Wegen Misshandlung Schutzbefohlener war im vergangenen Jahr eine Pflegemutter vom Schöffengericht Gemünden zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt worden. Die gelernte Erzieherin hatte mit der Hand und einem Teppichklopfer bestraft, mit kalt Abduschen und in der Garage statt im Bett schlafen. Die Opfer waren zwei Buben im Alter zwischen acht und zehn Jahren. In der Berufungsinstanz vor dem Landgericht Würzburg wurde am Mittwoch das Strafmaß um zwei Monate reduziert, die Strafe zur Bewährung ausgesetzt.
Für den Vorsitzenden Richter Thomas Trapp ging dabei ein vorweihnachtlicher Wunsch in Erfüllung. Er wolle nicht, sagte er bei Verhandlungsbeginn, dass durch eine umfangreiche Beweisaufnahme die vielen Pflegeeltern, die hervorragende Arbeit leisten, unverschuldet "unter Generalverdacht geraten". Für sie und ihre "Kinder" sei die Weihnachtszeit oft ohnehin emotional stark belastet. Er wolle auch nicht, dass die Opfer beim therapeutischen Aufarbeiten ihrer Erlebnisse durch die erneute Vernehmung einen Rückschlag erleiden. Daher bat Trapp um ein Prozessverhalten, das den Opferschutz ernstnehme und allen Beteiligten einen gewissen Weihnachtsfrieden möglich mache. Sein Wunsch wurde verstanden und erhört.
"Behandlung" im Waschbecken, bei der die Opfer befürchteten zu ertrinken
Die beiden misshandelten Buben sollen bei Bestrafungen zum Teil Todesangst gehabt haben: übernachten im Keller ohne Matratze, kalt duschen, bis ein Diebstahl "gebeichtet" wurde, oder "Behandlung" im Waschbecken, bei der die Opfer befürchteten zu ertrinken. Die Anklage erwähnte auch 100 angekündigte Ohrfeigen "am Stück", bei denen die Pflegemutter laut mitgezählt habe. Sie soll nach 50 Ohrfeigen nur deswegen abgebrochen haben, weil das Telefon klingelte.
Es gab keine Einlassung der Angeklagten. Da umfangreiche Gutachter-Kosten auf sie zukommen, verhängte das Gericht als Bewährungsauflage nur einen eher symbolischen Betrag: 1200 Euro sind, in Monatsraten zu je 100 Euro, an eines der Opfer zu zahlen. Dessen Angaben hatte eine Gutachterin – "leider erst nach der Verhandlung in Gemünden zugezogen", so das Gericht – als zweifelsfrei glaubwürdig ermittelt. Beim anderen Opfer gab es Zweifel. Daher ist das Verfahren in seinem Fall vorläufig eingestellt worden.
Die Angeklagte hat das Urteil angenommen, der Staatsanwalt will erst noch darüber nachdenken
Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Auf Frage nach ihrer beruflichen Zukunft versicherte die Angeklagte, sie werde niemals mehr Pflegekinder aufnehmen. Derzeit pflege sie den 99 Jahre alten künftigen Schwiegervater.
Besondere Tragik des Geschehens: Einer der misshandelten Buben hatte durch einen Verkehrsunfall seine Eltern verloren und war deswegen von der Stadt Würzburg zu dieser Pflegemutter gebracht worden. Die war vorher lange Zeit Leiterin eines Kindergartens im Landkreis Main-Spessart und sitzt inzwischen zehn Stunden in der Woche in einem Supermarkt an der Kasse. Die Angeklagte hat das Urteil sofort angenommen, der Staatsanwalt will erst noch darüber nachdenken. Er hatte sich im Plädoyer gegen eine Bewährungsstrafe gewandt.
damit zu kämpfen und diese Frau kommt nicht einen Tag ins Gefängnis.
Ihnen steht beiden ein ordentliches Schmerzensgeld zu. Was hat das bevorstehende
Weihnachtsfest damit zu tun ? Hoffentlich gibt sich die Staatsanwaltschaft damit nicht zufrieden.
Es geht hier um einen Einzelfallprozess. Gerade hier muss hart bestraft werden, dass die Pflegeltern vor einem schlechten Ruf dieses Berufsstandes geschützt werden.
Es lässt sich auch bei einem harten Urteil deutlich benennen, dass es zahlreiche gute und pflichtbewusste Pflegeeltern gibt.
Die Hälfte der Taten ist doch schon ausreichend um ernsthaft vorzugehen.
Es interessiert hier keinen, ob in vier Wochen Weihnachten ist oder nicht !
Nicht verständlich
Was bitte hat der Richter geraucht ?
Waterboarding im Waschbecken. Die beiden Buben haben doch die letzten Jahre kein Weihnachten erlebt. Hat der Richter Trapp überhaupt über das unsägliche Leid der Kinder nachgedacht ? Wie sollen Kinder mit dieser Abwertung durch Verhöre, fünfzig Ohrfeigen sowie zahlreichen Nächten in kalten und staubigen Gareagen/ Kellern zu normalen Persönlichkeiten heranwachsen ?
Die Frau wird jetzt ungestraft auf einen hilflosen 99 Jahre alten Mann losgelassen
Diese Aussage ist erklärungsbedürftig! Abgesehen von der Arbeitsentlastung für den sog. Richter: WIE kann bitte eine "umfangreiche Beweisaufnahme" die vielen Pflegeeltern unter "Generalverdacht" stellen, Herr Barthel? Seit wann führt man aus "Rücksicht" auf irgendwelche Berufsgruppen keine ordentliche Beweisführung mehr in einem Einzelfall-Prozess durch?
Die Justiz Würzburg ist sonst nicht zimperlich, wenn es um die "Vernehmung" traumatisierter Kinder geht! Das Familiengericht bspw. hat meine 9-jährige Tochter mit der Zielsetzung "vernommen", ein lästiges Verfahren loszuwerden. Ein traumatisiertes Kind wurde durch zielgerichtetes subjektives Fragen dazu gebracht, den Kontakt zu seinem Vater als "nicht wichtig" darzustellen!
Über diesen psychischen Missbrauch von Kindern berichtet hier kein Gerichtsreporter!
Es bleibt zu hoffen, daß die Buben nicht ihr erlittenes Leid an anderen ausleben ! Bitte sorgen Sie für einen guten Therapieplatz für die Opfer !
Das einzige, was diese CSU-Juristen interessiert, ist der eigene "Ruf" bzw. die eigene Fassade. Kritiker und Menschen, die den Mund aufmachen, gilt es einzuschüchtern und mundtot zu machen, da fordert man dann schon mal plakativ 5 Jahre Haft - für "Verleumdung":
"Bayern fordert bis zu fünf Jahre Haft für Verleumdungen"...
https://www.zeit.de/politik/deutschland/2019-11/cybermobbing-bayern-haft-verleumdung-georg-eisenreich-csu-hatespeech
Die Kehrseite der von Ihnen aufgezählten Faktoren, über die zu diskutieren ist, ist allerdings eine Justiz, die aus dem Ruder läuft, wenn es darum geht, Menschen aus z.T. völlig rechtsfremden und eigenen Interessen zu stigmatisieren und zu vernichten: die gezielte Kriminalisierung, die dramatische zielgerichtete Pathologisierung von lästigen Kritikern und Bürgern, denen wenig bis nichts vorzuwerfen ist. Erinnert sei an den Fall Gustl Mollath.