Nach der Hundeattacke mit zwei Toten in Hannover werden an diesem Freitag die Obduktionsergebnisse erwartet. Danach soll klar sein, ob die 52-jährige Frau und ihr 27 Jahre alter Sohn von dem Tier totgebissen wurden. So hatte es die erste Untersuchung eines Rechtsmediziners ergeben. Über die Zahl der Bisse oder die Art der Verletzungen gab es bisher keine Auskunft. Bei dem mittlerweile in einem Tierheim untergebrachten Hund handelt es sich um einen Staffordshire-Terrier-Mischling. In Bayern sind sowohl Staffordshire Bullterrier als auch American Staffordshire Terrier als Kampfhunde eingestuft, teilte das Innenministerium auf Anfrage dieser Redaktion mit. Was aber heißt das genau?
Kampfhundeverordnung unterscheidet zwei Kategorien
Welche Rassen als gefährlich gelten, listen die einzelnen Bundesländer auf. Eine deutschlandweit einheitliche Regelung gibt es nicht. In Bayern hat das Innenministerium entschieden, bestimmten Hunden generell eine „gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit“ zu unterstellen. Diese werden in der sogenannten „Kampfhundeverordnung“ in zwei Kategorien unterteilt.
Zur ersten Gruppe gehören Rassen, die „unwiderlegbar“ als gefährlich angesehen werden – wie etwa American Staffordshire Terrier, Pit Bull oder Staffordshire Bullterrier. Bei Hunden der zweiten Kategorie, können Halter beweisen, dass ihr Vierbeiner harmlos ist. Dazu muss das Tier einen Wesenstest bestehen. Möglich ist das beispielsweise bei einem American Bulldog, einem Bullterrier, einer Bordeaux Dogge oder Rottweilern.
Ohne Erlaubnis drohen Besitzern von Kampfhunden hohe Strafen
Wer in Bayern einen solchen Hund halten will, braucht die Erlaubnis seiner Gemeinde. Ausnahmen gibt es wenige, wie etwa für Diensthunde der Polizei, des Strafvollzugs, der Bundespolizei und der Zollverwaltung. Bis zu zehntausend Euro Strafe drohen Haltern, die unerlaubt gefährliche Tiere besitzen. Oder die gestellten Auflagen nicht erfüllen.
Ein Beispiel für solche Auflagen sei die Kennzeichnungspflicht für Kampfhunde, sagt Marlene Rathgeber, stellvertretende Pressesprecherin der Regierung von Unterfranken. Zudem müssen gefährliche Hunde außerhalb des eigenen Grundstücks an der Leine geführt werden. Und in der Regel werde von den Gemeinden auch ein Maulkorbzwang angeordnet.
Acht Kampfhunde der Kategorie eins sind in Unterfranken gemeldet
Insgesamt acht Kampfhunde der Kategorie eins waren 2017 bei der Regierung von Unterfranken gemeldet, so Rathgeber. Zwei weniger als im Vorjahr. Zu den registrierten Tieren zählten drei Pitbull, vier American Staffordshire Terrier und ein Tosa Inu. Im Landkreis Würzburg waren es ein Kampfhund der Kategorie eins und 63 Hunde der zweiten Kategorie, bei denen die „Kampfhundeeigenschaft“ quasi widerlegt wurde.
Für ganz Bayern gibt es laut Innenministerium kein zentrales Hunderegister. Allerdings werden seit 2011 Beißunfälle erfasst – und deren Zahl ist gestiegen: von 870 auf 1091 im vergangenen Jahr. Tatsächlich waren jedoch nur bei 74 der Attacken Kampfhunde die Übeltäter, in der Mehrzahl bissen andere Rassen zu. Bundesweit sterben im Schnitt jährlich drei bis vier Menschen an Hundebissen oder nach Hundestößen.
Erst im Sommer 2017 hatte ein Kangal eine Frau in Baden-Württemberg totgebissen. Kurz darauf griffen zwei entlaufene Hunde dieser Rasse in einem Aschaffenburger Wohngebiet mehrere Menschen an und verletzten sie. Auch der jüngste Hundeangriff in Hannover hat bundesweit Fassungslosigkeit hervorgerufen.
Waren die Hundebesitzer in Hannover überfordert?
