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München
Corona-Regeln: Bayern entscheidet heute über Öffnung von Clubs und Kneipen
Wann und unter welchen Bedingungen dürfen Kneipen, Clubs und Bars in Bayern wieder öffnen? Die Staatsregierung will an diesem Mittwoch darüber entscheiden.
Ministerpräsident Markus Söder (CSU) will heute über die Lockerung der Corona-Einschränkungen für Kneipen, Clubs und Bars in Bayern entscheiden.
Foto: Sven Hoppe, dpa | Ministerpräsident Markus Söder (CSU) will heute über die Lockerung der Corona-Einschränkungen für Kneipen, Clubs und Bars in Bayern entscheiden.
Henry Stern       -  Obermeier/ Henry Stern
Henry Stern
 |  aktualisiert: 12.02.2024 13:14 Uhr

In einer Kabinettsitzung an diesem Mittwoch will die Bayerische Staatsregierung über weitere Lockerungen der Corona-Regeln beraten. Dabei dürfte es vor allem um die Öffnung der seit November komplett geschlossenen Kneipen, Bars, Clubs und Diskotheken gehen.

"Tanzlustbarkeiten" dürfen frühestens ab 4. März wieder öffnen

Der Mitte Februar von Bund und Ländern beschlossene Stufenplan zur Abschaffung der Corona-Einschränkungen sieht als zweiten Schritt die Öffnung von "Tanzlustbarkeiten" in Clubs und Diskotheken für Geimpfte und Genesene mit aktuellem Schnelltest oder Impf-Booster (2G-Plus-Regel) frühestens ab Freitag, 4. März, vor. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte zudem in Aussicht gestellt, Schankwirtschaften wie Kneipen und Bars nach den gleichen Regeln öffnen zu wollen.

Gleichzeitig könnten nach der Bund-Länder-Vorgabe ebenfalls ab 4. März in Bayern Gastronomie und Hotels nach der 3G-Regel auch für Ungeimpfte mit tagesaktuellem Schnelltest wieder geöffnet werden.

Corona-Situation in Bayerns Krankenhäusern weitgehend stabil

Voraussetzung für alle Lockerungsschritte ist eine stabile Situation in den Krankenhäusern: Zwar ist die Zahl der Corona-Patienten in Bayern zuletzt erneut leicht gestiegen, aber nach wie vor von den Höchstständen Ende November weit entfernt.

Ab dem 20. März sollen dann auch in Bayern alle tiefgreifenden Corona-Einschränkungen wegfallen. Erhalten bleiben könnten jedoch "Basisschutzmaßnahmen" wie die Maskenpflicht im ÖPNV und in Innenräumen oder eine Testpflicht etwa in Alten- und Pflegeheimen.

 
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  • U. D.
    Ich bin so weit, dass ich die Tabellenwerte von Corona anzweifel. Noch nie gab es in meinem Umfeld soviele Coronakranke wie zur Zeit. Das Intersanteste ist, dass die Schnelltests negativ die PCR-Tests positiv anzeigen.
    -Beispiel (eines von vielen, die mir bekannte sind) :
    Mein Bruder 68 Jahre, wohnt in einem Pflegeheim. Regemäßige Schnelltest waren negativ. Wegen eines Verdachtes auf Schlaganfall musste er ins Krankenhaus. Dieser wurde zum Glück nicht bestätigt, jedoch war der PCR-Test positiv. Nach drei Tagen auf der Coronastation kam er wieder ins Heim. Eineinhalb Wochen später, Schnelltest = negativ. Wegen eines Sturzes erneut ins Krankenhaus, PCR = positiv, wieder Coronastation Einzelzimmer.
    - Beispiel 2: Frau 46 Jahre, Erkältungssyntome - von Berufswegen PCR = postiv, seitdem tägl. Schnelltest alle negetiv.
    Also wegen Erkältungssyntomen und negetiven Schnelltest keine PCR-Tests. Wer keinen PCR-Test macht, ist auch nicht positiv. Das kommt den Arbeitgebern sehr entgegen.
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