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Fußball: Kreisliga
Nach dem Kreisliga-Spielabbruch in Winterhausen: So hat das Sportgericht entschieden
Die Partie zwischen der SG Sommerhausen/Winterhausen und dem SV Heidingsfeld war kurz vor Schluss abgebrochen worden. Weshalb das Sportgericht milde Strafen ausspricht.
Das Kreissportgericht des Bayerischen Fußball-Verbands hat nach dem Spielabbruch der Kreisliga-Partie zwischen der SG Sommerhausen/Winterhausen und dem SV Heidingsfeld die Partie gewertet und Strafen gegen die Beteiligten ausgesprochen.
Foto: Patrick Seeger | Das Kreissportgericht des Bayerischen Fußball-Verbands hat nach dem Spielabbruch der Kreisliga-Partie zwischen der SG Sommerhausen/Winterhausen und dem SV Heidingsfeld die Partie gewertet und Strafen gegen die ...
Tim Eisenberger
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:56 Uhr

Das Würzburger Kreissportgericht hat am Wochenende über den Spielabbruch in der Kreisliga Würzburg 1 zwischen der SG Sommerhausen/Winterhausen und dem SV Heidingsfeld entschieden.

Der Schiedsrichter hatte die Partie beim Stand von 2:1 für die Gastgeber in der Schlussminute abgebrochen, nachdem es an mehreren Stellen auf dem Gelände zu Tumulten zwischen Spielern und Zuschauern gekommen war.

Gewertet wird die Partie mit 2:0 für die SG. Zudem muss der gastgebende Verein "eine geringe Geldstrafe" zahlen. Des Weiteren wurde ein Vereinsmitglied, nach dessen "provozierender Beleidigung" die Tumulte entstanden waren, mit "einer höheren Geldstrafe" belegt, informiert Werner Pfeifer, der Vorsitzende des Würzburger Kreissportgerichts.

Zudem seien drei an den Tumulten beteiligte Spieler des SV Heidingsfeld "zu Sperren zwischen vier Spielen und sieben Wochen" verurteilt worden.

Pfeifer betont, dass das Kreissportgericht hierbei Milde walten ließ, weil es "keine Tätlichkeiten, sondern nur verbale Entgleisungen" gegeben habe. Neben den Stellungnahmen der Vereine und des Schiedsrichters berief sich das Gericht bei der Urteilsfindung auch auf die Aussage eines Schiedsrichter-Beobachters.

Der Vorsitzende bekräftigt, dass die Entscheidung des Schiedsrichters, die Partie abzubrechen, die richtige gewesen sei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Beide Vereine können innerhalb einer Woche Einspruch einlegen.

 
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  • Ironic
    Es wurde dem Spieler gesagt, was ohnehin viele Male in der Mainpost gestanden ist - sein Status.
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  • 97199
    Schön wäre jetzt noch wenn der Autor mal klargestellt hätte, dass es sich eben nicht um eine rassistische Äußerung gehandelt hat. Zu dem Urteil ist das Sportgericht nämlich auch gekommen.
    Da war er eindeutig zu voreilig und hat sich der Verleumdung vom SVH-Trainer Graf angeschlossen.
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  • Eriann08521603
    Nun, das wäre wirklich wichtig. Einen Beweis für eine Nicht-Rassistische Aussage habe ich noch nicht gesehen. Haben sie einen Beweis für eine Verleumdung diesbezüglich? Oder ist das Urteil zustande gekommen, weil am Ende niemand was gehört und wahrgenommen hat?
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