidung, Desinfektion der Schuhe, siehe Merkblatt für Geflügelhalter weiter unten)
• Meldepflicht aller Geflügelhaltungen – soweit noch nicht geschehen – beim Veterinäramt in Karlstadt, Tel. (0 93 53) 7 93 18 14
Eine Gefährdung für den Menschen besteht nach derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht, so das Landratsamt.
Nähere Informationen zum Thema Geflügelpest gibt es auf den Seiten des Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit:
Allgemeine Stallpflicht für Haus- und Nutzgeflügel
Risikoeinschätzung für Menschen
Geflügelpest: Untersuchungszahlen 2017
Merkblatt für Geflügelhalter