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Leinach/Würzburg
"Zerreißprobe" bei Yacht-Betrieb in Leinach: Mitarbeiter müssen jetzt eine folgenreiche Entscheidung treffen
Seit Monaten zahlt die Firma von Lars Windhorst keine Löhne. Bei einer Insolvenz könnten die Angestellten der Wima laut Gewerkschaft IG Metall jedoch Teile wiederbekommen.
Ratlose Blicke bei den Angestellten der Würzburger Interieur Manufaktur aus Leinach: Seit vier Monaten warten sie auf ihre Löhne. 
Foto: Silvia Gralla | Ratlose Blicke bei den Angestellten der Würzburger Interieur Manufaktur aus Leinach: Seit vier Monaten warten sie auf ihre Löhne. 
Christoph Sommer
 |  aktualisiert: 05.11.2024 02:41 Uhr

Wie viel Hoffnung können die Angestellten der Würzburger Interieur Manufaktur, kurz Wima, auf die Zukunft ihres Arbeitgebers setzen? Für die 30 Angestellten in dem Betrieb von Investor Lars Windhorst in Leinach (Lkr. Würzburg) wird diese Frage immer drängender. Seit Monaten ist die Arbeit dort eingestellt, Löhne wurden nicht mehr gezahlt. Für das Unternehmen ist eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Sabine Witte von der IG Metall Würzburg berät die Gewerkschaftsmitglieder in der Wima-Belegschaft. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gehe es jetzt um ihren Anspruch auf Insolvenzgeld, sagt Witte. Sie stünden vor einer "absoluten Zerreißprobe: Jetzt kündigen oder nicht?".

Was das Insolvenzgeld ist und wie viel die Angestellten bekommen

Das Insolvenzgeld ist eine 100-prozentige Lohnersatzleistung der Arbeitsagentur, erklärt die Gewerkschaftssekretärin. Der Knackpunkt: Es werden maximal drei Monate ausgezahlt. Aktuell stünden seit Juli aber schon vier Monatslöhne aus.

"Der Juli-Lohn ist definitiv weg", sagt Witte. Und die Uhr tickt immer weiter. Denn entscheidend sei der Zeitpunkt, von dem an der dreimonatige Anspruch auf Insolvenzgeld zurückgerechnet wird.

Auf die Insolvenz warten und weitere Monatslöhne verlieren oder kündigen?

Eigentlicher Stichtag wäre die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Im Fall der Wima gibt es bislang jedoch nur eine vorläufige Insolvenzverwaltung.  Einen Beschluss zur Verfahrenseröffnung gibt es noch nicht: "Mit jedem Monat, der bis zum Beschluss vergeht, fallen die Angestellten um einen Monat aus dem Insolvenzgeld-Zeitraum raus", sagt Witte.

Sabine Witte, Gewerkschaftssekretärin bei der IG Metall, berät die Mitglieder innerhalb der Belegschaft der Würzburger Interieur Manufaktur bei juristischen Fragen.
Foto: Matthias Schmitt | Sabine Witte, Gewerkschaftssekretärin bei der IG Metall, berät die Mitglieder innerhalb der Belegschaft der Würzburger Interieur Manufaktur bei juristischen Fragen.

Um dies zu vermeiden, könnten Angestellte selbst aktiv werden: "Wer das Risiko nicht eingehen will, muss jetzt kündigen, um sich das Insolvenzgeld zu sichern", erklärt die Gewerkschafterin. Denn wenn ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, zähle dann nicht mehr das Datum des Beschlusses, sondern das der vorherigen Kündigung.

Weil Löhne ausstehen, seien die Angestellten berechtigt, das Arbeitsverhältnis außerordentlich zu kündigen. Vorteil aus Mitarbeitersicht: Sie könnten sich neue Jobs suchen und die Verfahren bei der Arbeitsagentur wären einfacher.

Welches Risiko die Kündigung beim Arbeitgeber birgt

Für die Angestellten sei aber auch die Kündigung ein Risiko, warnt die IG-Metall-Beraterin: Sollte das Unternehmen doch wieder die Arbeit aufnehmen, wären sie eben nicht mehr angestellt. "Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind langjährig beschäftigt. Sie wissen, dass sie qualifiziert sind und ein Insolvenzverwalter würde wahrscheinlich versuchen, einen neuen Investor zu finden", sagt Witte.

Ob oder wie das Unternehmen weitergeführt wird, wie viele Aufträge das Unternehmen tatsächlich haben könnte, wie viele Angestellten übernommen werden würden – "das steht alles noch in den Sternen", sagt die Gewerkschaftssekretärin. 

 
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