Nach Berichten von Anwohnern saß die 52-jährige Besitzerin des Staffordshire-Terrier-Mischlings im Rollstuhl, ihr 27-jähriger Sohn war schwer krank. Er soll den Terrier in einem Metallzwinger in seinem Zimmer gehalten und tagsüber nicht ausgeführt haben. Aus Sicht vieler Menschen im Viertel waren Mutter und Sohn mit dem Hund völlig überfordert.
Die Stadt Hannover muss nun entscheiden, ob das Tier eingeschläfert wird. Dazu werde der Hund durch einen Veterinärmediziner begutachtet. Zunächst wolle man aber das Obduktionsergebnis abwarten, heißt es. Bis dahin werden auch keine weiteren Zeugen befragt.
Immer wieder werden nach solchen Attacken Rufe nach einem generellen Hundeführerschein laut. Aus Sicht des bayerischen Innenministeriums besteht dazu derzeit für den Freistaat kein Bedarf. Die bestehenden Regeln hätten „sich in der Praxis bewährt“. Mit Informationen von dpa
„Kampfhundeverordnung“ Bayern
In Bayern ist das Halten gefährlicher Tiere im Gesetz über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht geregelt (Art. 37). Welche Rassen als Kampfhunde eingestuft werden, legt die „Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit" fest. Dabei werden die Hunde in zwei Kategorien unterteilt, je nachdem, ob ihre Gefährlichkeit „unwiderlegbar“ (Kategorie eins) ist oder nicht.
Kategorie eins: American Staffordshire Terrier, Bandog, Pit Bull, Staffordshire Bullterrier und Tosa Inu
Kategorie zwei: Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario (Dogo Canario), Perro de Presa Mallorquin und Rottweiler
"Die Stadt Hannover hat eingeräumt, dass das Tier den Behörden schon 2011 auffiel. Doch eine Begutachtung blieb aus. 2014 und 2016 hat, nach Nachbarschaftmeldungen der Tierschutzverein Begutachtungen durchgeführt...und nichts entdeckt, obwohl der Hund in einem kleinen Metallkäfig in der Wohnung gehalten und selten ausgeführt wurde." Quelle: www.welt.de
Unbegreiflich...was sind das für Menschen, die hier im Forum die Haltung von Kampfhunden verteidigen. Die Zucht, der Verkauf und der Besitz von solchen Bestien muss unter Gefängnisstrafe gestellt werden, ohne Bewährung. Nur minderbemittelte von minderwertigkeitsgefühlen gebeutelte Dissoziale halten sich so einen Köter.
Nach den fadenscheinigen Begründungen der hier schreibenden Kampfhundeliebhaber, das nicht der Hund, sondern nur der Halter schuld sei......sollte man auch Schnellfeuerwaffen und Handgranaten auf dem Schulhof verkaufen.
Denn diese sind, ohne einen Menschen, auch ganz harmlos
Darüberhinaus auch wahrscheinlich ASOZIALE Verhältnisse, disozial klingt zu niedlich.
trotz allem mein mitgefühl für die angehörigen
Ich als langjähriger Hundebesitzer frage mich WARUM es unbedingt ein "Kampfund" sein muss. Ich behaupte jetzt einmal das es schon am Ego von Frauchen oder Herrchen liegt sich so einen Hund in`s Haus zu holen.
Es gibt bestimmt viele Gründe warum man sich so ein Viech anschaffen muss......
So und jetzt los mit dem Shitstorm.......
Wer etwas anderes behauptet, der hat schlicht und einfach keine Ahnung von Hunden oder zumindest nicht von dieser Rasse.
Zweifellos hat er Temperament und wurde früher für Hundekämpfe gezüchtet (und um den Menschen zu lieben). Das genügt wohl, um ihn als Listenhund einzuordnen.
Leider geraten gerade diese als “Kampfhunde“ eingestufte Tiere oft in falsche Hände, da die Besitzer meinen, man könnte sie zu Kampfmaschinen trainieren.
Doch auch aus einem Schäferhund, Dackel oder Golden Retriever kann man bei gewaltsamer Erziehung einen gefährlichen Hund machen.
Das Problem liegt nicht bei den Hunden, das Problem ist an der anderen Seite der Leine!!!
Hundeführerschein für jeden der sich einen Hund anschaffen will wäre viel sinnvoller, würde bestimmt unseren Fiskus mehr Geld in die Kassen spülen. Um nichts anderes geht es doch bei den Kampfhunden, Hundesteuer etc...
Aber jetzt haben die Medien, natürlich auch die liebe Mainpost mal wieder ein großes Thema um die öden Schlagzeilen zu spamen!