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Bayreuth
Verschwinden von Peggy: Bisher kein Zusammenhang mit Fall Maddie
Ein Gedenkstein mit dem Porträt des Mädchens Peggy auf dem Friedhof in Nordhalben (Bayern). Das neunjährige Mädchen Peggy aus Lichtenberg (Oberfranken) war 2001 verschwunden.
Foto: David-Wolfgang Ebener | Ein Gedenkstein mit dem Porträt des Mädchens Peggy auf dem Friedhof in Nordhalben (Bayern). Das neunjährige Mädchen Peggy aus Lichtenberg (Oberfranken) war 2001 verschwunden.
dpa
 |  aktualisiert: 08.02.2024 13:49 Uhr

Nach ersten Ermittlungen gibt es keine Hinweise, dass der Tatverdächtige im Fall Maddie etwas mit dem Verschwinden von Peggy aus Oberfranken zu tun haben könnte. «Wir haben keinerlei Erkenntnisse, dass hier ein Zusammenhang besteht», sagte Martin Dippold von der Staatsanwaltschaft Bayreuth am Dienstag.

Es seien beides junge, blonde Mädchen, die verschwunden seien. Doch darüber hinaus gebe es bislang «weder einen zeitlichen, örtlichen, noch persönlichen Bezug». Medien hatten über einen möglichen Zusammenhang der beiden Vermisstenfälle spekuliert.

Der Tatverdächtige im Fall Maddie werde zwar auch im Hinblick auf Peggy überprüft, bestätigten Staatsanwaltschaft und Polizei auf Nachfrage. Doch dabei handle es sich um «rein routinemäßige Ermittlungen», die bei solchen Straftaten im Falle eines neuen Verdächtigen üblich seien.

Die damals dreijährige Maddie war am 3. Mai 2007 in Portugal aus einer Apartmentanlage verschwunden. Die Ermittler vermuten inzwischen, dass ein 43-jähriger Deutscher das Kind entführt und umgebracht hat. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den im Gefängnis sitzenden Mann wegen Mordverdachts.

Auch im Fall Peggy dauern die Ermittlungen an. Die damals Neunjährige war am 7. Mai 2001 auf dem Heimweg von der Schule verschwunden. Im Juli 2016 wurden Teile ihres Skeletts in einem Wald in der Nähe ihres Heimatorts Lichtenberg gefunden. Ein Mann aus dem Landkreis Wunsiedel gab schließlich zu, das tote Mädchen mit seinem Auto in den Wald gebracht zu haben. Später widerrief er sein Geständnis. In zwei bis drei Monaten soll laut Staatsanwaltschaft entschieden werden, ob gegen ihn Anklage erhoben oder das Verfahren eingestellt wird.

 
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