Im vergangenen Herbst wollte die Bayerische Staatsregierung im Zuge des Impffortschritts den Bezugspunkt für die geltenden Corona-Regeln ändern: Statt der Anzahl der Neuinfektionen sollte künftig eine drohende Überlastung des Gesundheitssystems und vor allem der Kliniken der Maßstab für Maßnahmen sein.
Am 3. November wurde deshalb eine bayerische "Krankenhausampel" eingeführt. Die Regelung: Ab landesweit mehr als 1200 neuen stationären Covid-19-Patienten binnen einer Woche oder aktuell 450 Intensiv-Patienten schaltete sie auf "Gelb". Bei mehr als 600 Intensiv-Patienten in bayerischen Kliniken galt Stufe "Rot". Beide Stufen waren mit verschärften Corona-Regeln für ganz Bayern verbunden.
Schwellenwert der roten Ampel-Stufe erst kürzlich wieder unterschritten
Bereits wenige Tage später war Stufe "Rot" erreicht. Erst Anfang Januar wurde die Schwelle wieder unterschritten: Zum Stand Freitag, 7. Januar, notierte das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) 543 Corona-Intensivpatienten und 309 neue Covid-Patienten binnen einer Woche – also nach der Ampel-Logik Stufe "Gelb".
Eine Lockerung der Corona-Regeln steht damit trotzdem nicht an – und das hat nicht nur mit der beginnenden Omikron-Welle zu tun: Denn die bayerische "Krankenhausampel" dient aktuell nur dazu, die Auslastung der Kliniken mit Covid-Patienten abzubilden. Als Maßstab für Corona-Regeln wurde die Ampel bereits Ende November aufgehoben.
Auf Bundesebene mehrmals Änderung der rechtlichen Vorgaben
Grund dafür waren Änderung der rechtlichen Vorgaben auf Bundesebene: Eine Bund-Länder-Konferenz hatte wenige Tage zuvor beschlossen, die Verschärfung von Maßnahmen bundesweit an eine Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz pro 100 000 Einwohner zu knüpfen. Ab den Inzidenz-Schwellenwerten 3, 6 und 9 sollten automatisch schärfere Maßnahmen greifen.
Dieser Wert liegt in Bayern aktuell bei 2,8 – was aber ebenfalls keinen Einfluss mehr auf die aktuellen Corona-Regeln hat. Denn bereits am 2. Dezember beschloss eine weitere Bund-Länder-Konferenz vor dem Hintergrund der zu diesem Zeitpunkt stark ansteigender Zahl an Neuinfektionen neue Vorgaben für Corona-Maßnahmen. Diese gelten – wie etwa die 2G-Regel im Einzelhandel – zumeist unabhängig von Inzidenzen.
In Bayern wurde daraufhin eine neue Corona-Verordnung erlassen, die aktuell bis kommenden Mittwoch, 12. Januar, gilt und in der die Hospitalisierungsrate gar nicht mehr vorkommt. Auch die Zahl der Neuinfektionen spielt nur noch in Corona-"Hotspots" eine Rolle: Hier gelten derzeit ab einer Sieben-Tage-Inzidenz über 1000 verschärfte Corona-Regeln.
Stufen der "Krankenhausampel" gelten weiter als wichtige Warnschwelle
Auch wenn aktuell in Bayern keine direkten Maßnahmen mehr an die "Krankenhausampel" gebunden sind, halten Experten die Stufen Grün, Gelb, Rot weiter für wichtige Warnschwellen vor drohender Überlastung des Gesundheitswesens. Zudem fordert auch das Infektionsschutzgesetz des Bundes eine Berücksichtigung der Krankenhausbelegung bei der Entscheidung über Corona-Einschränkungen.