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Leinach
Zerstörung von Biber-Dämmen ruft Naturschützer auf den Plan
Wer hat die Biberdämme im Verlauf des Leinachbachs entfernt? Naturschützer zeigen sich besorgt, denn ein Verantwortlicher konnte bis jetzt noch nicht gefunden werden.
Nach Beseitigung von mindestens drei Biberdämmen im Verlauf des Leinachbachs auf der Gemarkung des Marktes Zellingen liegen die Zugänge zu den Wohnkesseln nun frei.
Foto: Herbert Ehehalt | Nach Beseitigung von mindestens drei Biberdämmen im Verlauf des Leinachbachs auf der Gemarkung des Marktes Zellingen liegen die Zugänge zu den Wohnkesseln nun frei.
Herbert Ehehalt
 |  aktualisiert: 14.02.2024 00:12 Uhr

Was die Kreisgruppen Würzburg und Main-Spessart des Bund Naturschutz (BN) schon länger beobachten, fand kürzlich auch im Verlauf des Leinachbachs zwischen den Gemeinden Leinach und Zellingen Bestätigung. Auch hier hatten sich Biber als Baumeister betätigt, Dämme errichtet und unterhalb der somit aufgestauten Wasseroberfläche Bauten ins angrenzende Ufer gegraben. Nach Beseitigung von mindestens drei Biberdämmen im Verlauf des Leinachbachs auf Gemarkung des Marktes Zellingen liegen die Zugänge zu den Wohnkesseln nun frei.

Dass die an der Leinach offensichtlich mit massivem Aufwand erfolgte Beseitigung von Biber-Dämmen an Gewässern durch die Artenschutzrechtliche Ausnahmeverordnung (AAV) legitimiert ist, steht für Bund-Geschäftsführer Steffen Jodl im krassen Gegensatz zu geltendem Europarecht. "Deshalb gibt es auch keinerlei rechtliche Handhabe, gegen derartige Maßnahmen vorzugehen", bedauert Jodl.

"An der Leinach wurde nun nicht nur ein Damm eingerissen, sondern eine ganze Lebensstätte zerstört."
Erwin Scheiner

In einer Pressemitteilung zeigt sich auch BN-Kreisvorsitzender Armin Amrehn "erschüttert über die wiederholten und massiven Eingriffe." Und ergänzend bemerkt Erwin Scheiner, Vorsitzender der BN-Kreisgruppe Main-Spessart: "An der Leinach wurde nun nicht nur ein Damm eingerissen, sondern eine ganze Lebensstätte zerstört. Der eigentlich vor Feinden sichere Zugang zum Wohnkessel wird durch die Absenkung des Wasserspiegels freigelegt. Fuchs und Steinmarder haben dann Zugang zu Jungtieren, die sich im Wohnkessel befinden können." Doch sehen sich die  Naturschutzbehörden der vom bayerischen Umweltministerium erlassenen Artenschutzrechtlichen Ausnahmeverordnung hilflos gegenüber.

Mindestens drei solcher gewaltiger Biberdämme wurden im Verlauf des Leinachbaches auf Gemarkung des Marktes Zellingen entfernt.
Foto: Herbert Ehehalt | Mindestens drei solcher gewaltiger Biberdämme wurden im Verlauf des Leinachbaches auf Gemarkung des Marktes Zellingen entfernt.

Von Passanten war BN-Geschäftsführer Steffen Jodl auf die am Leinachbach erfolgten Beseitigungen von Biberdämmen aufmerksam gemacht worden. Das Vorgehen selbst bleibt unterdessen suspekt. Der Bereich im Verlauf des Leinachbachs, in dem sich bis vor Kurzem noch mindestens drei Dämme befanden, betrifft die Gemarkung des Marktes Zellingen. Im Bauamt des dortigen Rathaus ließ sich zumindest der Besitzstand unzweifelhaft klären. Während es sich im Bereich der Gemeinde Leinach um einen so genannten Anlieger-Bach handelt, befindet sich der Bachlauf und die angrenzenden Uferstreifen auf dem Gebiet des Marktes Zellingen im Eigentum der Kommune.

Wer mähte in dem Bereich?

Nach Auskunft der dortigen Verwaltung soll es aber an den somit zuständigen Bauhof in Zellingen keinen Auftrag zur Beseitigung der Biberdämme gegeben haben. Nicht klären ließ sich im Zuge der Recherche durch diese Redaktion auch, durch wen Mäharbeiten parallel der beiden Ufer erfolgten. Auch die Nachfrage bei einem Bio-Landwirt, der die angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen bewirtschaftet, ergab keinerlei Hinweise oder Erkenntnisse über den Hergang. "Dass sich dort Biber-Dämme befinden, ist doch jedem bekannt. Von einer Beseitigung habe ich aber nichts bemerkt", erklärte der Landwirt.

Aufgrund von Spuren entlang des Ufers hofft Steffen Jodl, dass trotz der beseitigten Dämme und freiliegender Wohnkessel sich doch noch ein Biber in dem Bereich aufhält. "Damm und Wohnraum von Bibern bilden eine Einheit als Lebensstätte, die im Grunde vor Zerstörung durch den Paragraphen 44 des Bundesnaturschutzgesetzes geschützt sind - gäbe es da in Bayern nicht eine Artenschutzrechtliche Ausnahmeverordnung (AAV), die diesen Schutz aushebelt. Sie berücksichtigt nicht, dass Biber eben auch in die Ufer hinein Behausungen anlegen und nicht nur in Biberburgen ihre Jungen aufziehen. Der BN fordert daher eine dringende Änderung", erklärt Jodl nachdrücklich.

Über die Verordnung

Unter anderem sagt die Verordnung über die Zulassung von Ausnahmen von den Schutzvorschriften für besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten aus:  "Zur Abwendung erheblicher wirtschaftlicher Schäden, im Interesse der Gesundheit des Menschen sowie aus Gründen der öffentlichen Sicherheit wird nach Maßgabe der Abs. 2 bis 7 abweichend von § 44 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 BNatSchG gestattet, Bibern (Castor fiber) in der Zeit vom 1. September bis 15. März nachzustellen, sie zu fangen und zu töten. Abweichend von § 44 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BNatSchG dürfen Biberdämme, soweit besetzte Biberburgen nicht beeinträchtigt werden, und nicht besetzte Biberburgen beseitigt werden."
Quelle: ehe
 
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  • wjgsell
    Jemand muss doch die Artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung ausgestellt haben, und wem gegenüber? Da stimmt einiges nicht. Die Ausnahmegenehmigung kann nur von der Oberen Naturschtzbehörde kommen (Reg. Ufr.). Zur Ausführung wäre auch bei der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises MSP nachzufragen, da Zellingen in MSP liegt. Für mich sieht es nach den hier vorliegenden Informationen eher nach einer illegalen Aktion aus.
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