
Das Verbands-Sportgericht des Bayerischen Fußball-Verbands (BFV) hat der Berufung von Schwaben Augsburg gegen den Abzug von zwölf Punkten zumindest in Teilen stattgeben: Die Siege des Fußball-Regionalligisten gegen den FC Schweinfurt 05 (4:3), Türkgücü München (3:1), Wacker Burghausen (3:2) und Eintracht Bamberg (2:0) behalten Bestand, obwohl der Klub in diesen Partien gegen die U23-Regel verstoßen hatte.
Die Schwaben hatten nicht ausreichend Akteure im Aufgebot, die unter 23 Jahre alt und für den Einsatz in deutschen Nationalmannschaften spielberechtigt wären. Deshalb hatte das Sportgericht Bayern den Aufsteiger in erster Instanz nicht nur zu einer Strafe verurteilt, sondern die Siege auch in Niederlagen umgewandelt. Dagegen waren die Augsburger in Berufung gegangen.
Zur Urteilsbegründung äußerte sich der BFV nicht, weil die betroffenen Klubs noch das ständige Schiedsgericht am OLG Nürnberg anrufen können. "Die Kommunikationshoheit obliegt den betreffenden Vereinen", heißt es in einer Mitteilung.
FC 05 prüft Schadensersatzansprüche aus Pokalspiel gegen Kickers
Damit bleibt es für Tabellenführer Schweinfurt zunächst bei vier Punkten Vorsprung auf den Tabellenzweiten Bayern München II. "Man darf nicht vergessen, dass wir sportlich verloren haben. Wir werden jetzt nicht auf Biegen und Brechen gegen das Urteil vorgehen, wir müssen uns auf uns konzentrieren", will FC-05-Geschäftsführer Markus Wolf Unruhe im Verein vermeiden, kündigt aber an: "Wenn die Anderen was unternehmen, hängen wir uns dran. Das geht nur gemeinschaftlich."
Allerdings wertet Wolf das Urteil als "Wahnsinn" mit Blick auf das Pokal-Achtelfinale gegen die Würzburger Kickers 2018, als der FC 05 gegen die U23-Regel verstoßen und am grünen Tisch seinen 3:1-Sieg aberkannt bekommen hatte. "Wir werden prüfen, wie lange die Verjährungsfrist ist und uns vorbehalten, Schadensersatzansprüche gegenüber dem BFV geltend zu machen. Ich komme mir verarscht vor."