Bei einer bundesweiten Kontrolle des Zolls zum Mindestlohn sind in Ober- und Unterfranken mehrere Betriebe aufgeflogen, weil sie den gesetzlichen Mindestlohn nicht zahlen. „30 Mal wurde eine Unterschreitung des Mindestlohns verzeichnet“, sagt Tanja Manger, Pressesprecherin beim Hauptzollamt in Schweinfurt. Insgesamt wurden in der Region mehr als 200 Arbeitgeber überprüft. Knapp 1000 Personen wurden nach ihren Arbeitsbedingungen befragt. „123 Fälle beschäftigen die Beamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) bis zur endgültigen Klärung weiter“, so Manger. An beiden Prüfungstagen waren in der Region über 70 Beamte im Einsatz.
Gaststätten- und Hotelgewerbe im Fokus
Im Fokus der Kontrollen standen das Gaststätten- und Hotelgewerbe, Speditionen, Transport- und Logistikunternehmen. Sie sind laut Zoll besonders anfällig für Verstöße gegen den Mindestlohn von derzeit 8,84 Euro pro Stunde. „Viele Unternehmen arbeiten mit Saisonarbeitern oder Aushilfen, das Lohnniveau ist nicht besonders hoch“, erklärt Manger.
Auch sieben Fälle von Schein-Selbstständigkeit konnten in Ober- und Unterfranken aufgedeckt werden. Diese Personen wurden, um Sozialabgaben zu sparen, als Selbstständige geführt, obwohl sie im Unternehmen wie Arbeitnehmer beschäftigt waren. Bei zehn Arbeitnehmern wird auf Leistungsmissbrauch ermittelt und geprüft, ob diese unrechtmäßig Sozialleistungen bezogen haben. Elf ausländische Arbeitnehmer wurden ohne Arbeitserlaubnis angetroffen.
351 Ermittlungsverfahren eingeleitet
Bundesweit waren in der vergangenen Woche rund 6000 Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung unterwegs. Dabei befragten die Zöllner über 32 000 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen und führten rund 4500 Geschäftsunterlagenprüfungen bei Arbeitgebern durch. Insgesamt hat der Zoll 351 Ermittlungsverfahren eingeleitet, davon 172 Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz.
Festnahmen im Raum Bad Kissingen und Bayreuth
In einem Nagelstudio im Raum Bayreuth trafen die Zöllner auf einen Arbeitnehmer, der mit falscher Identität und Ausweispapieren arbeitete. Der ausländische Arbeitnehmer hielt sich nicht nur illegal in Deutschland auf, sondern hat aufgrund von Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz noch mehr als 300 Tage Reststrafe in einer Justizvollzugsanstalt zu verbüßen. Die Zöllner nahmen ihn fest. Auch im Raum Bad Kissingen ergab die Prüfung eines Nagelstudios Hinweise auf den illegalen Aufenthalt eines 18-jährigen Ausländers. Auch dieser Mann wurde der Polizei übergeben.