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Gelchsheim
Zahlt der Steuerzahler für 2000 verhungerte Schweine?
Zuerst ließ ein Landwirt in Osthausen die Kadaver monatelang in den Ställen liegen. Die Beseitigung überließ er dem Landratsamt. Jetzt sind ihm die Kosten dafür zu hoch.
Schweineskandal in Osthausen bei Gelchsheim:  Die toten Mastschweine werden aus dem Stall geräumt und mit LKWs abtransportiert.
Foto: Thomas Obermeier | Schweineskandal in Osthausen bei Gelchsheim: Die toten Mastschweine werden aus dem Stall geräumt und mit LKWs abtransportiert.
Manfred Schweidler
 |  aktualisiert: 07.04.2020 12:28 Uhr

Mit einem sehr unappetitlichen Thema muss sich am Montag das Verwaltungsgericht Würzburg befassen: Knapp 200.000 Euro hat die Entsorgung von 2000 Tierkadavern gekostet. Die Schweine waren verhungert und gammelten teilweise schon stark verwest in einem Stall in Osthausen beim Gelchsheim vor sich hin. Weil der Eigentümer der toten Tiere nicht zahlte, streckte das Landratsamt Würzburg die Kosten für die Entsorgung vor und bat den Landwirt dann zur Kasse. Doch dem sind die angefallenen Kosten viel zu hoch.

Kein Geld für die Entsorgung

Damit ist der Aufsehen erregende Fall um die verhungerten Tiere um eine Facette reicher. Die Schweine lagen nach Äußerung des Besitzers seit November 2017 tot im Stall. Erst fünf Monate später meldete er den Fall dem Landratsamt  –  sah sich aber zur Entsorgung nicht in der Lage: Er teilte am 20. April 2018 mit, dass er angesichts der zu erwartenden Kosten die geforderten Maßnahmen weder selbst beauftragen noch finanzieren könne.

Also kümmerten sich die Mitarbeiter von Landrat Eberhard Nuss darum. Denn Eile schien geboten: Ein verzögerter Beginn schien aufgrund des zunehmend wärmeren Wetters und der weiter voranschreitenden Verwesung der Schweine nicht vertretbar. Das Landratsamt holte freihändig drei Angebote von Entsorgungsfirmen ein, beauftragte schließlich eine davon.

Rechnung überteuert?

Der Landwirt hält die Rechnung für völlig überteuert und sieht sich nun in seinen Rechten verletzt: Man hätte genug Zeit für eine ordentliche Ausschreibung gehabt, die nur einen Bruchteil der Summe erfordert hätte, glaubt er. Die Tiere seien schließlich schon eine Weile tot gewesen, eine Gefahr habe nicht bestanden und von Verwesungsgeruch sei nichts zu bemerken gewesen. Da hätte man ruhig noch vier Wochen warten können.

Das Landratsamt sieht die Gefährdungslage für die Allgemeinheit anders: Schon die von der beauftragten Firma genannte Menge von 300 Kilogramm an nötigen Schädlingsbekämpfungsmitteln habe gezeigt: In den Stallungen faulten die Kadaver vor sich hin und zogen massenhaft Schädlinge an. Eine schnelle und professionelle Entsorgung sei nötig gewesen – auch, um ein Abwandern der Ratten zu verhindern. Das schien geboten, um eine Verschleppung von Krankheitserregern auf benachbarte Betriebe und Schädigung von Lagerstätten zu verhindern.

Massiver Verwesungsgeruch

Von Kadavern in verschiedenen Verwesungsstadien in einem hochgradig ekelerregenden Zustand ist die Rede. Und im Gegensatz zu dem Landwirt ging anderen der Gestank der verwesenden Tiere gehörig die Nase hinauf: Polizeibeamte berichteten von massivem Verwesungsgeruch im Außenbereich.  Im Landratsamt heißt es: Aufgrund der massiven geruchlichen und ekelerregenden Emissionen sei die Begehung der Stallung nur unter Vollschutz mit Atemluftflaschen durchgeführt worden. Von den als Proben genommenen Kadavern habe sich ein hochgradiger Verwesungsgeruch ausgebreitet.

Wer letztlich für die Schweinerei zahlen muss – die Steuerzahler oder der Landwirt – darüber müssen sich nun die Juristen des Verwaltungsgerichts den Kopf zerbrechen. Und der Rechtsstreit könnte Jahre dauern.

