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Würzburg
Zwei Buben gequält: Bewährung für ehemalige Pflegemutter
Laut Anklage hatte die Frau zwei ihr anvertraute Buben bis zur Todesangst gequält. In der Berufung erreichte sie eine Reduzierung des Strafmaßes und die Bewährung.
Vor dem Landgericht Würzburg fand die Berufungsverhandlung gegen eine ehemalige Pflegemutter statt.
Foto: Daniel Karmann, dpa | Vor dem Landgericht Würzburg fand die Berufungsverhandlung gegen eine ehemalige Pflegemutter statt.
Franz Barthel
 |  aktualisiert: 07.04.2020 13:05 Uhr

Wegen Misshandlung Schutzbefohlener war im vergangenen Jahr eine Pflegemutter vom Schöffengericht Gemünden zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt worden. Die gelernte Erzieherin hatte mit der Hand und einem Teppichklopfer bestraft, mit kalt Abduschen und in der Garage statt im Bett schlafen. Die Opfer waren zwei Buben im Alter zwischen acht und zehn Jahren. In der Berufungsinstanz vor dem Landgericht Würzburg wurde am Mittwoch das Strafmaß um zwei Monate reduziert, die Strafe zur Bewährung ausgesetzt.

Für den Vorsitzenden Richter Thomas Trapp ging dabei ein vorweihnachtlicher Wunsch in Erfüllung. Er wolle nicht, sagte er bei Verhandlungsbeginn, dass durch eine umfangreiche Beweisaufnahme die vielen Pflegeeltern, die hervorragende Arbeit leisten, unverschuldet "unter Generalverdacht geraten". Für sie und ihre "Kinder" sei die Weihnachtszeit oft ohnehin emotional stark belastet. Er wolle auch nicht, dass die Opfer beim therapeutischen Aufarbeiten ihrer Erlebnisse durch die erneute Vernehmung einen Rückschlag erleiden. Daher bat Trapp um ein Prozessverhalten, das den Opferschutz ernstnehme und allen Beteiligten einen gewissen Weihnachtsfrieden möglich mache. Sein Wunsch wurde verstanden und erhört.

"Behandlung" im Waschbecken, bei der die Opfer befürchteten zu ertrinken

Die beiden misshandelten Buben sollen bei Bestrafungen zum Teil Todesangst gehabt haben: übernachten im Keller ohne Matratze, kalt duschen, bis ein Diebstahl "gebeichtet" wurde, oder "Behandlung" im Waschbecken, bei der die Opfer befürchteten zu ertrinken. Die Anklage erwähnte auch 100 angekündigte Ohrfeigen "am Stück", bei denen die Pflegemutter laut mitgezählt habe. Sie soll nach 50  Ohrfeigen nur deswegen abgebrochen haben,  weil das Telefon klingelte.

Es gab keine Einlassung der Angeklagten. Da umfangreiche Gutachter-Kosten auf sie zukommen, verhängte das Gericht als Bewährungsauflage nur einen eher symbolischen Betrag: 1200 Euro sind, in Monatsraten zu je 100 Euro, an eines der Opfer zu zahlen. Dessen Angaben hatte eine Gutachterin –  "leider erst nach der Verhandlung in Gemünden zugezogen", so das Gericht – als zweifelsfrei glaubwürdig ermittelt. Beim anderen Opfer gab es Zweifel. Daher ist das Verfahren in seinem Fall vorläufig eingestellt worden.

Die Angeklagte hat das Urteil  angenommen, der Staatsanwalt will erst noch darüber nachdenken

Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Auf Frage nach ihrer beruflichen Zukunft versicherte die Angeklagte, sie werde niemals mehr Pflegekinder aufnehmen. Derzeit pflege sie den 99 Jahre alten künftigen Schwiegervater.

Besondere Tragik des Geschehens: Einer der misshandelten Buben hatte durch einen Verkehrsunfall seine Eltern verloren und war deswegen von der Stadt Würzburg zu dieser Pflegemutter gebracht worden. Die war vorher lange Zeit Leiterin eines Kindergartens im Landkreis Main-Spessart und sitzt inzwischen zehn Stunden in der Woche in einem Supermarkt an der Kasse. Die Angeklagte hat das Urteil sofort angenommen, der Staatsanwalt will erst noch darüber nachdenken. Er hatte sich im Plädoyer gegen eine Bewährungsstrafe gewandt.

