Die Bayerische Staatsregierung lockert die Corona-Regeln für alle Veranstalter und für gastronomische Betriebe, die freiwillig nach der "2G-Regel" nur noch Geimpften und Genesenen den Eintritt erlauben. Möglich ist zudem - wie seit dem vergangenen Wochenende in Clubs und Diskotheken vorgeschrieben - auch eine Lockerung mit der Regel "3G-Plus": Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss hier dann einen negativen PCR-Test vorweisen können.
Mit 2G oder 3G-Plus: Auch laute Musik wieder möglich
Im Gegenzug entfallen bei den betreffenden Veranstaltungen und in der Gastronomie dann bisherige Corona-Einschränkungen wie Maskenpflicht, Abstandsgebot, Personen-Obergrenzen oder auch Alkoholverbote. In Schankwirtschaften wie Bars und Kneipen darf unter diesen Voraussetzungen auch wieder am Tresen bedient, gegessen und getrunken werden. Bislang war dies dort nur an einem festen Sitzplatz erlaubt. In der Gastronomie kann mit 2G oder 3G-Plus zudem das bislang geltende Verbot lauter Musik etwa für Tanzveranstaltungen fallen.
Auch geltende Personenobergrenzen können auf diese Weise aufgehoben werden, ebenso das Alkoholverbot bei Sport- und Kulturveranstaltungen mit mehr als 1000 Besuchern. "Wir wollen damit möglichst eine Gleichbehandlung mit den Regelungen bei den Diskotheken schaffen", erklärte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) nach einer Kabinettsitzung am Montagnachmittag in München.
"Wir wollen niemanden zu 2G zwingen", beteuerte Herrmann: "Jeder kann dies aber jetzt freiwillig so machen." In anderen Bundesländern wie etwa in Hamburg gibt es einen Verzicht auf Corona-Einschränkungen bei freiwilliger 2G-Regel bereits seit mehreren Wochen. In Bayern gilt die Neuregelung laut Herrmann ab diesem Mittwoch, 6. Oktober.
Die Erleichterungen der Corona-Regeln seien ab dann möglich für Kultur- und Sportveranstaltungen, für Kongresse und Tagungen, für Theater, Konzerte und Kinos oder auch für Bibliotheken, Museen und Musikschulen.
Bei Missachtung der Zugangsregeln drohen saftige Geldstrafen
Voraussetzung sei eine strikte Überprüfung der Impf- oder Testzertifikate am Eingang, so der Staatskanzleichef. Bei Fehlverhalten drohen wie bei den Clubs und Diskotheken dem Wirt oder Veranstalter bis zu 5000 Euro Geldstrafe. Gäste oder Besucher ohne geforderten Nachweis können ein Bußgeld von bis zu 250 Euro bekommen.
Kleinkinder und Schüler haben laut Herrmann allerdings auch bei 2G- oder 3G-Plus-Veranstaltungen stets freien Zutritt: "Dies ist möglich, weil sie engmaschig in den Kitas und Schulen getestet werden."
Bereits am vergangenen Wochenende waren die Clubs und Diskotheken in Bayern nach der 3G-Plus-Regel geöffnet worden. Auch hier haben nur vollständig Geimpfte, Genesene oder Personen mit negativem PCR-Test Zutritt. Dafür gibt es außer der Kontaktdatenerfassung am Eingang keine weiteren Corona-Einschränkungen.
Auch für nicht geimpfte und ohne PCR-Test. Das heißt Freiheiten hatten ALLE. Man muß sich wirklich gut überlegen in welches Restaurant man noch ohne Bedenken gehen kann.