Nach Angaben des bayerischen Umweltministeriums und des Landratsamtes Donauwörth vom Montag wurden Sperr- und Beobachtungsgebiete bis zu 150 Kilometern Radius festgelegt. In Nordschwaben ist ein Teil des Landkreises Donau-Ries mit 26 Gemeinden betroffen, in Unterfranken sind es die Landkreise Aschaffenburg, Bad Kissingen und Haßberge.
Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich um eine Virusinfektion, die ausschließlich durch Insekten übertragen wird. Für Menschen ist das Virus völlig ungefährlich.
Ursache für die Krankheit ist nach Angaben der Veterinäre ein Virus, von dem 24 so genannte Serotypen bekannt sind, die unterschiedlich ansteckend und krankmachend sind. Bei dem gegenwärtigen Krankheitsgeschehen in Mitteleuropa wurde Typ 8 isoliert.
Bei diesem handelt es sich um einen bislang in Europa und Nordafrika noch nicht aufgetretenen Typ, der südlich der Sahara in Afrika auftrete. Blauzungenkrankheit empfängliche Tiere - vor allem Rinder, Schafe, Ziegen und Damwild - dürfen nicht aus dem Beobachtungsgebiet entfernt werden. Als Schlachttiere müssen sie in verplombten Fahrzeugen zu Schlachtstätten gebracht werden. Das Fleisch auch infizierter Tiere könne unbedenklich verzehrt werden.
Die Tierseuche unterliegt in Deutschland der Anzeigepflicht. Nach der Vogelgrippe in Mittelfranken ist die aktuelle Blauzungen-Krankheit der zweite Welle von Tierkrankheiten, die innerhalb weniger Wochen in Bayern auftritt. Erst Ende August waren an der hessisch-bayerischen Grenze bei Fulda Fälle von Blauzungen-Krankheit aufgetreten. Mehr dazu >>>