
Die Blauzungenkrankheit ist laut Landratsamt eine anzeigepflichtige Viruserkrankung der Wiederkäuer, deren Verlauf von sehr schwer mit Fieber und Gefäßschädigungen bis mild, das heißt ohne äußere Krankheitsanzeichen erfolgen kann und die bis dato eher aus südlichen Ländern bekannt war. Im Sommer letzten Jahres wurde diese Erkrankung erstmalig in Deutschland nachgewiesen und breitet sich im Sommer diesen Jahres zunehmend von West nach Ost aus. Betroffen sind insbesondere Milchviehbetriebe, aber auch Mutterkuhbetriebe und Schafhaltungen. Die Übertragung des Erregers erfolgt nicht einfach von Tier zu Tier, sondern über Stechmücken, die das Virus von einem betroffenen Tier aufnehmen und in sich tragen, um damit wieder andere Tiere zu infizieren. Die Bekämpfungsmaßnahmen sehen aus diesem Grund in der Regel auch nicht die Tötung betroffener Tiere vor, sondern den Schutz der Bestände vor dem Befall mit den Überträgern.
Dazu werden die empfänglichen Tiere, wie Rinder, Schafe oder Ziegen mit Medikamenten, sogenannten Repellentien oder Insektiziden behandelt, die die entsprechenden Insekten fernhalten sollen. Für den Menschen ist das Virus ungefährlich, so daß Fleisch- und Milchprodukte aus einer betroffenen Region bedenkenlos verzehrt werden können. Dennoch werden durch die zuständigen Stellen auf der Grundlage gesetzlicher Regelungen zur Bekämpfung der Blauzungenkrankheit Maßnahmen ergriffen. Dazu gehört insbesondere die Einrichtung sogenannter Restriktionsgebiete im Umkreis von 20 km und 150 km um einen Ausbruchsherd.
Nachdem der Landkreis Bad Kissingen schon seit Oktober 2006 in einen sogenannten 150-km--Bereich mit entsprechenden Auflagen für den Tierverkehr gefallen war, ist durch einen Erkrankungsfall in Fulda seit dieser Woche der nordwestliche Teil des Landkreises Bad Kissingen um die Gemeinde Motten mit entsprechenden Ortsteilen in einen sogenannten 20-km-Bereich geraten. Innerhalb dieses Gefährdungsgebietes ist das Verbringen von empfänglichen Tieren an bestimmte zusätzliche Auflagen gebunden. So müssen die Tiere mindestens 14 Tage mit einem Insektizid behandelt werden und anschließend mittels einer Blutprobe auf das Virus der Blauzungenkrankheit untersucht werden.
Die Dokumentation über die durchgeführte Behandlung und das Ergebnis der Blutprobe muß dem Veterinäramt vor dem Transport vorgelegt werden, um das Verbringen genehmigen zu können. Eine Ausnahme gilt für Schlachttiere, die ohne Auflagen in Schlachthöfe innerhalb der Restriktionsgebiete verbracht werden dürfen und für Kälber im Alter von unter 30 Tagen, für die eine Blutprobe entfällt, wenn sie innerhalb eines Restriktionsgebietes in geschlossene Endmastbetriebe verbracht werden.
Eine Behandlung mit einem Insektizid ist in diesem Fall nur für die Dauer von 7 Tagen notwendig. Für Fragen, die im Zusammenhang mit dem Verbringen von Tieren oder anderen Maßnahmen der Tierseuchenbekämpfung auftreten, steht das Veterinäramt gerne Rede und Antwort. Infos: Dr. Koy, Telefon 0971/801-7027