Das Amtsgericht Bayreuth hat im Fall Peggy am Montag den Haftbefehl gegen den 41-jährigen Tatverdächtigen aufgehoben und den Mann aus der Untersuchungshaft entlassen. Dies geschah auf die Beschwerde des Beschuldigten hin, teilen die Staatsanwaltschaft Bayreuth und das Polizeipräsidium Oberfranken mit.
Das Amtsgericht hat einen dringenden Tatverdacht verneint, da das widerrufene Teilgeständnis nicht mehr gegen den Beschuldigten verwendet werden könne. Weiterhin könne das Spurenbild am Ablageort zwar den Verdacht der Verbringung der Leiche, aber nicht ein vorausgegangenes Tötungsdelikt begründen. Auch würden weitere Ermittlungsergebnisse, wie etwa Aussagen anderer Personen, keinen dringenden Tatverdacht für eine Sexualstraftat oder ein Tötungsdelikt zum Nachteil von Peggy Knobloch begründen.
Staatsanwaltschaft prüft Beschluss
Die Staatsanwaltschaft Bayreuth wird die Begründung des Beschlusses und die Rechtslage eingehend überprüfen und entscheiden, ob eine Beschwerde gegen den Beschluss einzulegen sein wird. Hierbei wird auch die Frage, ob die Befragung des Beschuldigten entgegen der Rechtsmeinung des Ermittlungsrichters im Beschluss vom 24. Dezember angesichts des Verlaufs der Vernehmung im September 2018 ohne Verteidiger erfolgen durfte, von Bedeutung sein.
Weitergehende Auskünfte können im nichtöffentlichen Haftprüfungsverfahren derzeit nicht erteilt werden, heißt es in der Pressemitteilung weiter.