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München
Bayern: Indoor-Sport wegen Corona-Krise ab Freitag verboten
Die Freude eines bayerischen Fitnessstudios über seine erfolgreiche Klage gegen die Infektionsschutzordnung findet ein jähes Ende. Kurz nach der Gerichtsentscheidung zieht die Regierung ihre Konsequenzen.
Indoor-Sportstätten müssen in Bayern ab Freitag geschlossen bleiben - dazu gehören auch Fitness-Studios. (Symbolbild)
Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa | Indoor-Sportstätten müssen in Bayern ab Freitag geschlossen bleiben - dazu gehören auch Fitness-Studios. (Symbolbild)
dpa
 |  aktualisiert: 10.05.2023 10:24 Uhr

Ab diesem Freitag müssen wegen der Corona-Krise so gut wie alle Indoor-Sportstätten in Bayern geschlossen bleiben - einzig Schul- und Profisport bleiben im November in Innenräumen erlaubt. «Die Staatsregierung zieht damit eine Entscheidung vor, die Bayern bei der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz am kommenden Montag ohnehin vorgeschlagen hätte», sagte Gesundheitsstaatssekretär Klaus Holetschek (CSU) am Donnerstagabend der Deutschen Presse-Agentur in München.

Hintergrund für die Neuregelung ist eine kurz zuvor ergangene Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH ). Dieser hatte unter Verweis auf das Gleichheitsprinzip am Donnerstag die Schließung von Fitnessstudios aufgehoben, weil auf der anderen Seite sonstige Sportstätten für Individualsport geöffnet seien.

Ob dies bedeutet, dass die übrigen Bundesländer in der kommenden Woche in dem Punkt nachziehen, ist aber offen. In jedem Fall dürfte das bayerische Verbot bei der Videoschalte der Länderchefs mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) für viele Diskussionen sorgen.

Sämtliche Indoor-Sportstätten geschlossen

«Die Staatsregierung respektiert selbstverständlich den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs und seine Begründung. Deshalb wird sie durch eine sofortige Verordnungsänderung die vom BayVGH geforderte Gleichbehandlung von Fitnessstudios und sonstigen Sportstätten dadurch herstellen, dass mit Wirkung zum Freitag, 13. November, in Bayern sämtliche Indoor-Sportstätten geschlossen werden», sagte Holetschek. Die leider steigende Infektionslage in Bayern zwinge zu weiteren Maßnahmen, um das Geschehen in den Griff zu bekommen. «Der Infektionsschutz und die Gesundheit unserer Bürger haben absoluten Vorrang.»

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof gab in seiner Entscheidung zu den Fitnessstudios einem Eilantrag eines Inhabers zum Teil statt und setzte die Regelung in der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung außer Vollzug. In seiner Entscheidung ging der Verwaltungsgerichtshof davon aus, dass Inhaber durch die Regelung benachteiligt würden, ohne dass dies sachlich gerechtfertigt sei, teilte ein Justizsprecher mit. Die vollständige Schließung von Fitnessstudios wertete das Gericht demnach als nicht verhältnismäßig.

Nach der seit 2. November gültigen Corona-Verordnung dürfen in Bayern Einrichtungen des Freizeitsports nur für den Individualsport und nur allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands genutzt werden. Diese Regelung müsse auch für Fitnessstudios gelten, befanden die Richter.

Eine Außervollzugsetzung der restlichen Beschränkungen des Freizeit- und Individualsports lehnten die Richter ab. Das derzeitige Infektionsgeschehen rechtfertige aus Gründen des Schutzes von Leben und Gesundheit diese Beschränkungen. Damit sei auch der Betrieb von Fitnessstudios nur in einem stark eingeschränkten Umfang möglich, so der VGH. Gegen den Beschluss können keine Rechtsmittel eingelegt werden.

 
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  • woody
    Da können sich die Sportvereine bei dem einen Fitnessbetreiber, der Klage eingereicht hat, bedanken. Dessen Anwalt hätte eigentlich wissen müssen, dass es auch so enden könnte.

    Schade für die Sportvereine, deren Ärger ich nachvollziehen kann. Ich denke jeder halbwegs rational denkende Mensch sollte erkennen, dass die Ansteckungsgefahr in einem Fitness-Studio deutlich höher ist als bei einem Tennis- oder Badminton-Einzel.
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  • j-hollenbach@t-online.de
    Manchmal hilft auch nachdenken, jetzt sind noch mehr davon betroffen. Es gibt auch intelligente Politiker, die haben auf sowas nur gewartet.
    Manchmal ist weniger Mehr.
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  • capsula@t-online.de
    Aber die Fußballmillionäre dürfen dem Ball hinterher laufen. Die haben ja auch mit Uli Hoeneß & Co. die eindeutig bessere Lobby! Sind sicher immun gegen Corona.
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  • dietmar@eberth-privat.de
    Nicht immun. Hoffenheim und Bremen in Quarantäne.
    Und jetzt testen Sie mal Millionen von Freizeitsportlern mehrmals pro Woche. Wie soll das gehen?
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  • dbuettner0815@gmail.com
    Absolut richtige Entscheidung!
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  • schlumpf100100@aol.com
    hmm, irgendwie erinnert das an Trumps-Zauberkiste... (?)
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  • nkestler@aol.com
    Nicht umsonst wird ER (der MP) manchmal schon als Mini-Trump bezeichnet.
    Schließlich legt er die gleichen Trotzreaktionen an den Tag.
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  • hansfuchs
    Tja, so läuft das heutzutage anscheinend im "Königreich" Bayern mit der Gewaltenteilung: Wenn mir ein Urteil der Judikative nicht gefällt, erlasse ich als Regierung einfach eine neue Verordnung ...
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  • Werner12
    Vielleicht sollten eher die Richter mal ihr Hirn einschalten.
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  • tommy33
    Haben Sie Erkenntnisse dass Richter ihr Hirn nicht einschalten würden? Oder wie kommen Sie darauf? Halten sich Richter nicht an geltendes Recht?
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