
Auch nach der aktuellen Verschärfung der Corona-Regeln in Bayern sind Gottesdienste für Geimpfte wie Ungeimpfte weiter unbeschränkt zugänglich. Eine entsprechende Ausnahme von den allgemeinen Zugangsbeschränkungen in der 14. bayerischen Corona-Verordnung gilt unverändert weiter.
Wie in allen Innenräumen gilt jedoch auch in den Gotteshäusern eine allgemeine Maskenpflicht. Wird etwa am Sitzplatz dauerhaft ein Abstand von mindestens 1,5 Metern eingehalten, kann die Maske dort abgenommen werden. Nehmen nur geimpfte, genesene oder negativ getestete Personen teil (3G-Regel), können Gottesdienste ohne Personenobergrenze abgehalten werden. Sonst können nur so viele Besucher teilnehmen, wie mit Mindestabstand sitzen können.
Besonderer Schutz der Religionsausübung gilt auch in der Pandemie
Neben den Gottesdiensten sind auch Demonstrationen, Veranstaltungen von Parteien sowie Prüfungen von den verschärften Zugangsbeschränkungen für Ungeimpfte ausgenommen. Die Staatsregierung hatte diese Ausnahmen bereits in früheren Corona-Wellen etwa mit dem besonderen Schutz der Religionsausübung sowie der Meinungsfreiheit im Grundgesetz begründet.
Ebenfalls noch keine Corona-Beschränkungen gibt es für Geschäfte aller Art und Handwerksbetriebe. Bislang sind auch Busse und Bahnen ohne Impf- oder Testnachweis zugänglich. Hier plant jedoch der Bund offenbar die Einführung einer 3G-Regel, die die Nutzung nur noch für Geimpfte, Genesene sowie Getestete erlaubt.
Maskenpflicht auch bei Friseuren und in Gastronomie und Hotels
Klargestellt hat die Staatsregierung zudem, dass auch bei Friseuren oder anderen körpernahen Dienstleistungen trotz der Beschränkung des Zugangs auf Geimpfte, Genesene oder Personen mit negativem PCR-Test (3G-Plus-Regel) eine Maskenpflicht gilt. Letzte Woche hatte das Gesundheitsministerium erklärt, bei 3G-Plus könne auf Masken verzichtet werden – was bei den Betroffenen für viel Verwirrung sorgte. Auch in der Gastronomie und in Hotels gilt trotz Zugangsverbot für Ungeimpfte (2G-Regel) nun eine grundsätzliche Maskenpflicht. Die Maske kann jedoch am Sitzplatz oder bei dauerhafter Einhaltung des Abstandsgebots abgenommen werden.
Innenminister: Jugendliche dürfen auch privat ins Schwimmbad oder ins Fitnessstudio
Das für den Sport zuständige Innenministerium hat zudem bekräftigt, dass – wie berichtet – in der Schule regelmäßig getestete Jugendliche mit ihrem Schülerausweis weiterhin zum Schwimmen ins Hallenbad oder auch ins Fitnessstudio gehen können. "Es hat sich das Gerücht verbreitet, ungeimpfte Jugendliche dürften nur noch im Rahmen des Vereinssports ein Hallenbad oder Fitnessstudio besuchen. Das ist falsch", sagte Innenminister Joachim Herrmann (CSU). Sportliche oder künstlerische Eigenaktivitäten sind für Jugendliche ohne Impfung aber nur noch bis Ende des Jahres möglich.
Für viele Menschen ist gerade der Gottesdienst - oder ein seelsorgerisches Gespräch - als Behandlung der Psyche genauso wichtig wie die medizinische Behandlung der Körpers!
am eingang werden alle besucher desinfiziert (händen)
abstandsplatz wird eingehalten
bei größeren gottesdiensten gilt die 2g regel: genesen und getestet.
die besucher können selbstverständlich beim singen auch die masken tragen.
die kommunion wird in den meisten ortskirchen in den bänken ausgeteilt, damit kein warloses umherlaufen sein muss.
.... mehr infektionsschutz geht eigentlich nicht.
ich selbst komme beruflich in vielen kirchen herum, überall das gleiche prozedere. den menschen macht das nichts aus: "so isses halt, da müsse mer durch!"
was vielleicht eines tages doch noch kommen wird: nur 2 g gottesdienste noch möglich.
So sehr ich schöne Gottesdienste vermisse und mich auf kommenden Sommer mit normalen Gottesdiensten freue: momentan geht es eben auch mal, dass man zu Hause eine Predigt hört oder liest. Gottes Geist wirkt nicht nur wo viele zusammenkommen.