Das juristische Gerangel um das Startrecht des zweiten bayerischen Amateur-Vertreters im DFB-Pokal-Wettbewerb geht in die Verlängerung: In der Verhandlung wird ein Urteil erst am Mittwoch erwartet - Türkgücü München und der FC 05 Schweinfurt müssen sich also noch etwas gedulden, ehe feststeht, wer in der ersten Runde gegen den FC Schalke 04 antreten darf. Das verkündete die Vorsitzende Richterin Gesa Lutz nach einer dreieinhalbstündigen mündlichen Sitzung des Landgerichts München I am Montag.
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"Die eineinhalb Tage nehmen wir uns jetzt einfach", sagte Lutz. In der komplizierten Causa will der Fußball-Drittligist Türkgücü München sein Startrecht in der ersten Runde des DFB-Pokals einklagen. Der Bayerische Fußball-Verband (BFV) hatte den FC 05 Schweinfurt für die Partie beim Bundesliga-Schlusslicht gemeldet. Dagegen hatte Türkgücü vor zwei Wochen, und damit keine 48 Stunden vor Anpfiff, eine Einstweilige Verfügung erwirkt - die Partie wurde verschoben.
Der BFV, der in dem Verfahren Beklagter ist, hatte mit seinen beiden Nominierungen aus der durch die Corona-Krise unterbrochene Regionalliga Bayern für einen Kompromiss sorgen wollen: mit den Münchnern als Aufsteiger, den neun Punkte zurückliegenden Schweinfurtern als Pokal-Teilnehmer. Damit zeigte sich Türkgücü-Boss Hasan Kivran trotz einer entsprechenden Absprache plötzlich nicht mehr einverstanden, weil die Schweinfurter die Münchner Drittliga-Lizenz wegen des Fehlens eines tauglichen Stadions angezweifelt hatten.
Sowohl Türkgücü München als auch der BFV, der weiterhin Schweinfurt für das Schalke-Spiel melden will, haben für den Fall einer Niederlage vor dem Landgericht Einspruch vor dem Oberlandesgericht angekündigt. Womit die von BFV-Präsident angestrebte schnelle Entscheidung wohl noch einige Zeit auf sich warten lassen wird. Die zweite DFB-Pokal-Runde ist ohnehin erst am 22./23. Dezember angesetzt. Der FC 05 Schweinfurt ist derzeit in dem Verfahren um die Pokal-Posse nur Beobachter.