Menschen mit bestimmten Risikoerkrankungen oder ab 60 Jahren haben Anspruch auf zweimal sechs FFP2-Masken oder Masken mit vergleichbarer Schutzfunktion. Die Masken können sie gegen Vorlage eines Berechtigungsscheines und einer Eigentbeteiligung von zwei Euro in einer Apotheke abholen. Doch wer das Angebot wahrnehmen möchte, muss sich ranhalten. Der "Berechtigungsschein 1" ist nur noch bis 28. Februar gültig.
„Wir empfehlen, diesen Schein unbedingt noch in der letzten Februar-Woche einzulösen“, sagt Dr. Hans-Peter Hubmann, Vorsitzender des Bayerischen Apothekerverbandes e.V. (BAV). „Ab 1. März ist er nicht mehr gültig. Apotheken können dann für diesen Schein keine Masken mehr abgeben.“
Zweiter Schein mit längerer Gültigkeit
Dies ist selbst dann der Fall, wenn die Berechtigungsscheine noch gar nicht bei den Empfängern angekommen sein sollten. "Wenn der Brief, der von den Krankenkassen verschickt wird, erst nach dem 28. Februar eintrifft, hat der Berechtigungsschein 1 leider seine Gültigkeit verloren.", sagt Hubmann. Die Apotheke könne dann nur noch den Schein mit der Nummer 2 berücksichtigen und dafür sechs Schutzmasken abgeben. Diese Scheine gelten bis 15. April.
Eine andere Frist gilt für die Schutzmasken, die Empfänger von Arbeitslosengeld II kostenlos in Apotheken gegen Vorlage eines Berechtigungsschreibens und des Personalausweises abholen können. Diese Berechtigung ist bis 6. März gültig.
Anfangs verlief die Belieferung der Apotheken mit Masken schleppend. Das habe sich inzwischen geändert. „Die Apotheken im Freistaat sind für die Nachfrage auf jeden Fall gewappnet“, sagt Hubmann. Die Lagerbestände seien gut. Eine schnelle Nachlieferung von Masken in ausreichender Menge ist derzeit möglich. Gegen Coronaviren schützen FFP2-Schutzmasken, die an einem CE-Kennzeichen und einer vierstelligen Nummer dahinter erkennbar sind. Aber Apotheken dürfen auch andere Masken ausgeben, beispielsweise die KN95-Schutzmasken.
Einen Anspruch auf ein bestimmtes Modell haben Bezugsberechtigte nicht, sagt Thomas Metz vom Bayerischen Apothekerverband. "Es hilft aber, mit den Apothekerinnen und Apothekern zu sprechen. Wenn man mit einem Modell zufrieden war, lässt sich das vielleicht nochmal beschaffen", rät er. Eine ganze "Kollektion" vorzuhalten, sei logistisch jedoch nicht möglich. Weiter weist Metz darauf hin, dass die Masken nur eine zusätzliche Schutzfunktion haben. Auch alle anderen Maßnahmen sollten weiter berücksichtigt werden. Dazu zählen Abstand halten, häufiges Händewaschen und Lüften.
Bei faltbaren Schutzmasken handelt es sich, von Ausnahmen für Kinder abgesehen, um Einheitsgrößen. Dennoch passt nicht jede Maske gleich gut auf jedes Gesicht. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte empfiehlt deshalb: "Am besten ist, man probiert verschiedene Maskenformen aus, bis man eine passende gefunden hat." Neben den gängigen Faltmasken sind im Handel auch formstabile Modelle in unterschiedlichen Größen erhältlich.
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