 
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  • hilmar.gehrig@web.de
    Das Urteil kann nicht gerecht sein. Die jahrelang mißhandelten Kinder haben ihr Leben lang
    damit zu kämpfen und diese Frau kommt nicht einen Tag ins Gefängnis.
    Ihnen steht beiden ein ordentliches Schmerzensgeld zu. Was hat das bevorstehende
    Weihnachtsfest damit zu tun ? Hoffentlich gibt sich die Staatsanwaltschaft damit nicht zufrieden.
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  • redaktion@tvmainfranken.de
    Das Urteil ist ein absoluter Witz!
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  • MedDeeg@web.de
    Vor allem bei diesem "Richter" - leider zensiert die Mainpost die Kommentare, die sich mit der Person Thomas Trapp und dessen Rolle als Staatsanwalt befassen.....
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  • derlandes
    Was bitte geht in einem hoch bezahlten Richter vor ?

    Es geht hier um einen Einzelfallprozess. Gerade hier muss hart bestraft werden, dass die Pflegeltern vor einem schlechten Ruf dieses Berufsstandes geschützt werden.
    Es lässt sich auch bei einem harten Urteil deutlich benennen, dass es zahlreiche gute und pflichtbewusste Pflegeeltern gibt.
    Die Hälfte der Taten ist doch schon ausreichend um ernsthaft vorzugehen.
    Es interessiert hier keinen, ob in vier Wochen Weihnachten ist oder nicht !
    Nicht verständlich
    Was bitte hat der Richter geraucht ?
    Waterboarding im Waschbecken. Die beiden Buben haben doch die letzten Jahre kein Weihnachten erlebt. Hat der Richter Trapp überhaupt über das unsägliche Leid der Kinder nachgedacht ? Wie sollen Kinder mit dieser Abwertung durch Verhöre, fünfzig Ohrfeigen sowie zahlreichen Nächten in kalten und staubigen Gareagen/ Kellern zu normalen Persönlichkeiten heranwachsen ?
    Die Frau wird jetzt ungestraft auf einen hilflosen 99 Jahre alten Mann losgelassen
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  • MedDeeg@web.de
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  • kaka
    Da fragt man sich schon, wie so ein Urteil zu bewährten ist. Diese Frau gehört ohne Wenn und Aber eingesperrt! Na hoffentlich vergreift sie sich nicht auch noch am pflegebedürftigen Opa.
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  • Albatros
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  • mausschanze
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  • MedDeeg@web.de
    Geht das aus dem Bericht richtig hervor: die Angeklagte hat mit den Kindern eine Art "Water-Boarding" veranstaltet?
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  • MedDeeg@web.de
    ..." Er wolle nicht...dass durch eine umfangreiche Beweisaufnahme die vielen Pflegeeltern, die hervorragende Arbeit leisten, unverschuldet "unter Generalverdacht geraten"....

    Diese Aussage ist erklärungsbedürftig! Abgesehen von der Arbeitsentlastung für den sog. Richter: WIE kann bitte eine "umfangreiche Beweisaufnahme" die vielen Pflegeeltern unter "Generalverdacht" stellen, Herr Barthel? Seit wann führt man aus "Rücksicht" auf irgendwelche Berufsgruppen keine ordentliche Beweisführung mehr in einem Einzelfall-Prozess durch?

    Die Justiz Würzburg ist sonst nicht zimperlich, wenn es um die "Vernehmung" traumatisierter Kinder geht! Das Familiengericht bspw. hat meine 9-jährige Tochter mit der Zielsetzung "vernommen", ein lästiges Verfahren loszuwerden. Ein traumatisiertes Kind wurde durch zielgerichtetes subjektives Fragen dazu gebracht, den Kontakt zu seinem Vater als "nicht wichtig" darzustellen!