 
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  • I. W.
    Unglaublich... mir fehlen die Worte... der Kerl sollte bis zum Lebensende sich dafür abrackern-das ist an Dreistigkeit nicht zu überbieten! Und die liebe Partei und das Engagement der umliegenden Personen, unterstützen das auch noch. Da muss nal Klartext gesprochen werden und er sollte sich bis zum Ende schämen und büßen.
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  • T. R.
    Der sogenannte "Landwirt" ist einfach nur dreist!
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  • Veraltete Benutzerkennung
    Nach geltendem Recht wäre der Landwirt verpflichtet gewesen die Tiere unverzüglich zu beseitigen. Schon die Tatsache, daß er die Tiere im Stall hat verhungern lassen ist unverzeihlich. Jetzt aber noch die Dreistigkeit zu besitzen, den Behörden wegen überteuerter Kosten Vorwürfe zu machen ist ein Zeichen für den rücksichtslosen Charakter dieses Raffgeiers. Für diesen Tatbestand sollte Ihm lebenslanges Berufsverbot erteilt werden und alle anfallenden Kosten abarbeiten lassen.
    Am besten in einer Tierkörperbeseitigungsanlage, damit er weiß das andere für Ihn die "Drecksarbeit" erledigt haben. Ferner sollten die Ämter prüfen wieweit Sie von Ihm staatliche Subventionen zurückfordern können, da diese Art und Weise des Vorgehens nichts mehr mit guter fachlicher Praxis zu tun hat.
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  • G. R.
    Das Posting verstößt gegen unsere Netiquette und wurde daher gesperrt.
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  • G. B.
    Berufsverbot und keine Unterstützung vom Staat noch nicht mal Hartz 4. Soll er doch sehen wo er bleibt.
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  • U. A.
    Wir haben einen Hinweis zu Ihrem Kommentar: Behauptungen bitte belegen.
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  • F. H.
    Hallo Gardner ! ! !
    Einen gewissenlosen oder sogenannten
    skrupellosen ´´Landwirt´´ einzubuchten
    wäre doch Wasser in den Main zu tragen.
    Wenn wir ihn hinter schwedische Gardinen
    setzen kosten er uns nur Geld.
    Die Drecksarbeit (unter Atemschutz hat der
    wahrscheinlich noch nie geschafft) an
    Andere abgeben geht gar nicht.
    Und genau darum muß er für
    alle Kosten aufkommen ohne
    Wenn und Aber ! ! !
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  • F. H.
    Hallo MoePe ! ! !
    Blöd ist noch milde ausgedrückt.
    Bei verendeten Viechern kommt
    es auf Tage an um diese zu entsorgen.
    Kostenübernahme selbstverständlich.
    Auch wenn er diesen Mist gebaut hat.
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  • N. T.
    Hoffentlich hat er genügend eigene Flächen und nicht nur Pachtland, damit eine Sicherungshypothek eingetragen werden kann, ansonsten wenn nichts zu holen ist sind wir Steuerzahler halt doch gemeinsam dran, denn die "Entsorgungsfirma" hat sicherlich ihr Geld schon vom Landkreis bekommen.
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  • F. H.
    Hallo Henry2016 ! ! !
    So sehe ich das auch.
    Dann hat er genug Geld
    um seine angerichtete
    Sch.... zu begleichen.
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  • V. S.
    Der Steuerzahler soll ev. die Entsorgung bezahlen, Soll doch der Landwirt 1 bis 2 Hektar
    Ackerland verkaufen um den Schaden zu begleichen.
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  • Veraltete Benutzerkennung
    Ein extrem gewissenloser, skrupelloser "Landwirt". Zahlen oder einbuchten wegen Tierquälerei in mehreren hundert Fällen!!! Und die Kosten für den angezettelten Prozess muss er auch übernehmen! Sich um nichts kümmern, die Drecksarbeit von Anderen machen lassen - das geht gar nicht!
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  • P. M.
    Wenn der Landwirt zu blöd ist sich um sein Vieh zu kümmern dann auch noch meint die verendeten Schweine können noch 4 Wochen liegen bleiben dann sollte man Ihm Landwirtschaft untersagen. Natürlich muß er für die Kosten aufkommen ! Jeder Bürger muß für den Mist den er baut gerade stehen ( Außer in der Politik)
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