Bayerns Grüne erhöhen mit einem neuen Gesetzentwurf den Druck auf die CSU/FW-Staatsregierung, den wachsenden Flächenverbrauch in Bayern zu senken. Wie ein im letzten Sommer vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof gescheitertes Volksbegehren sieht der neue Vorschlag als Ziel eine fixe Obrgrenze von bayernweit fünf Hektar für den täglichen Flächenverbrauch vor. Man habe aber die rechtliche Kritik des Gerichts nun berücksichtigt, erklärte Grünen-Fraktionschef Ludwig Hartmann. Die Verfassungsrichter hatten vor einem Jahr unter anderem moniert, dass das Volksbegehren keine klaren Regeln für die konkrete Umsetzung der Obergrenze festschrieb.
Der neue Gesetzentwurf sieht deshalb nun einen Stufenplan vor, der den Flächenverbrauch von derzeit mehr als zehn Hektar pro Tag bis 2026 auf die geforderten fünf Hektar absenkt. Das jährliche Flächen-Budget soll dabei über einen an der Einwohnerzahl der Kommunen orientierten Schlüssel aufgeteilt werden. Überörtliche Bauprojekte wie neue Straßen oder Stromleitungen oder "Härtefälle" wie etwa ein neues Schulzentrum sollen das jeweilige Orts-Budget dabei nicht belasten. Zudem sollen nur Neubauten im Außenbereich unter den Flächenverbrauch fallen, nicht aber Nachverdichtungen im Ortskern.
Kleinere Kommunen sollen einen größeren Anteil bekommen als Städte
Als "Gerechtigkeitsschlüssel" sieht das Gesetz zudem einen vom Landtag festzulegenden Faktor vor, der kleineren Gemeinden einen größeren Anteil am Flächen-Budget zusprechen soll, als etwa Städten. Nach einer Modellrechnung könnte zum Beispiel der zum Erreichen des Fünf-Hektar-Zieles errechnete Durchschnittswert von 0,9 Quadratmeter Flächenverbrauch pro Jahr und Einwohner bei Gemeinden bis 3000 Einwohner um den Faktor 1,5 erhöht werden, während etwa die Stadt München ihren Anteil mit dem Faktor 0,13 reduzieren müsste. Kommunale Flächen-Budgets sollen zudem über Jahre angespart oder auf andere Gemeinden übertragen werden können. Die Faktoren sollen alle drei Jahre vom Landtag in enger Abstimmung mit den Kommunen neu festgelegt werden.
Der Vorschlag lasse alle wesentlichen Entscheidungen beim Landtag, schränke die kommunale Selbstverwaltung durch seine hohe Flexibilität nicht unverhältnismäßig ein und fördere durch den Ausgleichsmechanismus gleichwertige Lebensverhältnisse in Bayern, glaubt Prof. Wolfgang Köck vom Helmholtz-Institut in Leipzig, der die Grünen juristisch beraten hat.
Hartmann: Von Regierung propagierte Freiwilligkeit längst gescheitert
Die CSU/FW-Koalition lehnt dagegen eine verbindliche Obergrenze weiter ab: Es gebe "keine gerechte oder praxistauglich Formel" für strikte Flächenkontingente, findet Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler). Zwar strebe auch er einen Flächenverbrauch von fünf Hektar an, aber nur als freiwilligen Richtwert. "Die Freiwilligkeit ist bereits seit Jahrzehnten gescheitert", hält der Grüne Hartmann dagegen. So sei der Flächenverbrauch in den letzten 15 Jahren mehr als doppelt so stark gestiegen, wie die Bevölkerung in Bayern. Sollte der Grünen-Vorschlag im Landtag scheitern, denkt Hartmann zudem bereits über ein neues Volksbegehren nach, das im kommenden Jahr im Kommunalwahlkampf starten könnte.