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Fußball
Gerichte weisen Beschwerden gegen Saisonwertung nach Abbruch ab
Das Verbandssportgericht und das Landgericht München I haben den Bayerischen Fußball-Verband in seiner Entscheidung bestätigt, die Saison 2019/21 abzubrechen und Auf- sowie Absteiger per Quotientenregel zu bestimmen.
Foto: Thinkstock | Das Verbandssportgericht und das Landgericht München I haben den Bayerischen Fußball-Verband in seiner Entscheidung bestätigt, die Saison 2019/21 abzubrechen und Auf- sowie Absteiger per Quotientenregel zu bestimmen.
Bearbeitet von Jürgen Sterzbach
 |  aktualisiert: 12.09.2022 15:25 Uhr

Das Verbands-Sportgericht beim Bayerischen Fußball-Verband (BFV) hat als letzte verbandsinterne sportgerichtliche Instanz 32 Beschwerden gegen den pandemiebedingten Saisonabbruch 2019/21 und gegen die Wertung per Quotientenregelung nach Paragraf 93 der BFV-Spielordnung mit Auf- und Absteigern sowie dem Aussetzen der Relegation als unbegründet abgewiesen. Darüber informiert der BFV in einer Pressemitteilung.

Darüber hinaus habe auch das Landgericht München I per Beschluss (Az. 37 0 7725/21) den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen. Dort hatte eine Münchner Anwaltskanzlei 17 Vereine aus ganz Bayern vertreten, die zudem Beschwerde beim Verbandsanwalt eingelegt hatten. Den Vereinen wurden die Urteile des Verbands-Sportgerichts am Donnerstag offiziell zugestellt.

"Das Landgericht hat in seiner sehr ausführlichen und detaillierten Begründung den Weg des Verbandsvorstandes, der bei allen Entscheidungen immer die Interessen aller im Blick haben muss und entsprechend abzuwägen hat, klar bestätigt", wird der für Rechtsfragen zuständige BFV-Vizepräsident Reinhold Baier in der Mitteilung zitiert. Der Beschluss des Zivilgerichts decke sich mit der Rechtsauffassung des Verbands, was den Umgang mit der abgebrochen Saison "in einer so zuvor nicht gekannten und für alle Beteiligten schwierigen Zeit" angehe.

 
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