Der ein oder andere Fan hat sich in den ersten Spielen der Bayernliga-Play-down-Runde des ERV Schweinfurt vielleicht schon gefragt: „Wo ist eigentlich Max Klughardt?“ Die zunächst banale Antwort: Weg! Der 18-jährige, hochtalentierte Spieler, der eigentlich beim VER Selb unter Vertrag steht, war von den Oberfranken im Rahmen einer Kooperation mit den Mighty Dogs mit einer Förderlizenz ausgestattet worden. Doch eine Woche vor Beginn der Abstiegsrunde kam die Nachricht: Klughardt wird ab sofort für den sich im Insolvenzverfahren befindlichen Oberligisten Bayreuth auflaufen.
Diese Nachricht kam für den ERV ebenso überraschend wie zur Unzeit, hatten die Schweinfurter doch auf einige Einsätze des Verteidigers im Kampf um den Klassenerhalt gehofft. Zumal er sich mit beherzten Auftritten in die Herzen vieler Fans gespielt hat. "Es ist ja kein Geheimnis, dass wir ihn am liebsten fest verpflichtet hätten", so der Vorstand Verwaltung, Stephan Steinert. Ihm stieß besonders sauer auf, dass die Schweinfurter erst davon erfuhren, dass Klughardt nicht mehr für sie spielen darf, als bereits alles zwischen Selb und Bayreuth geregelt war.
Wie ist so etwas möglich, wo doch die Schweinfurter einen gültigen Förderlizenzvertrag mit Selb geschlossen hatten und der Bayerische Eissportverband (BEV) den Mighty Dogs versicherte, dieser sei für die ganze Saison gültig? "Über die Förderlizenz entscheidet immer der abgebende Verein", erklärt Barbara Glatz, die beim BEV für das Passwesen zuständig ist. "Wenn Selb beschließt, die Förderlizenz jetzt an Bayreuth zu vergeben, können wir daran nichts ändern."
Das liegt vor allem daran, dass Zweitligist Selb und Oberligist Bayreuth dem Profibereich angehören und damit beim Deutschen Eishockey Bund (DEB) angesiedelt sind. Die Spieler werden als Arbeitnehmer behandelt. Damit greift das sogenannte Gesetz zur Arbeitnehmerüberlassung. Danach entscheiden nur der Arbeitgeber, in diesem Fall also Selb, und der Spieler, also Klughardt, an wen der Arbeitnehmer „ausgeliehen“ wird. Verbandsstatuten spielen keine Rolle. Im BEV, der ein Amateurverband ist, wäre ein solches Vorgehen nicht möglich. „Es hat hier also niemand etwas falsch gemacht, außer, dass zwischen den Vereinen vielleicht nicht wirklich gut kommuniziert wurde", sagt Glatz.
Dass die Schweinfurter sich auf die Einhaltung des Kooperationsvertrages verlassen haben, ist also ihr Problem? Einen solchen Fall habe Glatz in ihren 20 Jahren Verbandsarbeit noch nicht erlebt, sagt sie. Daher werde man sich im Sommer mit dem DEB zusammensetzen, um Regelungen zu finden, die eine Wiederholung möglichst ausschließen. Was nicht allzu leicht werden dürfte. „Ober sticht Unter“, macht Glatz deutlich, dass wohl auch in Zukunft eine Vertrauensbasis zwischen den Vereinen nötig sei. Bleibt die Frage, wie viel Sinn eine solche Förderlizenz für den Lizenznehmer dann überhaupt macht, wenn man trotz Verträgen völlig machtlos ist.
Dem Betroffenen dürfte zumindest in diesem Fall niemand böse sein. Dass Klughardt die Chance wahrnimmt, Oberliga-Eishockey zu spielen, ist sportlich nachvollziehbar. Zudem macht er deutlich, dass ihm die Entscheidung nicht leichtgefallen sei. „Ich bin in Schweinfurt super aufgenommen worden und bin dankbar, dass ich dort erste Erfahrungen im Senioren-Hockey sammeln konnte! Wir spielen in Bayreuth ja nur bis Ende des Monats. Danach werde ich definitiv zu einem Heimspiel kommen, um mich von der Mannschaft und den Fans zu verabschieden.“