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Baskets und Wölfe
Klage wegen Corona-Überbrückungshilfen: Würzburg Baskets und Wölfe Würzburg verlieren, hoffen aber trotzdem
Zwei Würzburger Sportvereine klagten erfolglos gegen ihre abgewiesenen Corona-Hilfen. Wie es nun für Wölfe und Baskets weitergehen könnte.
Annina Schmitt von den Würzburg Baskets (links) und Roland Sauer von den Wölfen Würzburg (rechts).
Foto: Viktor Meshko, Thomas Obermeier | Annina Schmitt von den Würzburg Baskets (links) und Roland Sauer von den Wölfen Würzburg (rechts).
Tim Eisenberger
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:36 Uhr

Direkt nacheinander wurden am Freitag am Würzburger Verwaltungsgericht zwei Fälle verhandelt, die sehr ähnlich gelagert waren. Zunächst klagte Basketball-Bundesligist Würzburg Baskets gut 150.000 Euro vom Freistaat Bayern nicht ausgezahlter Gelder aus der Corona-Überbrückungshilfe IV ein. Dabei ging es um das erste Halbjahr 2022. Im Falle von Handball-Drittligist Wölfe Würzburg sollte es im Anschluss um 38.000 Euro gehen. Am Ende wurde die Klage der Baskets abgewiesen, die Wölfe zogen ihre Klage zurück, weil ein für sie negatives Urteil erwartbar war und der Klub sich die Gerichtskosten sparen wollte.

Klagen konnten die Vereine nur gegen die "grundsätzliche Ablehnung aus Willkür". Die IHK München-Oberbayern war im Auftrag des Freistaats zuständig für die Auszahlung der Gelder, verweigerte diese aber. Um den Vorwurf der Willkür zu entkräften, mussten die Anwälte der IHK aber nur nachweisen, dass sie in ähnlich gelagerten Fällen die Hilfen ebenfalls abgelehnt hatten. "So ist die Verwaltungspraxis", sagte Christoph Schwarz, der von der IHK beauftragte Anwalt, wiederholt. Das Gericht stimmte ihm zu. Der Vorsitzende Richter, der gut vorbereitet war, stellte Nachfragen zu den Richtlinien der Corona-Hilfen und ließ mehrfach ins Protokoll eintragen, dass die Vereine für die noch ausstehende Schlussabrechnung der IHK Unterlagen nachreichen dürften.

Umsatzeinbrüche nicht coronabedingt

Bei beiden Klubs ging es im Wesentlichen um zwei Kostenpunkte: die Hallenmiete, die nach Auffassung der IHK nicht als Fixkosten angesehen werden können, weil sie spielplanbedingt monatlich schwankt. Der überwiegende Teil der eingeklagten 150.000 Euro entfällt auf den dritten Kostenpunkt. Weil die Corona-Beschränkungen im April 2022 aufgehoben worden waren, sieht die IHK für das zweite Quartal (April, Mai, Juni) keine coronabedingten Umsatzeinbrüche, die es auszugleichen gelte. "Nicht als coronabedingt gelten beispielsweise Umsatzeinbrüche, die zurückzuführen seien auf wirtschaftliche Faktoren allgemeiner Art", heißt es in der Begründung der IHK. Bedeutet: Nur weil die Vereine vor der Saison 2021/22 weniger Sponsorengelder akquiriert und Dauerkarten verkauft haben, muss das nicht an den Corona-Einschränkungen liegen, sondern an der insgesamt schwächelnden Wirtschaft. Auch hier räumte das Gericht den Klägern die Möglichkeit ein, noch Unterlagen nachzureichen.

"Es ist ernüchternd, dass hier aufgrund von Richtlinien gegen uns entschieden wird. Warum macht man es uns so schwer?", fragt Annina Schmitt, Leiterin Rechnungswesen und Personal bei den Baskets, die am Freitag gemeinsam mit einer Anwältin vor Gericht erschienen war, im Anschluss an die Verhandlung. Sie kündigte an, die geforderten Unterlagen der IHK nachzureichen.

Roland Sauer, Geschäftsführer der Wölfe Würzburg, sagte nach der Verhandlung: "Die IHK hätte ja mal nachfragen können, dann hätten wir ihr genau erklären können, warum die Hallenmiete aus unserer Sicht Fixkosten sind." Auch die Wölfe wollen, für die Schlussabrechnung Unterlagen nachreichen. "Es geht in die nächste Runde", sagte Sauer kämpferisch. Das gilt vermutlich auch für die Baskets.

 
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