Was die Kreisgruppen Würzburg und Main-Spessart des Bund Naturschutz (BN) schon länger beobachten, fand kürzlich auch im Verlauf des Leinachbachs zwischen den Gemeinden Leinach und Zellingen Bestätigung. Auch hier hatten sich Biber als Baumeister betätigt, Dämme errichtet und unterhalb der somit aufgestauten Wasseroberfläche Bauten ins angrenzende Ufer gegraben. Nach Beseitigung von mindestens drei Biberdämmen im Verlauf des Leinachbachs auf Gemarkung des Marktes Zellingen liegen die Zugänge zu den Wohnkesseln nun frei.
Dass die an der Leinach offensichtlich mit massivem Aufwand erfolgte Beseitigung von Biber-Dämmen an Gewässern durch die Artenschutzrechtliche Ausnahmeverordnung (AAV) legitimiert ist, steht für Bund-Geschäftsführer Steffen Jodl im krassen Gegensatz zu geltendem Europarecht. "Deshalb gibt es auch keinerlei rechtliche Handhabe, gegen derartige Maßnahmen vorzugehen", bedauert Jodl.
In einer Pressemitteilung zeigt sich auch BN-Kreisvorsitzender Armin Amrehn "erschüttert über die wiederholten und massiven Eingriffe." Und ergänzend bemerkt Erwin Scheiner, Vorsitzender der BN-Kreisgruppe Main-Spessart: "An der Leinach wurde nun nicht nur ein Damm eingerissen, sondern eine ganze Lebensstätte zerstört. Der eigentlich vor Feinden sichere Zugang zum Wohnkessel wird durch die Absenkung des Wasserspiegels freigelegt. Fuchs und Steinmarder haben dann Zugang zu Jungtieren, die sich im Wohnkessel befinden können." Doch sehen sich die Naturschutzbehörden der vom bayerischen Umweltministerium erlassenen Artenschutzrechtlichen Ausnahmeverordnung hilflos gegenüber.
Von Passanten war BN-Geschäftsführer Steffen Jodl auf die am Leinachbach erfolgten Beseitigungen von Biberdämmen aufmerksam gemacht worden. Das Vorgehen selbst bleibt unterdessen suspekt. Der Bereich im Verlauf des Leinachbachs, in dem sich bis vor Kurzem noch mindestens drei Dämme befanden, betrifft die Gemarkung des Marktes Zellingen. Im Bauamt des dortigen Rathaus ließ sich zumindest der Besitzstand unzweifelhaft klären. Während es sich im Bereich der Gemeinde Leinach um einen so genannten Anlieger-Bach handelt, befindet sich der Bachlauf und die angrenzenden Uferstreifen auf dem Gebiet des Marktes Zellingen im Eigentum der Kommune.
Wer mähte in dem Bereich?
Nach Auskunft der dortigen Verwaltung soll es aber an den somit zuständigen Bauhof in Zellingen keinen Auftrag zur Beseitigung der Biberdämme gegeben haben. Nicht klären ließ sich im Zuge der Recherche durch diese Redaktion auch, durch wen Mäharbeiten parallel der beiden Ufer erfolgten. Auch die Nachfrage bei einem Bio-Landwirt, der die angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen bewirtschaftet, ergab keinerlei Hinweise oder Erkenntnisse über den Hergang. "Dass sich dort Biber-Dämme befinden, ist doch jedem bekannt. Von einer Beseitigung habe ich aber nichts bemerkt", erklärte der Landwirt.
Aufgrund von Spuren entlang des Ufers hofft Steffen Jodl, dass trotz der beseitigten Dämme und freiliegender Wohnkessel sich doch noch ein Biber in dem Bereich aufhält. "Damm und Wohnraum von Bibern bilden eine Einheit als Lebensstätte, die im Grunde vor Zerstörung durch den Paragraphen 44 des Bundesnaturschutzgesetzes geschützt sind - gäbe es da in Bayern nicht eine Artenschutzrechtliche Ausnahmeverordnung (AAV), die diesen Schutz aushebelt. Sie berücksichtigt nicht, dass Biber eben auch in die Ufer hinein Behausungen anlegen und nicht nur in Biberburgen ihre Jungen aufziehen. Der BN fordert daher eine dringende Änderung", erklärt Jodl nachdrücklich.