Der 1. Mai ist nicht nur als "Tag der Arbeit" ein Feiertag, sondern normalerweise auch ein Anlass für Feste und Zusammenkünfte: Ob Mai-Feiern, ein Tanz um den Maibaum oder Gewerkschaftskundgebungen. Was aber ist in diesem Jahr unter den aktuellen Corona-Bedingungen möglich?
Keine Ausnahme von den Corona-Regeln gibt es für ein traditionelles Mai-Feuer am Abend des 30. April oder einen "Tanz in den Mai": Hier gilt Paragraf 5 der bayerischen Corona-Verordnung. Demnach sind "Veranstaltungen, Ansammlungen sowie öffentliche Festivitäten landesweit untersagt". Auch bei privaten Mai-Feiern oder Mai-Wanderungen gelten zudem die in Bayern gültigen Kontaktbeschränkungen: Demnach dürfen auch draußen bei regionaler Inzidenz über 100 nur ein Hausstand plus eine weitere Person, unter Inzidenz 100 zwei Hausstände mit maximal fünf Personen zusammenkommen – Kinder unter 14 Jahren jeweils ausgenommen.
Nur noch das Aufstellen eines Maibaums ist unter Corona-Bedingungen möglich
Auch traditionelle Maibaum-Feste oder Mai-Feiern müssen aus diesen Gründen wie schon im Vorjahr bayernweit ausfallen. In Gilching in Oberbayern hat man darauf allerdings kreativ reagiert: Der Verein "Guichinger Brauchtum" hat in Heimarbeit "Maibaum-Bonseis" gebastelt: Im Maßstab 1:100 nur 33 Zentimeter hoch, mit originalen Zunftzeichen und Ortswappen – für die Corona-konforme Maifeier im Kreis der Kernfamilie. Möglich bleibt nur das einfache Aufstellen eines Maibaums ohne begleitendes Fest – wie etwa vergangene Woche in Marktheidenfeld (Lkr. Main-Spessart).
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) betont zudem, dass die derzeit gültigen Regeln zu Ausgangssperren auch in der Nacht zum Mai-Feiertag unverändert gelten. So müsse etwa die in Teilen Bayerns beliebte "Freinacht", bei der vor allem Jugendliche durch die Orte ziehen, um etwa Gartentore auszuhängen oder geparkte Autos in Klopapier einzuwickeln, in diesem Jahr ausfallen: "Corona macht auch vor Scherzbolden nicht halt", warnt Herrmann. Die Polizei werde auch in der Nacht zum 1. Mai die Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr kontrollieren. Auch Minderjährigen drohe bei Verstößen ein Bußgeld von 500 Euro. Die Polizei in Unterfranken kündigte verstärkte Kontrollen an – und hofft "auf ein ähnlich positives Fazit" wie vor einem Jahr: Damals habe man nur wenige feiernde Kleingruppen beanstanden müssen.
Gewerkschaft plant Corona-konforme Freiluft-Kundgebungen auch in Unterfranken
Nach der kompletten Absage von Mai-Kundgebungen im Vorjahr planen die Gewerkschaften in diesem Jahr zum Tag der Arbeit wieder rund 30 Freiluft-Veranstaltungen, darunter in Lohr (Lkr. Main-Spessart), Würzburg, Schweinfurt und Aschaffenburg. "Strenge Corona-Vorschriften vom Mindestabstand über Maskenpflicht bis zur maximalen Teilnehmerzahl werden natürlich eingehalten", heißt es dazu beim DGB-Bayern. Verzichtet wird auf Demo-Züge oder Mai-Feste. Bundesweit ruft der DGB zudem zum gemeinsamen Singen des Arbeiterliedes "Bella Ciao" auf – Corona-konform per Livestream in einem "virtuellen Chor."