
In Wolkshausen (Lkr. Würzburg) geht nach dem Mordversuch eines Mannes auf seinen Nachbarn die Suche nach der Tatwaffe weiter. Ein Taucher suchte im örtlichen Weiher nach der Schusswaffe. Zuvor war die zwei Kilometer langen Strecke vom Festplatz in Euerhausen (Lkr. Würzburg) zum Wohnort des Verdächtigen in Wolkshausen abgesucht worden.
Suche nach der Tatwaffe
Offenbar hat der tatverdächtige 70-Jährige die Waffe auf der Flucht verschwinden lassen. Zuvor soll er am Samstag beim Feuerwehrfest im benachbarten Euerhausen seinem Nachbarn überraschend in den Rücken geschossen haben.
Der 55-Jährige erlitt dabei schwere Verletzungen im Oberkörper. Ob er durch den Anschlag, den die Staatsanwaltschaft als versuchten Mord wertet, bleibende Schäden davonträgt, ist noch ungewiss.
Verfolgern gedroht
Mehrere Besucher des Festes, die den Täter aufhalten wollten, soll er ebenfalls bedroht haben: „Ich habe noch ein paar Kugeln dabei“, habe er geraunt, wie sich ein Zeuge erinnert. Die Polizei umstellte das Haus des 70-Jährigen und nahm ihn 45 Minuten später fest. „Viele Möglichkeiten hatte er nicht, die Waffe verschwinden zu lassen“, sagt ein Polizist.
Warum durfte er Schusswaffen haben?
Indessen stellt sich immer stärker die Frage, warum der Mann überhaupt noch Schusswaffen besitzen konnte, obwohl er bereits zuvor durch gewaltsames Verhalten aufgefallen war – und das den Behörden auch bekannt war.
Schon einmal handgreiflich
Bereits am 31. Juli 2015 hatte der allein lebende Junggeselle nach Recherchen der Redaktion völlig überraschend auf offener Straße die Frau seines jetzigen Opfers überfallen. Das brachte ihn im Mai 2016 auf die Anklagebank. Gerichtsreporter Franz Barthel dokumentierte damals die Aussagen in der Verhandlung bei Amtsrichter Thomas Behl.
„Ich stand mit der Nachbarin auf der Straße, als der Angeklagte mit seinem Auto vorbei kam“, sagte die Frau im Zeugenstand. Der Mann sei ausgestiegen und auf sie zugekommen. „Jetzt krieg ich dich“, habe er gerufen, ihr beide Hände um den Hals gelegt und sie gewürgt. „Der Gerichtsmediziner bezeichnete das beschriebene Würgen als lebensgefährlich“, erinnert sich Reporter Barthel mit Blick auf seine Notizen.
„Der hat Ärger mit einigen Leuten“
„Der hat Ärger mit einigen Leuten im Dorf“, erzählte das damalige Opfer dem Gericht, „der hat auch schon Leute angegriffen“. Aber niemand habe ihn angezeigt, weil „alle Angst vor ihm haben“. Das Opfer lüge und habe „Probleme im Kopf“, antwortete der Angeklagte. Ihre Familie terrorisiere ihn seit 40 Jahren. Der Amtsrichter hatte kein Verständnis für die Art des Angeklagten, sich „aufzuführen wie die Axt im Wald“. Er verurteilte den 70-Jährigen zu acht Monaten Haft ohne Bewährung.
Zwei Jahre verzögert
Doch der Angeklagte ging in Berufung. Die zog sich zwei Jahre hin, weil der 70-Jährige sich nicht begutachten ließ. Für den 19. Juli war nun eine erneute Verhandlung angesetzt. Beim Landratsamt wusste man um den Vorfall, sah aber keine Grundlage, ihm die Erlaubnis für zwei Schusswaffen zu entziehen, die er legal besaß.
Ungehemmte Drohung nach dem Urteil
Geradezu prophetisch muten – jetzt nach dem Mordversuch auf den Ehemann des damaligen Opfers – die letzten Worte im Amtsgericht Würzburg nach dem Urteil vor zwei Jahren an. Reporter Franz Barthel hat sie noch gut im Ohr hat: „Ich habe nix gemacht,“ habe der Verurteilte gesagt. Und: Man könne ja mal ausprobieren, was passiert, wenn er wirklich zulange.
Keiner prueft die korrekte Anwendung der Moeglichkeiten
Parkst du falsch, ist dein Tuev abgelaufen kann das die Polizei selbst regeln. Alles andere ist fuer die zermuerbend.
Man kann sich wundern und nur noch uebergeben
Wenn den Tüv abgelaufen ist, mehr als einen Monat, kann die Polizei OWi Verfahren, das weitere Verfahren jedoch wird durch die jeweilige Zulassungstelle veranlasst. Die Polizei ist dann in dem Fall höchsten nochmal als Exekutive involviert. Das gleiche gilt auch für Strafzettel.
Wahnsinn:
- Ein Biodeutscher begeht ein Gewaltverbrechen und die Flüchtlingspolitik wird herangezogen.
- Legislative und Judikative sind überlastet, doch es wird nach schärferen Gesetzten geschreien.
Es gibt bereits jetzt ausreichende Rechtsmittel um das Risiko einer solchen Tat zu minimieren, doch die Anwendung kann eben nur stattfinden, wenn auch entsprechendes Personal da ist. Eine Verschärfung bringt also höchstens nur noch mehr Arbeit mit sich. Und dieser Zustand war auch schon vor 2015 so, liegt also wohl eher am Personalschlüssel.
Aber nach unten treten und unreflektiert Parolen nachplappern ist halt schon echt bequem.
Unser Rechtswesen ist total überlastet und überfordert und das auf Dauer. Der Grund: Die Folge der totalen Öffnung der Grenzen. Der Schrei nach dem Rechtsstaat verhallt.
Täter laufen daher sehr lange frei herum. Täter machen weiter. Oder machen sich aus dem einfach aus dem Staub. Das ist das Ergebnis "unserer" unbedachten Willkommenskultur. Warnungen wurden und werden immer noch nicht gehört. Was heute an Maßnahmen diskutiert kommt drei Jahre zu spät. Und bis zu einer möglichen Umsetzung wird es noch weitere Jahre dauern. Die "Unterwelt", das "Böse" schläft nicht!
Anscheinend glaubt aber das Wahlvolk an die Wahlkampfpropagandagesetze diverser Bierzeltpopulisten.
Wenn man besoffen Auto fährt, kann man sich der Blutprobe auch nicht mal eben entziehen, oder?