    Über diesen psychischen Missbrauch von Kindern berichtet hier kein Gerichtsreporter!
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  • xyz123
    Wer so etwas Kindern und noch dazu einem Waisenkind antut, gehört ins Gefängnis !!!
    Es bleibt zu hoffen, daß die Buben nicht ihr erlittenes Leid an anderen ausleben ! Bitte sorgen Sie für einen guten Therapieplatz für die Opfer !
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  • p.grieb69@gmail.com
    Diese Befürchtung habe ich leider auch. Wäre nicht das Erste Mal, daß die Opfer später selbst zu Tätern werden. Ich hoffe, die beiden bekommen eine gute Hilfe.
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  • Hery.Mennig@web.de
    Hoffentlich legt die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel ein. Ich kann zwar die Begründung des Richters einigermaßen nachvollziehen aber er hätte die Verhandlung auch auf einen Termin nach Weihnachten legen können. Irgendwie eigenartig sich so einen "vorweihnachtlichen Wunsch" zu erfüllen. Diese Frau sollte auf jeden Fall für etwa ein Jahr in den Knast.
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  • Albatros
    Was sind diesem Land und der Gesellschaft unsere Kinder wert. Für`s totfahren im Vollrausch gibt es eine Geldstrafe, wer ihm schutzbefohlene Kinder quält und misshandelt, der bekommt Bewährung. Ich will nicht Jura studieren müssen, damit ich unser Rechtssystem verstehe. Unser Rechtsystem muss ein moralisches Spiegelbild der Gesellschaft sein, kein Erklärungsprogramm für Täter. Strafen müssen eine Signalwirkung haben und werden somit auch eine präventive Wirkung zeigen. Alkohol, Drogen und sonstige Rauschmittel müssen strafverschärfend wirken und nicht zum Freispruch führen. Unsere Gesetzgebung ist stark überholungsbedürftig.
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  • MedDeeg@web.de
    Wovon träumen Sie...?

    Das einzige, was diese CSU-Juristen interessiert, ist der eigene "Ruf" bzw. die eigene Fassade. Kritiker und Menschen, die den Mund aufmachen, gilt es einzuschüchtern und mundtot zu machen, da fordert man dann schon mal plakativ 5 Jahre Haft - für "Verleumdung":

    "Bayern fordert bis zu fünf Jahre Haft für Verleumdungen"...

    https://www.zeit.de/politik/deutschland/2019-11/cybermobbing-bayern-haft-verleumdung-georg-eisenreich-csu-hatespeech
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  • Albatros
    @mdeeg, wovon ich täume? Ich träume davon, dass Täter gerecht bestraft werden und nicht aufgrund eines Zustandes, welchen sie selbst herbeigeführt haben, von ihrer Schuld befreit werden. Ich träume davon, dass nicht jede Form von Vergangenheitserfahrungen von Gutachtern dazu benutzt werden, Beschuldigte für schuldunfähig zu erklären. Ich träume davon, dass Opfer besser geschützt werden als Täter. Die meisten Eltern in diesem Land erziehen ihre Kinder zu selbständigen und verantwortungsbewussten Menschen. Diese lernen, dass sie für ihr Tun und Handeln verantwortlich sind. Das Gesetz sieht dies leider in vielen Fällen nicht vor, so dass gerade für viele junge Menschen ein falsches Signal gesendet wird. Unser Rechtssystem sieht Gott sei Dank keine Todesstrafe mehr vor, aber es hat sich in eine Richtung entwickelt, welche den Geschädigten und Opfern nicht mehr gerecht wird.
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  • MedDeeg@web.de
    Die Frage war rhetorisch gemeint. Die "Strafe" hier ist tatsächlich ein Witz.

    Die Kehrseite der von Ihnen aufgezählten Faktoren, über die zu diskutieren ist, ist allerdings eine Justiz, die aus dem Ruder läuft, wenn es darum geht, Menschen aus z.T. völlig rechtsfremden und eigenen Interessen zu stigmatisieren und zu vernichten: die gezielte Kriminalisierung, die dramatische zielgerichtete Pathologisierung von lästigen Kritikern und Bürgern, denen wenig bis nichts vorzuwerfen ist. Erinnert sei an den Fall Gustl Mollath.
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